Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Eheschließung (Gelesen: 7.197 mal)
Themen Beschreibung: Staatenlos gemäss Konvention 1954
kareem
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung
04.03.2014 um 21:52:18
 
Hi,
Ich hab folgendes problem und hoffe dass ihr mir helfen könnt. Ich wollte schon längst verheiratet sein doch ich habe bzw. bekomme nicht die dokumente die man von mir verlangt. Ich bin 30 jahre alt und lebe seit meinem 2. Lebensjahr in Deutschland. Ich bin im libanon geboren. Die einzigen dokumente die ich besitze sind einen von der BRD ausgestellten Ausweis für Staatenlose nach Konvention 1954 und eine vom deutschen Notar beglãubigte Geburtsurkunde. Diese Geburtsurkunde wurde im standesamt nicht annerkannt, obwohl 4 geschwister von mir mit dergleichen ohne probleme geheiratet haben. Erst hat man von mir eine geburtsurkunde aus dem libanon verlangt. Libanon stellt mir aber keine aus. Jetzt verlangen die von mir eine vollständige geburtsurkunde bzw. Zivilregistrierung von der Generaldirektion zur Verwaltung paläst. Flüchtlunge. Ich weiss nicht mehr weiter das ganze zieht sich schon sehr lange. Wir werden in 2 monaten eltern und sind immer noch nicht verheiratet. Bitte euch dringend um hilfe. Vielen lieben danke im voraus.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
kareem
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung
Antwort #1 - 05.03.2014 um 22:06:43
 
Liebe Leute,
da ich bis jetzt keine antwort bekomme wollt ich vielleicht genauer fragen. Reicht die geburtsurkunde die dich hab? Kennt sich jemand mit der Gesetzelage aus? Hab gehört das die geburtsurkunde akzeptiert werden muss und das Deutschland mir alle papiere ausstellen muss die ich brauche.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung
Antwort #2 - 05.03.2014 um 23:25:22
 
kareem schrieb am 04.03.2014 um 21:52:18:
Ich bin im libanon geboren. Die einzigen dokumente die ich besitze sind einen von der BRD ausgestellten Ausweis für Staatenlose nach Konvention 1954 und eine vom deutschen Notar beglãubigte S


Benatrage die Nachbeurkundung (das kannst du als Staatenloser) deiner Geburt beim Standesamt, dann werden sich solche Nachfragen in Zukunft erübrigen.

Sollte sich der Standesbeamte weigern wende dich an die Standesamtaufsicht, die hat aber gegenüber dem Beamten keine Wiesungbefugnis, kann aber beraten.

Der Rechtsweg wäre dann über das örtliche Amtsgericht.

Du wirst aber Nachweisen müssen, dass du alles probiert hast, die entsprechenden aktuellen Urkunden zu besorgen. Z.B durch Schreiben an das entsprechende Konsulat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung
Antwort #3 - 05.03.2014 um 23:30:38
 
Zitat:
12.4 Vorzulegende Unterlagen

12.4.1

Zum Nachweis des Personenstandes und ihrer Identität haben die Eheschließenden vorzulegen
1.wenn sie im Inland gemeldet sind, eine Bescheinigung der Meldebehörde der Hauptwohnung und zusätzlich der Nebenwohnung, wenn diese die Zuständigkeit des Standesamts begründet, aus der ihre Vor- und Familiennamen, ihr Familienstand, ihr Wohnort und ihre Staatsangehörigkeit ersichtlich sind (Aufenthaltsbescheinigung); hat das Standesamt Zugriff auf die Meldedaten, soll auf die Vorlage der Bescheinigung verzichtet werden und eine Bildschirmkopie oder ein Vermerk oder eine sonstige Information über Inhalt und Abgleich der Meldedaten zur Niederschrift über die Anmeldung der Eheschließung genommen werden,
2.ihre Geburtsurkunde oder bei Beurkundung der Geburt im Inland regelmäßig einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch,
3.wenn sie schon verheiratet waren, zusätzlich zu den Unterlagen nach den Nummern 1 und 2 einen Nachweis der letzten Eheschließung und deren Auflösung,
4.wenn sie eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, zusätzlich zu den Unterlagen nach den Nummern 1 und 2 einen Nachweis über Begründung und Auflösung ihrer letzten Lebenspartnerschaft und
5.einen Reisepass oder Personalausweis oder einen sonstigen mit Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis.
Reichen diese Urkunden zur Prüfung der Ehefähigkeit nicht aus, sind weitere Nachweise zu fordern.


Zitat:
12.4.4

Die Beschaffung der erforderlichen Urkunden und Nachweise ist Sache der Eheschließenden. Die Beibringung der erforderlichen Unterlagen kann nicht nach § 69 des Gesetzes erzwungen werden. Werden die geforderten Unterlagen nicht vorgelegt, obwohl ihre Beschaffung möglich und zumutbar ist, muss die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung und damit die Prüfung der Ehevoraussetzungen unter Hinweis auf § 49 des Gesetzes abgelehnt werden.


Zitat:
12.6.2

Angehörige von Staaten, die ein Ehefähigkeitszeugnis nicht erteilen, und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland bedürfen zur Eheschließung stets der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts. Dies gilt auch für Asylberechtigte und ausländische Flüchtlinge, die weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt – beim Fehlen eines solchen auch keinen Aufenthalt – im Inland haben. Ist die Staatsangehörigkeit eines Eheschließenden ungeklärt und kann sie ohne langwierige Ermittlungen nicht mit Sicherheit festgestellt werden, kann ebenfalls Befreiung beantragt werden; dies gilt auch, wenn der Eheschließende glaubhaft macht, dass seit der Stellung des Antrags auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses mehr als drei Monate verstrichen sind, ohne dass das Zeugnis oder eine sonstige Benachrichtigung eingetroffen ist. Die Befreiung ist auch erforderlich, wenn ein Ehehindernis nach ausländischem Recht vorliegt und insoweit die Ehefähigkeit gemäß Artikel 13 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche nach deutschem Recht beurteilt werden soll.


Fraglich ist aber wieso die Geburtsurkunde nicht anerkannt wurde. Ist es eine eidesstattliche Versicherung deiner Eltern? Weil du schreibst, das deine 4 Geschwister auch damit geheiratet hätten?

Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
kareem
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung
Antwort #4 - 06.03.2014 um 00:53:52
 
Hi lieben dank für deine atwort.
Ja, es ist eine eidesstattliche versicherung meiner eltern. meine 4 geschwister haben mit derselben geburtsurkunde hier in deutschland geheiratet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
kareem
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung
Antwort #5 - 06.03.2014 um 18:29:51
 
Müssen die die geburtsurkunde anerkennen, da es eine eidesstattliche versicherung meiner eltern ist?? Kennt jemand das gesetz dazu?? Desweiteren hab ich gehört das deutschland verpflichtet ist mir alle unterlagen zu stell, weil ich staatenlos bin???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.247

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung
Antwort #6 - 06.03.2014 um 19:08:26
 
kareem schrieb am 06.03.2014 um 18:29:51:
Müssen die die geburtsurkunde anerkennen, da es eine eidesstattliche versicherung meiner eltern ist??

Eine Versicherung an Eides Statt ist keine Geburtsurkunde. Die Frage ist, ob dir die Beschaffung einer (richtigen) Geburtsurkunde zumutbar ist.

Kennt jemand das gesetz dazu??
§ 12 PStG und § 9 PStG. Die Verwaltungsvorschrift zum PStG hat Aras schon genannt und in seinem Beitrag aufgezeigt.

Zitat:
Desweiteren hab ich gehört das deutschland verpflichtet ist mir alle unterlagen zu stell, weil ich staatenlos bin???

Dann beantrage doch wie schon gesagt die Nachbeurkundung deiner Geburt... der Standesbeamte muss dann entscheiden, welche Nachweise er noch braucht und ob die Versicherung an Eides Statt ausreicht, um die Beurkundung der Geburt vorzunehmen.
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
kareem
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung
Antwort #7 - 06.03.2014 um 19:47:24
 
Also liegt es im ermessen der standesbeamtin ob sie es mir zu mutet?! Doch leider fühlt sich kein land für mich verpflichtet. Ich habe weder einen palästinensichen noch einen libanesischen pass. Desweiteren frage ich mich warum sie die geburtsurkunde nicht akzeptieren will. Ich meine damit hab ich ja damals mein Reiseausweis bekommen, der sogar wie drin steht nur auf meinen aussagen beruht. Also glaubt mir die BRD und die standesbeamtin nicht. Oder hab ich da einen denkfehler?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung
Antwort #8 - 06.03.2014 um 21:28:28
 
Zitat:
§ 36 Geburten und Sterbefälle im Ausland

(1) Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben, so kann der Personenstandsfall auf Antrag im Geburtenregister oder im Sterberegister beurkundet werden; für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Die §§ 3 bis 7, 9, 10, 21, 27, 31 und 32 gelten entsprechend. Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland. Antragsberechtigt sind
1.
bei einer Geburt die Eltern des Kindes sowie das Kind, dessen Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder,
2.
bei einem Sterbefall die Eltern, die Kinder und der Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen, jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann, sowie die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.
(2) Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat; hatte der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so beurkundet das für diesen Ort zuständige Standesamt den Sterbefall. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt den Personenstandsfall, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin den Personenstandsfall.
(3) Das Standesamt I in Berlin führt Verzeichnisse der nach Absatz 1 beurkundeten Personenstandsfälle.


Du kannst also als Staatenloser deine Geburt nachbeurkunden. Deutschland fühlt sich also in dieser Sache für dich verantwortlich.

Also mach das was grisu vorgeschlagen hat.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.247

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung
Antwort #9 - 06.03.2014 um 21:30:02
 
kareem schrieb am 06.03.2014 um 19:47:24:
Also liegt es im ermessen der standesbeamtin ob sie es mir zu mutet?!

Standesämter haben einen Entscheidungsspielraum, ja. Aber der ist gerichtlich überprüfbar. Falls Du glaubst, das Standesamt handelt falsch, kannst Du dich an das zuständige Amtsgericht wenden. Eventuell kannst Du auch die Standesamtsaufsicht um Rat fragen.

Zitat:
Desweiteren frage ich mich warum sie die geburtsurkunde nicht akzeptieren will. Ich meine damit hab ich ja damals mein Reiseausweis bekommen, der sogar wie drin steht nur auf meinen aussagen beruht. Also glaubt mir die BRD und die standesbeamtin nicht. Oder hab ich da einen denkfehler?

Du hast keine Geburtsurkunde, nur eine Versicherung an Eides statt. Es geht nicht darum, dir zu glauben, sondern um die Beweiskraft der Versicherung. Die Anforderungen bei einer Beurkundung im Standesamt sind eben weitaus höher, wie bei einer Passausstellung.
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
kareem
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung
Antwort #10 - 07.03.2014 um 00:28:44
 
Ok danke schon mal an alle bis hier hin. Das werd ich wohl machen. Aber
Was ist die neubeurkundung genau und brauch ich dafür irgendwelche unterlagen?? Und dies die einzigen möglichkeiten? Neubeuurkundung, standesamtaufsicht, amtsgericht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung
Antwort #11 - 07.03.2014 um 00:33:55
 
kareem schrieb am 07.03.2014 um 00:28:44:
neubeurkundung 


Es ist eine Nachbeurkundung.

Es wird deine Geburt in das Geburtsregister des für dich zuständigem Standesamtes eingetragen. Dann kannst du eine deutsche Geburtsurkunde davon erstellen.

kareem schrieb am 07.03.2014 um 00:28:44:
brauch ich dafür irgendwelche unterlagen?

Was für eine Frage hä?

Natürlich. Es muss ja 100% sichergestellt sein, dass der Eintrag richtig ist. Welche Unterlagen du aber dafür brauchst sagt dir das Standesamt.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
kareem
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung
Antwort #12 - 07.03.2014 um 00:37:13
 
Achso! Ich hab meinen bruder nochmal gefragt. Er hatte das gleiche problem. Er hatte viel mühe ohne erfolg die geforderten unterlagen zu besorgen. Das standesamt verlangte genauso eine geburtsurkunde und ein ledigkeits"dokument" aus dem libanon. Nach langem hin und her hat man ihm doch verheiratet. Aber sich die ganze mühe zu machen die geforderten dokumente zu besorgen ist meines erachtens sinnlos, da sie zu keinem ergebniss führen werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
kareem
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung
Antwort #13 - 07.03.2014 um 00:41:36
 
@aras danke für deine anzwort. Leider kann ich mit smartphone nicht zitieren.
Das problem ist ich hab keine unterlagen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung
Antwort #14 - 07.03.2014 um 00:57:39
 
kareem schrieb am 07.03.2014 um 00:37:13:
Aber sich die ganze mühe zu machen die geforderten dokumente zu besorgen ist meines erachtens sinnlos, da sie zu keinem ergebniss führen werden. 

Das ist aber nur eine (wahrscheinlich zutreffende) Vermutung deinerseits.
Du wirst Deine vergeblichen Bemühungen auch nachweisen müssen, damit sie glaubhaft sind, siehe

grisu1000 schrieb am 05.03.2014 um 23:25:22:
Du wirst aber Nachweisen müssen, dass du alles probiert hast, die entsprechenden aktuellen Urkunden zu besorgen. Z.B durch Schreiben an das entsprechende Konsulat.

kareem schrieb am 07.03.2014 um 00:41:36:
Das problem ist ich hab keine unterlagen.

Dann mach' Dir welche, indem Du zB an das Konsulat (per Einschreiben) schreibst und alle Deine Bemühungen sowie deren Ergebnisse sorgfältig dokumentierst.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 07.03.2014 um 01:13:43 von HeFi »  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema