namaskaram schrieb am 18.03.2014 um 13:57:59:Die Scheidungspapiere sind bei meinem Verlobten in Dubai. Und es sieht so aus als ob er das eigentliche Urteil noch gar nicht bekommen hätte (scheint dort nicht üblich zu sein, denn es sind schon Jahre vergangen seit der Scheidung und nach 3 Jahren wohl auch die Möglichkeit des Einspruchs vorbei).
Der wird die Papiere doch lesen können und da kann er selbst nachsehen, ob ein Vermerk des Gerichtes drauf ist, dass das Urteil rechtskräftig ist.
Ich dachte jetzt, dass du selbst die Papiere schon hast, die hättest du vermutlich nicht wirklich lesen können.
namaskaram schrieb am 18.03.2014 um 13:57:59:Wenn er das Urteil organisieren lässt wäre ja der geeignete Zeitpunkt, um auch den Rechtskraftvermerk anzubringen, wenn der nicht eh dran ist. Ein weiterer Anwalt in Indien scheint nun eine Ahnung zu haben, was wir benötigen.
Genau so solltet ihr vorgehen. Wenn er das Urteil eh noch besorgen muss, dann gleich auf den Rechtskraftvermerk achten.
namaskaram schrieb am 18.03.2014 um 13:57:59:Wie komme ich denn an eine in Deutschland anerkannte Übersetzung, wenn ich die in Indien (oder Dubai) machen lassen muss?
Ne, nicht in Indien oder Dubai. Ich bin doch davon ausgegangen, dass du die Papiere hast und nicht lesen kannst. Lass es erst übersetzen, wenn du das Original hast und in jedem Fall hier in Deutschland.
Hier findest du einen Übersetzer, der für deinen Bezirk zugelassen ist.
http://www.justiz-dolmetscher.de/suche.jsp;jsessionid=F6A289FAEEB3BDC7334A165879...namaskaram schrieb am 18.03.2014 um 13:57:59:Mein Standesamt hat sich gemeldet und verweist mich zur Registrierung der Ehe an das Ordnungsamt. Aber wenn ich auch eine deutsche Heiratsurkunde haben möchte, dann ist doch das deutsche Standesamt zuständig und nicht das Ordnungsamt oder mache ich einen Denkfehler? Das Ordnungsamt ist doch nur zuständig, wenn ich ausschließlich meinen Familienstand ändern will, oder?
Zuständig für die Nachregistrierung der Ehe ist das Standesamt an deinem Wohnsitz. Das Standesamt ist ein Teil des Ordnungsamtes. Wahrscheinlich war das ein Mißverständnis. Den Familienstand kannst du bei dem Ordnungsamt - Abteilung Meldeamt - ändern lassen, die Ehe lässt du beim Standesamt nachregistrieren.