Ich habe vor 6 Monaten meine Melderegisterdaten korrigiert.
Dort stand seit geraumer Zeit, dass ich die iranische Staatsbürgerschaft hätte. Meine Mutter ist Iranerin. Da mein Vater aber zum Zeitpunkt meiner Geburt staatenlos war und er und mein Bruder nur die deutsche Staatsbürgerschaft im Melderegister haben, konnte ich es mir nicht wirklich erklären. Hab den Fehler erst vor 6 Jahren erfahren, als ich nach Düsseldorf zog.
Ich habe erst einen formlosen Antrag aufgrund des schon von Bayraqiano erwähnten § 8 des Meldergesetzes NRW gestellt und um die Korrektur gebeten, hilfsweise hätte man mir bitte den in den Melderegistern hinterlegten Nachweis zeigen sollen. Ich hab da auch die iranischen Gesetze zitiert und eine Kopie der Einbürgerungsurkunde beigelegt.
Ich erhielt aber erst ein Schreiben wo man von mir eine Nichterwerbsbescheinigung des iranischen Konsulats forderte, bevor man den Datensatz ändern wolle
Ich habe dann geantwortet, dass man doch bitte den in meinem Antrag hilfweise geforderten Nachweis mir doch bitte zeigen solle. Dann wurde vom Sachbearbeiter mein vorheriger Wohnort angeschrieben und nach 2 Wochen kam raus, dass die iranische Staatsbürgerschaft schon 1990 (zum Zeitpunkt der Einbürgerung) gelöscht wurde und der Fehler erneut korrigiert wird. Dadurch konnte dann das Einwohnermeldeamt in Düsseldorf auch meinen Melderegistereintrag korrigieren.
Das ganze hat in meinem Fall 2 Wochen gedauert, wobei die effektive Dauer für mich bei maximal 4 Stunden lag. Der Sachbearbeiter war auch sehr nett.
Achja und ich hab gleich einen kostenlosen vollständigen Melderegisterauszug aufgrund von § 9 Abs 1. gefordert. Wenn man schon das Melderegister korrigiert, dann sollte man schauen ob auch am Ende wirklich alles stimmt
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Jetzt zu deinem Fall:
Im Meldegesetz von NRW und in den Verordnungen von NRW finde ich jetzt keine "informellen" Einträge. Ich würde einfach den in § 8 gesetzlich geforderten Nachweis für die angeblich vorhandene russische Staatsbürgerschaft bitten. Falls der nicht vorgebracht werden kann, dann soll bitte der Melderegistereintrag nach § 4a vom Sachbearbeiter von Amts wegen korrigiert werden. Gerne kannst du den Antrag mit dem von Bayraqiano genannten Paragraphen des russischen Staatsangehörigkeitsgesetz erwähnen.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=210&bes_id=465...