Volki schrieb am 08.03.2014 um 16:47:53:Danke, der Link war sehr hlfreich. Also keine
VE.
Die letzte Frage wäre ob das Elterngeld, das meine Frau zur Zeit bezieht zur Sicherung des
LU berücksichtig wird.
Ansonsten liegen wir knapp an der Grenze
706,- zwei Erwachsene 1250,- Einkommen
458,- zwei Kinder 368,- Kindergeld
350,- Miete incl. Nebenkosten 300,- Elterngeld ?
Wir liegen also ohne das Elterngeld an der Grenze. Wenn es als Einkommen zählt kein Problem sonst wird es eng.
Hallo,
der Lebensunterhalt ist grundsätzlich gesichert, wenn er ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestritten werden kann.
Das Erziehungsgeld oder Elterngeld zählt nicht zu den öffentlichen Mitteln.
Umkehrschluss: Das Elterngeld wird also in Deinem Sinne zum Einkommen gezählt.
Quelle u.a.
hier Zitat:Kann die zeitweilige Trennung sich negativ auf die Visumserteilung auswirken?
Dürfte es nicht, da der jetzige Ist-Zustand die intakte eheliche Gemeinschaft darstellt. Ich kann mir aber schon vorstellen, dass die
ABH, die ja fakultativ bei Visa zur
FZF beteiligt wird, die Historie Eurer Beziehung zur Kenntnis nimmt und versuchen wird zu prüfen, ob die angegebene intakte Lebensgemeinschaft faktisch auch besteht. Aber wenn die nichts Gegenteiliges finden, gilt Eure Ehe als intakt (im Sinne von tatsächlich gelebt).
Möglicherweise kann zu den genauen Verfahrensweisen der ABHs ja noch einer der hier tätigen ABH-Mitarbeiter etwas schreiben.
Gruß