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Einbügerung (Gelesen: 826 mal)
Themen Beschreibung: / Wehrdienst / Fragen / Dauer
Bubu88
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbügerung
19.02.2014 um 02:26:35
 
Hallo zusammen.

Ich M, 25 derzeit Türkischer Staatsbürger,
In De geboren und lebe auch solange hier.

Ich habe 2008 - 2010 meinen Wehrdienst in der Türkei abgeleistet, habe hierfür die meldung beim Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten auch abgegeben was auch bestätigt wurde.

die letzten 3 Jahre war ich bis zum 01.09.13 in einer Ausbildung, welche ich nicht bestanden habe, und beziehe seit dem 02.09.13 Alg1 und dies kann ich auch bis zum 02.09.14

Mein Pass läuft mitte April ab

Ist hiermit ein grund für nicht einbürgerung gegeben?


desweiteren steht im Antrag für einbügerung was von mir verlangt wird:

Mitvertrag und Mieterhöhung (extra wurde dazu geschrieben) 5 Personen.

Was ist mit 5 Personen gemeint? Wir leben zu fünft in der Wohnung. im Mietvertrag oder in der Erhöhung steht nix dazu?

Ich hätte 2 Meldebescheinigungen (welche nicht von mir verlangt wurden!) eine von mir und eine von der restlichen familie (4 Personen) alle im selben haushalt,
nur sind die von datum her nicht aktuell 2010 und 2011 sollte ich die zu den unterlagen dazu legen?


Als alg1 Empfänger, muss ich trozdem die 250Euro gebühren zahlen?

Ich würde mich nach der Einbügerung, sofort bei der Bundeswehr Bewerben wollen.

Kann ich mich da auf 8.1.3.5 Einbürgerungserleichterungen bei besonderem öffentlichen Interesse beziehen?
Hätte ich dadurch irgendwelche vorteile?

Das wäre es erstmal.
Bedanke mich schonmal für eure Hilfe und mühe. Traurig Traurig Traurig



Edit: Wielange würde solch eine Einbürgerung ca. ? im schnitt dauern?
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Berliner101985
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i4a rocks!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbügerung
Antwort #1 - 20.02.2014 um 10:53:17
 
hi Bubu88,

Alg 1 ist kein Hinderungsgrund für die Einbürgerung, wenn nachgewiesen werden kann, dass man sich bemüht um einen Job/Ausbildungsstelle zu finden. (Aber da wahrscheinlich, die Einbürgerung länger dauern wird als deine Bezugsdauer für das Alg 1, solltest du auf jeden Fall ein Job/Ausbildungsstelle finden.)

Pass solltest du verlängern, da du sonst keinen gültigen Aufendhaltstitel hast, somit wärst du illegal hier -> keine Einbürgerung

Ja, als Alg 1 Empfänger müsst du trotzdem die Einbürgerungsgebühr bezahlen.

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass die Einbürgerung ca. 1 Jahr dauerte.
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