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Staatsbürgerschaft bekommen ohne tazkira (Geburtsurkunde) (Gelesen: 8.076 mal)
Navid
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Afghanisch
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03.03.2014 um 12:24:40
 
Hallo,

Ich hab vor paar Monaten die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und damals alle erforderlichen Unterlagen eingereicht inkl. meiner Tazkira (afghanisch für Geburtsurkunde).
Nun habe ich eine Brief bekommen, wo drin steht, ich solle meine Geburtsurkunde denen zukommen lassen. Naja habe ich wiederholt getan und einen weiterem Brief erhalten, wo drin steht das die Geburtsurkunde vom afghanischen Konsulat nicht akzeptiert wird und ich eine Geburtsurkunde von einem Census Department aus Afghanistan denen zuschicken soll.

So mein Problem ich bin politischer Flüchtling und die Einreise nach Afghanistan ist nicht ganz ungefährlich für mich.
Daher wollte ich fragen ob das auch auf einen anderen Weg möglich ist,die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen, da die Frau mir am Telefon immer wieder gesagt hat ich müsste es auf diesem Wege machen. Und sonst erfülle ich auch alle andere Kriterien für eine deutsche Staatsbürgerschaft.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen  Smiley

Mit freundlichen Grüßen

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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 03.03.2014 um 12:54:43
 
Navid schrieb am 03.03.2014 um 12:24:40:
einen weiterem Brief erhalten, wo drin steht das die Geburtsurkunde vom afghanischen Konsulat nicht akzeptiert wird und ich eine Geburtsurkunde von einem Census Department aus Afghanistan denen zuschicken soll.

Kann nicht ein Angehöriger, Bekannter, Freund diese Urkunde für Dich in Afghanistan besorgen ?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.03.2014 um 14:33:49
 
Bei anerkannten Flüchtlingen ist zwar ebenfalls eine geklärte Identität bei der Einbürgerung zu fordern, allerdings muss man mit Blick auf den Sonderstatus Erleichterungen bei der Beweisführung und der Mitwirkungspflicht zulassen (BVerwG, Urteil vom 01.09.2011 - 5 C 27.10, http://www.bverwg.de/010911U5C27.10.0 - Rn. 16).

Wenn es also nicht möglich ist, ein derartiges Dokument zu beschaffen, die Identität aber sonst außer Frage steht, sollte die EBH auch darauf verzichten.
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Navid
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Afghanisch
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Antwort #3 - 03.03.2014 um 15:39:01
 
@saxonicus leider nicht verwandte Leben dort nicht:/
@bayraqiano was heißt wenn die Identität sonst außer Frage steht?
Also ich lebe seit über 15 Jahren nun in Deutschland da sollte meine Identität wohl außer Frage stehen ^^

Und ehm wie soll ich der Frau das jetzt sagen das sie nicht darauf bestehen kann, da ich das Dokument nicht beschaffen kann

Danke euch beiden schonmal

Ps hilft es wenn ich ihr den Fall, den bayraqiano gepostet hat, zeige ?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 03.03.2014 um 15:52:39
 
Navid schrieb am 03.03.2014 um 15:39:01:
Also ich lebe seit über 15 Jahren nun in Deutschland da sollte meine Identität wohl außer Frage stehen


Das hat nichts damit zu tun. Deine Identität ist geklärt, wenn Du bereits über enstprechende Nachweise (Ausweise, Urkunden) verfügst die sie belegen können.

Dass Afghanistan mittlerweile alte Dokumente aus der kommunistischen Zeit nicht mehr akzeptiert ist mir schon zu Ohren gekommen. allerdings hindert das die ABH nicht, Deine bereits vorhandene Tazkira zu akzeptieren.

Navid schrieb am 03.03.2014 um 15:39:01:
hilft es wenn ich ihr den Fall, den bayraqiano gepostet hat, zeige 

Versuch macht klug.
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Navid
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Afghanisch
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Antwort #5 - 03.03.2014 um 16:31:49
 
Kann man sich da nicht an jemand anderen aus der Behörde Wenden ? Da mir die Frau ziemlich stur vorkam und ich bezweifele das sie sich überhaupt iwas von mir anhören wird
Natürlich werde ich versuchen ihr meinen Fall nochmal deutlicher erklären aber vllt ist es bei jemand anderen der nicht so stur und engstirnig ist einfacher und stress freier ^^
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 03.03.2014 um 17:36:50
 
Hi,

versuch nochmal, ihr Deinen Standpunkt mittels der hier gewonnenen Erkenntnisse zu erläutern, auch anhand des hier zitierten Urteils.

Sollte dies nicht helfen, bitte formlos um einen persönlichen Termin beim Behördenleiter.

Nächste Eskalatiossstufe wäre dann schriftliche Eingabe beim Bürgermeister. Alles erst einmal formlos als Sachaufsichtsbeschwerde.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Navid
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Afghanisch
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Antwort #7 - 07.05.2014 um 09:24:26
 
Ich wollte euch nunmal danken für die Hilfe.
Hat alles am Ende geklappt und ich musste nichtmal viel reden oder so
Die Frau dort war selbst davon überzeugt das die Regelung nicht so ganz nötig ist für Leute die schon ihr fast gesamtes Leben in Deutschland verbracht haben ^^

Nur zu Info für andere mit den gleichen Problemen
Macht einfach das was oben steht das wird mit großr wahrscheinlich klappen
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Daddy
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #8 - 09.09.2014 um 13:43:36
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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