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Doppelte Staatsangehörigkeit - Namensänderung (Gelesen: 15.796 mal)
Themen Beschreibung: Vornamensangleichung in beiden Pässen und Beurkundung der Geburt
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28.03.2014 um 00:55:04
 
Hallo liebe Community,

bin ein bisschen ratlos und verwirrt und würde mich über eure Ratschläge freuen, da ich im Moment ein bisschen auf dem Schlauch stehe.

Mein Problem ist Folgendes:

Ich bin mit meiner Familie 1995 als Kontingentflüchtling aus Russland nach Deutschland gekommen. Damals war ich 10 Jahre alt und war bei meinem Vater in seinem russichen Pass eingetragen, da wir zu dem Zeitpunkt alle die russische Staatsangehörigkeit hatten, weil wir wie gesagt Kontingentflüchtlinge waren.

Schliesslich wurden wir 2005 eingebürgert, erst ich, dann mein Vater. Unsere russische Staatsangehörigkeiten behielten wir. (Damals war es bis 2007 noch möglich).
Das Problem war aber zunächst das mein Vorname bei der Einbürgerung nicht mit eingedeutscht wurde. Der Vatername blieb ebenfalls in meinem deutschen Pass erhalten. Ich habe das damals so stehen lassen und mich zunächst nicht da drum gekümmert. Aber mittlerweile hat es mir gereicht und ich habe meinen russischen Vornamen Asja, bzw. Asya in Anastasia ändern lassen, weil mein Vorname hier fremd klang und ich deswegen oft Probleme hatte. Meinen Vatersnamen liess ich auch entfernen, und habe jetzt einen neuen schönen Personalausweis, worüber ich mich sehr freue:-)

Aber der Punkt ist jetzt folgender: Bei der Namensänderung im Standesamt hat mir die Standesbeamtin vorgeschlagen, eine Art Abschrift von meiner russischen Geburtsurkunde erstellen zu lassen. Das Ganze nennt sich "Beurkundung der Geburt" hat sie gesagt und würde mich ca. 60€ kosten. Ich habe mich entschlossen das zu machen, habe aber jetzt ein paar Bedenken, da ich die doppelte Staatsbürgerschaft habe.

Und zwar ist es so, das ich jetzt auch in meinem russischen Pass, meinen Vornamen in Anastasia statt Asja ändern will, damit die Namen in beiden Pässen einheitlich ist und ich keine Probleme bei evntl. Reisen nach Russland habe.

Die Frage ist: Soll ich das machen im Hinblick auf die Beurkundung der Geburt hier in Deutschland? Damit wird meine russische Geburtsurkunde doch auch auch verändert und es entsteht ein Wirrwarr, oder?

Wäre sehr dankbar für eure Ratschläge,

Anastasia
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Antwort #1 - 28.03.2014 um 01:02:24
 
Die russische Geburtsurkunde wird nicht "verändert". Eine Geburtsurkunde ist ein Auszug aus einem Geburtsregister.

Durch die Nachbeurkundung deiner Geburt wird ein Eintrag in das deutsche Geburtsregister erstellt. Du hättest also dann zwei Einträge. Einen Eintrag im deutschen Register und einen im russischen Register. Anschließend kriegst du eine deutsche Geburtsurkunde mit deinem jetzigen Namen. Deine russische Geburtsurkunde ist aber auch weiterhin gültig, aber eben primär in Russland.

Ein WirrWarr entsteht dadurch nicht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 28.03.2014 um 01:08:39
 
Danke für die zügige Antwort! Smiley

Auf welcher Grundlage wird denn die deutsche Geburtsurkunde bzw. diese Nachbeurkundung  erstellt? Auf der Grundlage der russischen Geburtsurkunde? Wird dann in der deutschen Beurkundung bzw. in der deutschen Geburtsurkunde, mein russischer Geburtsname erwähnt, oder meine Änderung des Vornamens, und die Vatersnamen meiner Eltern?

Wie sieht denn so eine Urkude überhaupt aus? Augenrollen

Meine Sorge ist die, das wenn ich meinen jetzigen Vornamen im russischen Pass ebenfalls auf Anastasia ändere, so wie es jetzt im deutschen Pass der Fall ist, das die russische Seite (russische Botschaft), meine russische Geburtsurkunde verändern wird.
Dann kriege ich doch hier Probleme bei der Nachbeurkundung in Deutschland, oder?
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Antwort #3 - 28.03.2014 um 01:38:52
 
Die Nachbeurkundung erfolgt aufgrund von § 36 PStG

http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__36.html

Du hast doch eine Namenserklärung abgegeben. Du musst doch eine Urkunde erhalten haben, der die Namensänderung dokumentiert. Das brauchst du doch um deine alten Zeugnisse und Dokumente als deine zu "beweisen".

Außerdem kannst du ja die alte Geburtsurkunde behalten, denn die alten Urkunden werden nicht zur Vernichtung eingezogen.

Was dann in der Geburtsurkunde steht, weiß ich nicht. Ich gehe davon aus, dass zumindest dein neuer Name drin steht und ggf. in den Anmerkungen dein Geburtsname.

So sieht die leere internationale Geburtsurkunde aus:
http://static.cosmiq.de/data/de/ab1/80/ab1805dfc6f0ac4d0389267514844d2f_1_orig.j...

Ich hab mal meinen Geburtseintrag im Geburtsregister-Buch gesehen. Auf der Seite steht handschriftlich aus dem Jahre 1986 drin, dass der Name meiner Mutter falsch geschrieben wurde. Und 2011 wurde meine Heirat eingetragen.

Also die Geburtsurkunde ist nur ein Auszug aus dem Geburtsregister. Da stehen auch paar andere Sachen drin Zwinkernd. Kannst ja gerne die Standesbeamten anregen, dass doch bitte auch dein alter Name vermerkt wird.

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Antwort #4 - 28.03.2014 um 18:12:01
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #5 - 28.03.2014 um 20:44:08
 
Ratschlag schrieb am 28.03.2014 um 01:08:39:
Wie sieht denn so eine Urkude überhaupt aus?

Schau mal auf Seite 68 in der Bundesrat Drucksache 713/08.

Eine deutsche Geburtsurkunde gibt immer nur den aktuellen Ist-Zustand des Namens an. (Wenn sich der Nachname durch Heirate ändert, dann in der Form "Nachname geb. Mädchenname".)

Im Geburtenregister werden aber alle Versionen, inklusive Namensänderungen vermerkt. Falls du diese nachweisen möchtest, dann kannst du an Stelle einer Geburtsurkunde auch einen "beglaubigten Registerausdruck" vom Standesamt bekommen. Das ist dann sozusagen eine "versionierte" Geburtsurkunde.
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Antwort #6 - 29.03.2014 um 18:48:39
 
Stefan-TR schrieb am 28.03.2014 um 20:44:08:
Eine deutsche Geburtsurkunde gibt immer nur den aktuellen Ist-Zustand des Namens an. (Wenn sich der Nachname durch Heirate ändert, dann in der Form "Nachname geb. Mädchenname".)


Moment mal, in der Geburtsurkunde wird der Name nach Eheschließung und Ehenamensbestimmung doch nicht fortgeschrieben. In der Geburtsurkunde steht grundsätzlich der Name drin, den das Kind im Zeitpunkt der Geburt erhalten hat. Nur nachträgliche Änderungen des Geburtsnamens, die auf den Zeitpunkt der Geburt zurückwirken (Einbenennung, Adoption, anderweite Bestimmung des Geburtsnamen, behördliche Änderung des Geburtsnamens) finden in der Geburtsurkunde dann auch eine entsprechende Berücksichtigung.

Ist nachzulesen in § 59 PStG

In die Geburtsurkunde werden danach Name und Geburtsname des Kindes aufgenommen, nicht der eventuell spätere Ehename.
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Ratschlag
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Antwort #7 - 04.05.2014 um 15:05:25
 
Vielen lieben Dank für eure Ratschläge  Smiley

Da mir hierzu noch einiges unklar ist, habe ich dazu noch ein separates Thema aufgemacht.

Würde mich auch da über Ratschläge freuen. Smiley Zwinkernd

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Antwort #8 - 05.05.2014 um 08:52:47
 
Ratschlag schrieb am 28.03.2014 um 01:08:39:
Meine Sorge ist die, das wenn ich meinen jetzigen Vornamen im russischen Pass ebenfalls auf Anastasia ändere, so wie es jetzt im deutschen Pass der Fall ist, das die russische Seite (russische Botschaft), meine russische Geburtsurkunde verändern wird.

Diese Sorge ist unbegründet.

Namenserklärungen russischer StAng nach deutschem Recht interessieren die russischen Behörden nicht. Ohne entsprechende Namenserklärungen nach russischem Recht bleiben Deine Personendaten nach russischem Recht unverändert.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Ratschlag
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Antwort #9 - 19.05.2014 um 19:06:21
 
@Petersburger:

Sprechen Sie oder verstehen Sie russisch?


Bei mir ist das so, dass ich jetzt meinen Namen auch im russischen Pass angleichen will, damit er da genau so steht, wie im deutschen Pass.

Dazu schreibt das russische Generalkonsulat in Bonn folgendes:
http://www.ruskonsulatbonn.de/ru/index.php/menu-zags/198-poryadok-oformleniya-pe...

"После прибытия в ФРГ на постоянное жительство некоторые из Вас, приобретая германское гражданство, нередко осуществляют перемену своих русских имен, фамилий на немецкозвучащие, отказываются от отчества.
В связи с этим обращаем Ваше внимание на то, что в отношении граждан России, а Вас мы рассматриваем исключительно в этом статусе, произведенная в германских органах ЗАГС перемена фамилии или имени (даже замена одной буквы или пропуск ее!), для нас не имеет юридической силы. Если Вы намерены привести в единообразие свои российские и немецкие документы, то рекомендуем в случае, если Вы решились на изменения, подать соответствующее ходатайство в Генконсульство и, по завершении определенной процедуры, обменять свои внутренние российские документы и российский загранпаспорт, внеся в них новые данные.
В качестве распространенного примера негативных последствий подобных изменений служит регистрация и вписание в российские паспорта данных родившихся на территории ФРГ детей. В частности, в свидетельстве о рождении ребенка, выданном германскими органами ЗАГС, в графе «отец» и «мать» указываются уже новые измененные имена и фамилии родителей. При их сверке с персональными данными, указанными в российских документах (загранпаспорт, свидетельство о заключении брака), выявляются расхождения и несоответствия.
В свою очередь это ведет к тому, что свидетельство о рождении ребенка не может быть нами обработано, а сведения о ребенке внесены в российский паспорт до тех пор, пока Вы в установленном порядке не перемените фамилию, имя или отчество согласно законодательству России и не приведете документы в соответствие с новыми данными."



"Перемена фамилии, имени или отчества осуществляется в Генеральном консульстве России в Бонне двумя способами:

Способ №1

Оригинал (не копию) полученного в немецких органах ЗАГС документа о перемене имени «Bescheinigung über Namensänderung», (либо немецкого свидетельства о браке, если Вы изменяете фамилию в соответствии с этим документом) необходимо заверить в компетентном немецком государственном учреждении путём проставления на него специального штампа «Апостиль». Затем необходимо выполнить перевод документа и штампа «Апостиль» на русский язык. Далее документы представляются в отдел нотариата Генерального консульства России в Бонне, где перевод скрепляется с оригиналом и заверяется.
Нотариально заверенный перевод немецкого документа о перемене имени/о браке является основанием для обмена паспорта на новую фамилию.
Обращаем Ваше внимание на то, что при оформлении перемены ФИО данным способом новая фамилия (имя) будет указана только в загранпаспорте и не распространяется на все выданные ранее ЗАГС РФ документы (свидетельство о рождении, браке и т.д.). Ответственность за приведение документов в единообразие несёт сам заявитель. В случае наличия в документах разночтений могут возникнуть проблемы при Вашем обращении в органы государственной власти на территории РФ.
Консульский сбор взимается за заверку перевода и составляет 18,75 евро за страницу."


Способ №2

В соответствии с Законом Российской Федерации «Об актах гражданского состояния» Генконсульство принимает ходатайства о перемене фамилии, имени или отчества исключительно от граждан России, достигших 14 летнего возраста, постоянно проживающих в ФРГ и состоящих на учете в Генконсульстве.
Ходатайства о перемене фамилии, имени или отчества, при наличии на то оснований, принимаются только от заявителя при его личном обращении в Генконсульство. Специальный бланк-заявление выдается непосредственно в отделе нотариата.
К каждому ходатайству необходимо приложить оригиналы и копии следующих российских документов:

загранпаспорт гражданина России (копии только главной страницы и страницы со штампом о консульском учете);
свидетельство о рождении;
свидетельство о заключении брака в случае, если заявитель состоит в браке;
свидетельство о расторжении брака в случае, если заявитель ходатайствует о присвоении ему добрачной фамилии в связи с расторжением брака;
свидетельство о рождении каждого из несовершеннолетних детей заявителя, родившихся на территории России;
другие свидетельства ЗАГС, где фигурирует заявитель (усыновление, признание отцовства и т.д.).


На основании заявления Генконсульство отправляет запрос в ЗАГС на территории РФ, где ранее были составлены актовые записи в отношении заявителя. После подтверждения из органов ЗАГС РФ отдел нотариата назначает термин на процедуру перемены ФИО и производит её регистрацию. (срок ожидания ответа из России составляет от 6 до 12 месяцев).
Регистрация перемены ФИО производится при личном присутствии заявителя. При этом выдаётся «Свидетельство о перемене имени» "


SO:
Ich habe mich entschlossen die Namensänderung mit der Vorgehensweise Nr.1 zu machen. Ohne die umständliche Veränderung der Geburtsurkunde, wie in der zweiten Vorgehensweise Griesgrämig

Ist das die richtige Entscheidung im Hinblick darauf, dass ich in Zukunft für meine Kinder auch die doppelte Staatsbürgerschaft anstrebe? Kann ich für meine Kinder die russische Staatsbürgerschaft beantragen, ohne die Veränderung meiner Geburtsurkunde wie im Weg Nr.2 beschrieben, sondern nur auf der Grundlage der Vorgehensweise Nr.1?

Kriege überhaupt meine Kinder die doppelte Staatsbürgerschaft, wenn ich als Mutter die deutsche und die russische Staatsbürgerschaft habe, und der Vater die deutsche Staatsbürgerschaft hat? Wenn die Kinder hier geboren sind?
Müssen sich die Kinder für eine Staatsbürgerschaft entscheiden, sobald sie volljährig sind oder nicht?
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Antwort #10 - 19.05.2014 um 19:22:04
 
Zu den Namensänderungen:

Beispiel:

Ich heiße im russischen Pass und in der Origal- russischen Geburtsurkunde "Mustermann Asja Petrovna".
Nach der Namensänderung im deutschen Pass heiße jetzt aber nach deutschem Recht "Mustermann Anastasia".

Jetzt möchte ich meine Namen in meinen beiden Pässe angleichen.
Die russischen Behörden akzeptieren die Namensänderung nach deutschem Recht nicht. Sie schreiben in dem untenstehenden Text, den ich hier reinkopiert habe, dass ich für die Namensangleichung in russischen Pass meine russische Geburtsurkunde verändern muss und eine offizielle russische Namensänderung machen muss.
Andernfalls könnten sie keinen russischen Pass für meine Kinder ausstellen, da ich in der deutschen Geburtsurkunde der Kinder mit meinem neuem, in Deutschland veränderten Namen, als Mutter der Kinder drin stehe.
Und laut russischem Pass und russischer Geburtsurkunde steht der Name halt anders. Und damit bin ich halt quasi für das russische Recht eine andere Person und nicht die Mutter der Kinder.

Und jetzt die Frage: Soll ich einen Antrag auf Namensänderung im russischen Pass stellen, und damit auch einen Antrag auf die Veränderung meiner originalen, russischen Geburtsurkunde?

Kriege ich dadurch nicht hier in Deutschland Unstimmigkeiten bei der Nachbeurkundung meiner Geburt? Traurig

Wieso ist das alles bloß so umständlich? Traurig


Ich übersetze mal den untenstehenden russischen Text, der so auf der Seite des russischen Generalkonsulats in Bonn steht:

http://www.ruskonsulatbonn.de/ru/index.php/menu-zags/198-poryadok-oformleniya-pe...

"Sehr geehrte russische Staatsbürger,

Nach eurer Ankunft in der Bundesrepublik Deutschland und nach der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit verändern viele von euch euren Vornamen und Nachnamen, indem sie den Namen eindeutschen lassen und den Vatersnamen entfernen lassen.

In diesem Zusammenhang machen wir euch darauf aufmerksam, dass diese deutschen Namensänderungen für uns nach russischem Recht keine rechtliche Wirkung haben.

Wenn Sie bestrebt sind eure Namen in russischen Papieren den den deutschen Namensänderungen anzugleichen, dann stellen Sie einen Antrag auf Namensänderung nach russischem Recht im Generalkonsulat Bonn. Erst nach diesem Verfahren können Sie Ihren russischen Reisepass neu beantragen.

Ein Beispiel negativer Folgen deutscher Namensänderungen ist die Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit für eure Kinder, die in der Bundesrepublik Deutschland geboren sind.
In der deutschen Geburtsurkunde des Kindes werden in den Feldern "Vater" und "Mutter" die Eltern mit den veränderten deutschen Namen eingetragen.
Nach unserer anschließenden Überprufung der Daten mit euren russischen Reisepässen, Geburtsurkunden usw., stellen wir Unstimmigkeiten fest.
Das führt dazu dass wir die Geburt Ihres Kindes nicht bei uns registrieren lassen können und Ihr Kind solange nicht im russischen Reisepass eingetragen werden kann, bis Sie die Namensangleichung Ihres Namens nach russischem Recht durchführen."


Empfohlen wird dabei das Verfahren Nummer 2.

Die beiden Verfahren der russischen Namensangleichung werden folgendermassen beschrieben:
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« Zuletzt geändert: 19.05.2014 um 19:59:58 von Ratschlag »  
 
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Antwort #11 - 19.05.2014 um 20:25:42
 
Zu den Namensänderungen:

Beispiel:

Ich heiße im russischen Pass und in der Origal- russischen Geburtsurkunde "Mustermann Asja Petrovna".
Nach der Namensänderung im deutschen Pass heiße jetzt aber nach deutschem Recht "Mustermann Anastasia".

Jetzt möchte ich meine Namen in meinen beiden Pässe angleichen.
Die russischen Behörden akzeptieren die Namensänderung nach deutschem Recht nicht. Sie schreiben in dem untenstehenden Text, den ich hier reinkopiert habe, dass ich für die Namensangleichung in russischen Pass meine russische Geburtsurkunde verändern muss und eine offizielle russische Namensänderung machen muss.
Andernfalls könnten sie keinen russischen Pass für meine Kinder ausstellen, da ich in der deutschen Geburtsurkunde der Kinder mit meinem neuem, in Deutschland veränderten Namen, als Mutter der Kinder drin stehe.
Und laut russischem Pass und russischer Geburtsurkunde steht der Name halt anders. Und damit bin ich halt quasi für das russische Recht eine andere Person und nicht die Mutter der Kinder.


Ich übersetze mal den untenstehenden russischen Text, der so auf der Seite des russischen Generalkonsulats in Bonn steht:

http://www.ruskonsulatbonn.de/ru/index.php/menu-zags/198-poryadok-oformleniya-pe....

"Sehr geehrte russische Staatsbürger,

Nach eurer Ankunft in der Bundesrepublik Deutschland und nach der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit verändern viele von euch euren Vornamen und Nachnamen, indem sie den Namen eindeutschen lassen und den Vatersnamen entfernen lassen.

In diesem Zusammenhang machen wir euch darauf aufmerksam, dass diese deutschen Namensänderungen für uns nach russischem Recht keine rechtliche Wirkung haben.

Wenn Sie bestrebt sind eure Namen in russischen Papieren den den deutschen Namensänderungen anzugleichen, dann stellen Sie einen Antrag auf Namensänderung nach russischem Recht im Generalkonsulat Bonn. Erst nach diesem Verfahren können Sie Ihren russischen Reisepass neu beantragen.

Ein Beispiel negativer Folgen deutscher Namensänderungen ist die Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit für eure Kinder, die in der Bundesrepublik Deutschland geboren sind.
In der deutschen Geburtsurkunde des Kindes werden in den Feldern "Vater" und "Mutter" die Eltern mit den veränderten deutschen Namen eingetragen.
Nach unserer anschließenden Überprufung der Daten mit euren russischen Reisepässen, Geburtsurkunden usw., stellen wir Unstimmigkeiten fest.
Das führt dazu dass wir die Geburt Ihres Kindes nicht bei uns registrieren lassen können und Ihr Kind solange nicht im russischen Reisepass eingetragen werden kann, bis Sie die Namensangleichung Ihres Namens nach russischem Recht durchführen."


Und jetzt die Frage: Soll ich einen Antrag auf Namensänderung im russischen Pass stellen, und damit auch einen Antrag auf die Veränderung meiner originalen, russischen Geburtsurkunde?

Kriege ich dadurch nicht hier in Deutschland Unstimmigkeiten bei der Nachbeurkundung meiner Geburt? Traurig

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Antwort #12 - 05.06.2014 um 02:58:13
 
Hilfe erhalten - Problem wird hoffentlich bald geklärt Zwinkernd Vielen Dank an alle die bemüht waren zu helfen  Smiley Cool
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