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Scheidungantrag nicht zustimmen (Gelesen: 2.235 mal)
cindy2
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Beiträge: 31

harz, Sachsen-Anhalt, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidungantrag nicht zustimmen
18.03.2014 um 22:58:28
 
Guten abend .
habe eine frage und zwar wegen Scheidung mein Mann hat Scheidung eingereicht mit hilfe sein Vater als sein Betreuer.

ich möchte mich dagegen zustimmen (scheidung)

wir waren in juli 2010 verheiratet, und ich wohne zeit märz 2013 getrennt vom Wohnung.

-trotzdem sind wir wieder nah aber ich bin mir nicht sicher ob ich ihm verzeien möchte und mit zusammen leben oder umgekehrt.
weil er hat mir eine angebot gegeben entweder ich ziehe wieder zu ihm / wir wander ins Ausland.
-wenn nicht dann scheiden lassen damit er nicht meine kosten übernimmt,

eins ich möchte auch sicher sein mit mein AE den ist befristet bis 10.2015.
meine Anwalt meinte ich soll die ABH fragen weil Sie sich nicht mit Ausländerrecht auskennen.


deshalb melde ich mich hier vielleicht bekommen ich vorschlägen.

ich erhalte ALG2 habe bis jetzt noch nie in De gearbeitet will erst im Sommer als (Altenpflegehelferin) anfangen wenn Kind in KITA kommt das heist meine LU ist nicht bis sommer gesichert .

ich bedanke mich.

Cindy
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.03.2014 um 23:20:33
 
cindy2 schrieb am 18.03.2014 um 22:58:28:
ich möchte mich dagegen zustimmen (scheidung)


Eines musst du lernen:
Für eine Eheschliessung braucht man zwei.
Für eine Trennung (und dann Scheidung) genügt es, wenn einer sich trennen will.

Wenn einer das nicht will, dauert es nur viel länger.

cindy2 schrieb am 18.03.2014 um 22:58:28:
wir waren in juli 2010 verheiratet, und ich wohne zeit märz 2013 getrennt vom Wohnung.


somit keine drei Jahre eheliches Zusammenleben und eine AE nach §31 (von der Ehe unabhängig) kommt nicht in Frage.

cindy2 schrieb am 18.03.2014 um 22:58:28:
wenn Kind in KITA kommt

welche STaatsangehörigkeit hat das Kind?
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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cindy2
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harz, Sachsen-Anhalt, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.03.2014 um 00:24:44
 
Kind ist Deutscher, aber nun wird geschrieben dass Kind nicht von Ihm stamm (belogen).
-ich möchte nicht zustimmen weil sein vater als sein gesetzliche vetreter alles mit sein Anwalt schreibt und er soll nur zustimmen was sein vater will.( das hat er selbst zu mir gesagt)
-er selbst möchte keine scheidung und vor Gericht will sein Vater ihm  als Gesetzliche vertreter weil er Invalid Rentner ist.

-getrennt wohnen wir schriftlich aber ab dieses jahr ist er ab und zu bei mir.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 19.03.2014 um 00:42:12
 
Da das Kind deutsch ist, kannst du deinen Aufenthaltstitel von FZF zum Ehemann zum FZF zum Kind wechseln.

Aufenthaltsrechtlich ist es also relativ sicher, solange das Kind deutsch ist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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cindy2
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harz, Sachsen-Anhalt, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.03.2014 um 11:11:39
 
danke, bin dann berühigt plus meinung verändern also scheidung zustimmen.
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