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Rechtskraftvermerk auf ausländischen Scheidungspapieren? (Gelesen: 3.968 mal)
namaskaram
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17.03.2014 um 20:01:14
 
Hallo,

wenn ich meine (demnächst in Indien stattfindende) Eheschließung in Deutschland eintragen lassen möchte, dann muss ich auch die Scheidungspapiere aus seiner ersten Ehe mit einreichen, oder?
Ich habe gehört, dass die Scheidungspapiere einen Rechtskraftvermerk haben müssen. Wer stellt den aus und wie heißt sowas auf Englisch? Muss er zu dem Gericht gehen, das die Scheidung vollzogen hat? Ist das ein extra Dokument oder ein zusätzlicher Stempel auf dem Dokument?

Oder wird in diesem Fall auch sowieso der Vertrauensanwalt losgeschickt, der alles überprüft und wir können uns den Rechtskraftvermerk sparen?

Viele Grüße
Esther
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Saxonicus
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Antwort #1 - 18.03.2014 um 12:47:25
 
Das solltest Du das zuständige Standesamt fragen.
Die Standesbeamten haben einen gewissen Ermessensspielraum, so das Dir wohl niemand verbindlich sagen kann, welche Auffassung "Dein" Standesbeamte vertritt und welche Maßnahme er für notwendig erachtet.

Deshalb solltest Du ihm selbst fragen, was er für erforderlich hält.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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namaskaram
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Antwort #2 - 18.03.2014 um 13:30:30
 
Hallo Saxonius,

danke für deine Antwort.

Ich habe eine Anfrage ans Standesamt losgeschickt. Ich wollte vermeiden schlafende Hunde zu wecken.

Im Netz habe ich folgenden Satz gefunden "Should it not be indicated in the divorce decree that the document is legally binding and unimpeachable, you need a conformation letter from the respective law court." Das klingt doch machbar. Mehr steckt nicht hinter dem Rechtskraftvermerk, oder?

Viele Grüße
Esther
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Runenwolf
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Antwort #3 - 18.03.2014 um 13:46:52
 
namaskaram schrieb am 18.03.2014 um 13:30:30:
Das klingt doch machbar. Mehr steckt nicht hinter dem Rechtskraftvermerk, oder?


Der Rechtskraftvermerk bestätigt im Grunde genommen, das das ausgesprochene Urteil unanfechtbar ist.

In Deutschland ist es beispielsweise so, dass zunächst ein Scheidungstermin stattfindet und die Parteien danach erst mal das Scheidungsurteil zugestellt bekommen. Das ist aber noch nicht rechtskräftig. Auf dem Urteil ist auch eine Rechtsmittelbelehrung, d.h. ein Hinweis, dass gegen dieses Urteil vorgegangen werden kann und zwar innerhalb einer bestimmten Frist.
Nach Ablauf der Frist wird dann auf dem Urteil der sogenannte Rechtskraftvermerk angebracht und den Parteien erneut zugestellt. Und genau so etwas benötigst du.

In einigen Fällen wird gleich beim ersten Termin ein sogenannter Rechtsmittelverzicht abgegeben, das ist dann gleich auf dem Urteil vermerkt und eine separate Ausfertigung ist dann nicht mehr nötig.

Sollte das nicht auf dem Scheidungsurteil selbst drauf sein, dann kannst du dir von dem Gericht, das die Scheidung ausgesprochen hat, bestätigen lassen, dass das Urteil rechtskräftig ist.

Der "Rechtskraftvermerk" sieht unterschiedlich aus. Manchmal ist es ein Zweizeiler am Ende des Dokuments, manchmal ein Stempel auf der ersten oder letzten Seite.

Bevor du jetzt irgendetwas machst, schau doch erst mal nach, ob auf dem Scheidungsurteil so etwas nicht drauf ist. Du kannst es ja auch gleich übersetzen lassen, dann kannst du das besser erkennen. Das Scheidungsurteil wirst du eh in übersetzter Form brauchen.
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namaskaram
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Antwort #4 - 18.03.2014 um 13:57:59
 
Hallo Runenwolf,

auch dir danke für die Antwort! So langsam wird es etwas klarer.

Die Scheidungspapiere sind bei meinem Verlobten in Dubai. Und es sieht so aus als ob er das eigentliche Urteil noch gar nicht bekommen hätte (scheint dort nicht üblich zu sein, denn es sind schon Jahre vergangen seit der Scheidung und nach 3 Jahren wohl auch die Möglichkeit des Einspruchs vorbei).
Wenn er das Urteil organisieren lässt wäre ja der geeignete Zeitpunkt, um auch den Rechtskraftvermerk anzubringen, wenn der nicht eh dran ist. Ein weiterer Anwalt in Indien scheint nun eine Ahnung zu haben, was wir benötigen.

Wie komme ich denn an eine in Deutschland anerkannte Übersetzung, wenn ich die in Indien (oder Dubai) machen lassen muss?

Mein Standesamt hat sich gemeldet und verweist mich zur Registrierung der Ehe an das Ordnungsamt. Aber wenn ich auch eine deutsche Heiratsurkunde haben möchte, dann ist doch das deutsche Standesamt zuständig und nicht das Ordnungsamt oder mache ich einen Denkfehler? Das Ordnungsamt ist doch nur zuständig, wenn ich ausschließlich meinen Familienstand ändern will, oder?

Dieser Papierkram bringt mich noch zur Verzweiflung. Ich wünsche mir eine genauere Anleitung, was ich wie machen muss ... Wie gut dass es euch gibt! Danke  Smiley

Viele Grüße
Esther
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Runenwolf
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Antwort #5 - 18.03.2014 um 14:07:40
 
namaskaram schrieb am 18.03.2014 um 13:57:59:
Die Scheidungspapiere sind bei meinem Verlobten in Dubai. Und es sieht so aus als ob er das eigentliche Urteil noch gar nicht bekommen hätte (scheint dort nicht üblich zu sein, denn es sind schon Jahre vergangen seit der Scheidung und nach 3 Jahren wohl auch die Möglichkeit des Einspruchs vorbei). 


Der wird die Papiere doch lesen können und da kann er selbst nachsehen, ob ein Vermerk des Gerichtes drauf ist, dass das Urteil rechtskräftig ist.
Ich dachte jetzt, dass du selbst die Papiere schon hast, die hättest du vermutlich nicht wirklich lesen können.

namaskaram schrieb am 18.03.2014 um 13:57:59:
Wenn er das Urteil organisieren lässt wäre ja der geeignete Zeitpunkt, um auch den Rechtskraftvermerk anzubringen, wenn der nicht eh dran ist. Ein weiterer Anwalt in Indien scheint nun eine Ahnung zu haben, was wir benötigen. 


Genau so solltet ihr vorgehen. Wenn er das Urteil eh noch besorgen muss, dann gleich auf den Rechtskraftvermerk achten.

namaskaram schrieb am 18.03.2014 um 13:57:59:
Wie komme ich denn an eine in Deutschland anerkannte Übersetzung, wenn ich die in Indien (oder Dubai) machen lassen muss?


Ne, nicht in Indien oder Dubai. Ich bin doch davon ausgegangen, dass du die Papiere hast und nicht lesen kannst. Lass es erst übersetzen, wenn du das Original hast und in jedem Fall hier in Deutschland.

Hier findest du einen Übersetzer, der für deinen Bezirk zugelassen ist.

http://www.justiz-dolmetscher.de/suche.jsp;jsessionid=F6A289FAEEB3BDC7334A165879...

namaskaram schrieb am 18.03.2014 um 13:57:59:
Mein Standesamt hat sich gemeldet und verweist mich zur Registrierung der Ehe an das Ordnungsamt. Aber wenn ich auch eine deutsche Heiratsurkunde haben möchte, dann ist doch das deutsche Standesamt zuständig und nicht das Ordnungsamt oder mache ich einen Denkfehler? Das Ordnungsamt ist doch nur zuständig, wenn ich ausschließlich meinen Familienstand ändern will, oder?


Zuständig für die Nachregistrierung der Ehe ist das Standesamt an deinem Wohnsitz. Das Standesamt ist ein Teil des Ordnungsamtes. Wahrscheinlich war das ein Mißverständnis. Den Familienstand kannst du bei dem Ordnungsamt - Abteilung Meldeamt - ändern lassen, die Ehe lässt du beim Standesamt nachregistrieren.
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reinhard
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Antwort #6 - 18.03.2014 um 14:24:12
 
Runenwolf schrieb am 18.03.2014 um 14:07:40:
Hier findest du einen Übersetzer, der für deinen Bezirk zugelassen ist.


Das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung wurden geändert.

Eine Übersetzerin oder ein Übersetzer, der von einem Gericht ermächtigt wurde, ist jetzt immer für alle Gerichte und Behörden ermächtigt, also nicht mehr für einen Bezirk, sondern immer für alle und alles.

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Runenwolf
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Antwort #7 - 18.03.2014 um 14:31:42
 
reinhard schrieb am 18.03.2014 um 14:24:12:
Das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung wurden geändert.Eine Übersetzerin oder ein Übersetzer, der von einem Gericht ermächtigt wurde, ist jetzt immer für alle Gerichte und Behörden ermächtigt, also nicht mehr für einen Bezirk, sondern immer für alle und alles.


Danke reinhard ... wieder was gelernt.
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namaskaram
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Antwort #8 - 18.03.2014 um 15:10:59
 
Hallo,

danke!

Die Überlegung, die Papiere in Dubai oder Indien übersetzen zu lassen rührt daher, dass mein Zukünftiger seinen Namen als Nachnamen anerkennen lassen muss. Und da er wohl kein Besuchsvisum für Deutschland bekommen wird, wird er das eben in Indien oder Dubai machen müssen. Also zu einer dortigen deutschen Botschaft gehen müssen. Ich möchte ja seinen Nachnamen tragen.

Außerdem sind wir nach der Hochzeit noch ein Weilchen in Indien und dann in Dubai. Die Papiere zum Eintragen ins Eheregister in einer deutschen Botschaft abzugeben hätte also einen deutlichen Zeitvorteil als zu warten bis ich wieder in Deutschland bin.

Viele Grüße
Esther
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