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Familienzusammenführung und wie weiter geht danach? (Gelesen: 2.101 mal)
awara
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i4a rocks!


Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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17.02.2014 um 09:41:11
 
Hallo liebe Experten!
Mit eure guten raten ich könnte problemlos viele meine sache erledigen. Mein Mann ist hier in deutschland ,nun möchte ich gerne weiter wissen was noch zu uns kommt welche Behörden müssen wir besuchen am aller erstes?
Ich bin dankbar an eure jede raten.
Vieln Dank
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.02.2014 um 09:46:01
 
Meldebehörde, Krankenkasse, Ausländerbehörde.

(es gibt Städte wo die Meldebehörde für die Ausländer gleichzeitig die ABH ist).
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awara
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i4a rocks!


Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 17.02.2014 um 10:10:35
 
Vielen dank für das schnelle antwort.
Wie viel tage oder monat nach die einreise müssen wir bei ABH einen termin machenn? oder ersten müssen wir beim Meldebehörde termin machen?
Danke!!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 17.02.2014 um 10:14:50
 
man geht erst zur Meldebehörde und meldet sich dort an.

Dann macht man einen Termin bei der ABH, der Antrag (schriftlich) muss spätestens am letzten Tag, an dem das Visum gültig ist (in Pass schauen) stellen.

Regionale Besonderheiten bitte gesondert erfragen.
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reinhard
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Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 17.02.2014 um 10:53:01
 
Es ist aber zu empfehlen, das sofort anzugehen. Also: Nicht nach Tagen ausrechnen und warten, sondern einfach direkt nach der Einreise anmelden und AE-Antrag stellen.
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awara
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 17.02.2014 um 12:23:09
 
Dankeschön, noch bitte wichtige fragen:
Für wie lange bekommt er die Aufenthalt, kann er sich selbständig machen, letze frage darf er nach dem paar Monaten seine famile in Heimatland besuchen??
Danke!!!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 17.02.2014 um 12:25:29
 
awara schrieb am 17.02.2014 um 12:23:09:
Für wie lange bekommt er die Aufenthalt

Geht mal von einem Jahr aus, samt Verpflichtung zum Integrationskurs. Solange der nicht erfolgreich (mit B1 und Orientierungskurs) abgeschlossen wird, gibt es nur einjährige Verlängerungen. Einen unbefristeten Aufenthalt bzw. die Einbürgerung wird es auch nur dann geben, wenn er B1 nachweist.

awara schrieb am 17.02.2014 um 12:23:09:
kann er sich selbständig machen

Ja.

awara schrieb am 17.02.2014 um 12:23:09:
darf er nach dem paar Monaten seine famile in Heimatland besuchen

Ja, aber beachten dass man nicht länger als 6 Monate am Stück im Ausland bleiben darf. Sonst verfällt die AE und er muss erneut ein Visum beantragen.

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awara
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 17.02.2014 um 12:48:18
 
Vielen Dank!!!!
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