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Namensfuhrung nach Heirat in Dänemark (Gelesen: 5.065 mal)
Themen Beschreibung: Ausländische Ehe
Kiwi123
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11.03.2014 um 12:30:13
 
Guten Tag!

Meine verlobte und ich möchten in Dänemark heiraten. Meine verlobte wollte ihr Name ändern beim Hochzeit. Die Dame in Standesamt hier in Deutschland gesagt, dass wenn die neue Name  in dänische Heiratsurkunde steht, es wird hier auch anerkannt ohne Probleme. Dann haben wir uns an Dänen gewendet und heraus gefunden, dass nach dänisches Gesetz die Namensänderung für ausländische Paare beim Hochzeit nicht möglich ist.  Könnt ihr bitte sagen wie können wir das schaffen?
Und, wenn sie ändert ihr Name nach Heirat, dann das Name in Heiratsurkunde wird unterschiedlicher als das neue Name im Pass.
Kann es nicht problematisch sein für Zukunft.

Meine Verlobte: staatsangehorigkeit: turkisch, in D geboren und gelebt, hat unbefristet Niederlassungserlaubnis, nie geheiratet
Ich: Pakistaner, habe unbefristet Niederlassungserlaubnis,  nie geheiratet, wohnhaft BaWü

Vielen Dank.
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reinhard
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Antwort #1 - 11.03.2014 um 13:39:14
 
Am einfachsten ist es sicherlich, wenn Ihr in Deutschland heiratet. Als zweite Möglichkeit die Türkei.

Ich würde es auf jeden Fall vermeiden, bei dreierlei Recht (Türkei, Pakistan, Deutschland) einen vierten Staat (Dänemark) dazu zu nehmen. Das macht alles für Euch unnötig kompliziert.
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Kiwi123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Pakistan
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Antwort #2 - 11.03.2014 um 17:40:17
 
reinhard: Wenn Mann über die ganze Papierkram denkt, ja hast du recht. Aber in Deutschland heiraten ist teuer: Auf keinen Fall bekomme ich ein Termin früher als 6 Monate, laut die Dame von Standesamt.

  1. für nächste sechs Monate bekomme ich 320 weniger Gehalt wegen Steuerklasse I statt III.
  2. Zusätzlich, muss ich auch 300 Euro für die Vertraunsanwalt bezahlen für Überprüfung von Dokumenten.
  3. Vor allem ich muss nach Pk reisen um alle dokumente zu erhalten. Ein ticket nach pakistan kostet 630 euro mindestens.

  • Zusammen gerechnet ist das ~3000 Euro.


Das gleiche in Dänemark kostet ~500 Euro und ich habe schon ein Termin für ende des Monats bekommen. Das beihhaltet auch 2 tage urlaub, also frau ist auch froh danach.

Deswegen denke ich Dänemark ist ein bessere Wahl für mich. Nur wenn ich Namesänderung richtig organiesieren konte ...
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 11.03.2014 um 18:09:22
 
Kiwi123 schrieb am 11.03.2014 um 17:40:17:
für nächste sechs Monate bekomme ich 320 weniger Gehalt wegen Steuerklasse I statt III.


das wird mit der Einkommensteuererklärung für 2014 wieder geradegezogen (wenn Ihr noch in 2014 heiratet). Kein Gewinn und kein Verlust deswegen.

Kiwi123 schrieb am 11.03.2014 um 17:40:17:
Deswegen denke ich Dänemark ist ein bessere Wahl für mich.


wenn du meinst, ist Eure Entscheidung

Kiwi123 schrieb am 11.03.2014 um 17:40:17:
Nur wenn ich Namesänderung richtig organiesieren konte ...

Wenn einer der Ehgatten deutscher Staatsbürger wäre, könntet Ihr dann beim Standesamt in D die Ehe nachregistrieren und eine Erklärung zumNamensrecht abgeben
Wahrscheinliches Problem dann: deine Punkte 2 und 3 tauchen dann ggf. wieder auf.
ABER: keiner von Euch ist Deutscher.

Also: Namensänderung ginge *vielleicht*  nach türkischem oder pakistanischem Recht (kenne beides nicht).
Und wohl nur vor Ort.

Eure Entscheidung
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Antwort #4 - 11.03.2014 um 22:25:55
 
Kiwi123 schrieb am 11.03.2014 um 17:40:17:
. Das beihhaltet auch 2 tage urlaub, also frau ist auch froh danach. 


BTW
Beim Heiraten kriegst du und deine Frau auch je 1 Tag Sonderurlaub Zwinkernd.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 12.03.2014 um 03:09:04
 
erne schrieb am 11.03.2014 um 18:09:22:
Also: Namensänderung ginge *vielleicht*nach türkischem oder pakistanischem Recht (kenne beides nicht).Und wohl nur vor Ort.



... oder in der türkischen Botschaft !  (es soll ja laut TS nur der Name der türk. Ehefrau geändert werden. )
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Kiwi123
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Antwort #6 - 12.03.2014 um 10:47:31
 
Danke für eure Hilfe.
Ich habe türkische Konsulat angerufen und die Dame, nach lange Diskussion, hat mir gesagt "ja es wäre möglich wenn Sie die Heiratsurkunde von unsere Botschaft in Kopenhagen beglaubigen lassen".  Ich habe nicht gefragt warum Apsotille reicht nicht aus. Apostille soll ausreichen, oder?

Eigentlich ich interessiere mich mehr für das zweite teil von Problem:

Kiwi123 schrieb am 11.03.2014 um 12:30:13:
Und, wenn sie ändert ihr Name nach Heirat, dann das Name in Heiratsurkunde wird unterschiedlicher als das neue Name im Pass.
Kann es nicht problematisch sein für Zukunft.


Wie ist es für die Leute die ändern ihre Namen nicht am gleiche Tag sondern eine weile nach Heirat denn die haben unterschiedlicher Namen in Ausweis und Heiratsurkunde.

Danke.
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Saxonicus
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Antwort #7 - 12.03.2014 um 10:56:36
 
Kiwi123 schrieb am 12.03.2014 um 10:47:31:
Wie ist es für die Leute die ändern ihre Namen nicht am gleiche Tag sondern eine weile nach Heirat denn die haben unterschiedlicher Namen in Ausweis und Heiratsurkunde. 

In manchen Ländern begnügt man sich auch damit, dass im Pass zunächst ein Vermerk angebracht wird, dass der Passinhaber ab xx.xx.xxxx den (neuen) Namen ABCD trägt.

Letztendlich wird aber doch ein neuer Pass mit dem neuen Namen notwendig werden.
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hge2001
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Antwort #8 - 13.03.2014 um 09:59:20
 
Kiwi123 schrieb am 12.03.2014 um 10:47:31:
Ich habe nicht gefragt warum Apsotille reicht nicht aus. Apostille soll ausreichen, oder?


Türkei ist doch Mitglied der Haager Apostille.. sollte also ausreichen.

Kiwi123 schrieb am 12.03.2014 um 10:47:31:
Wie ist es für die Leute die ändern ihre Namen nicht am gleiche Tag sondern eine weile nach Heirat denn die haben unterschiedlicher Namen in Ausweis und Heiratsurkunde. 


Die Heiratsurkunde hält doch nur fest, dass Mann A Frau B geheiratet hat. Also muss auch die Heiratsurkunde später nicht geändert werden, wenn die Namensführung festgelegt wird.
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