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arbeitet seit Januar 2014 (Gelesen: 1.653 mal)
Themen Beschreibung: Hilfe
makbule
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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17.02.2014 um 12:05:17
 
Hallo Leute. und zwar Arbeite ich seit dem 15. Januar als Reinigungskraft bei einer Firma. mein Mann hat am 10. April einen Termin in Ankara fürs Visum. - Familienzusammenführung-. ich verdiene 1.400 euro. so bald mein Mann nach Deutschland kommt, wird er auch bei der Firma wo ich gerade arbeite mir mir Arbeiten -ich werde auch ein schreiben von der Firma Bekommen wo drin steht das mein Mann so bald er nach Deutschland kommt dort arbeiten kann für immer. kann das vielleicht sein das mein Mann immer noch eine ABSAGE bekommen kann ?
vielen dank Traurig
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 17.02.2014 um 12:08:29
 
Wieviel verdienst Du netto, also "auf die Hand"? - Wie hoch ist die Miete (warm), für die Wohnung, die ihr gemeinsam bewohnen werdet? Wohnt Ihr allein dort oder sind z.B. noch Kinder vorhanden?

Die Aussicht auf Arbeit für Deinen Mann KANN durch die Behörden begünstigend berücksichtigt werden.


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 17.02.2014 um 12:09:44
 
Du musst ein ausreichendes Einkommen für beide haben, bevor das Visum gegeben wird.

Allerdings wird Dein jetziges Einkommen mit der künftigen Steuerklasse neu berechnet.

Sobald das Visum beantragt ist, werden die Unterlagen geprüft und dann an Deine Ausländerbehörde geschickt. Dort werden sie in der ersten Mai-Hälfte ankommen, dann bekommst Du einen Brief, dass Du "Deine" Unterlagen vorlegen sollst. Bis dahin kannst Du versuchen, Dich zu verbessern, und dann musst Du im Mai die Frage mit der Ausländerbehörde klären.
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makbule
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #3 - 17.02.2014 um 12:15:37
 
hallo schweitzer. ich verdiene 1.400 euro netto also auf die Hand. Ich wohne bei meinen Eltern ist eine 4.zimmerwohnung und ein Zimmer ist frei und das ist dann für uns.
vielen dank für die antwort.

*

hallo reinhard danke für die antwort


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« Zuletzt geändert: 17.02.2014 um 12:44:56 von schweitzer »  
 
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #4 - 17.02.2014 um 12:44:10
 
Also vom Einkommen her dürfte es keine Schwierigkeiten geben, selbst, wenn Dein Mann nicht gleich Arbeit fände.

Allerdings braucht ihr auch "ausreichenden" Wohnraum. - Eine abgeschlossene, eigene Wohnung wird zwar nicht verlangt, aber Folgendes gilt, ich zitiere aus der Verwaltungsvorschrift des BMI zu § 2 AufenthG:

Zitat:
Ausreichender Wohnraum ist – unbeschadet
landesrechtlicher Regelungen – stets vorhanden,
wenn für jedes Familienmitglied über sechs
Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Familienmitglied
unter sechs Jahren zehn Quadratmeter
Wohnfläche zur Verfügung stehen
und Nebenräume (Küche, Bad, WC) in angemessenem
Umfang mitbenutzt werden können.
Eine Unterschreitung dieser Wohnungsgröße
um etwa zehn Prozent ist unschädlich. Wohnräume,
die von Dritten mitbenutzt werden,
bleiben grundsätzlich außer Betracht; mitbenutzte
Nebenräume können berücksichtigt
werden.


Wenn das für Euch so in der Wohnung Deiner Eltern gewährleistet ist, sollten auch insoweit keine Hindernisse für die Visavergabe bestehen.

=schweitzer=
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makbule
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Antwort #5 - 17.02.2014 um 13:57:30
 
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