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FZF-Visum, Termin bei ABH, bin aber im Ausland (9000 km entfernt) (Gelesen: 2.794 mal)
karsten_s
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: BRD
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF-Visum, Termin bei ABH, bin aber im Ausland (9000 km entfernt)
15.02.2014 um 13:27:36
 
Hallo,
ich (dt. Staatsangehoerigkeit) habe hier auf diesem Board, und speziell in diesem Forum, viele Antworten auf meine Fragen gefunden in den letzten Monaten. Leider konnte ich fuer meine jetzige Problematik nicht passendes finden.

Die Situation ist wie folgend: Nach erfolgreicher A1-Pruefung meiner Ehefrau im letzten Monat, hat sie Ende Januar das FZF-Visum beantragt.

Nun habe ich gestern ein Schreiben erhalten bzw. am Telefon muendlich "uebermittelt" bekommen, in dem die ABH an meinem Wohnort zur Entscheidung ueber Zustimmung/Ablehnung zur FZF noch einen Nachweis ueber Wohnraum verlangt und ich die Unterlagen persoenlich abgeben soll, kommende Woche.

Der Sacharbeiter war am Freitagnachmittag nicht mehr zu erreichen (verstaendlicherweise).... Ich hoffe die ABH am Montag telefonisch erreichen zu koennen.

Nun meine Frage: Da ich mich momentan bei meiner Frau befinde und eigentlich gehofft hatte mit ihr zusammen einreisen zu koennen, frage ich mich, inwieweit die Bitte um eine Ausnahme Erfolg haben koennte. Konkret koennten die angefragten Unterlagen von einem bevollmaechtigten Verwandten bei der ABH beigebracht werden.

Leider habe ich es versauemt, vorher bei der ABH vorzusprechen und falls es nicht vermeidbar ist, muesste ich dann eben kurzfristig frueher nach D zurueckkehren.

Mich wuerden aber Erfahrungswerte, evtl. gesetzlichen Hintergruende oder behoerdliche Vorschriften/Vorgaben usw. interessieren, in Bezug auf die Notwendigkeit der persoenlichen Erscheinens. Liegt das im Ermessensspielraum des SB's oder gibt es da strenge Regeln etc.?

Ich werde ueber das Gespraech am Montag mit dem SB hier berichten, sofern erreichbar.

Gruesse
karsten_s
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.02.2014 um 17:52:50
 
karsten_s schrieb am 15.02.2014 um 13:27:36:
Mich wuerden aber Erfahrungswerte, evtl. gesetzlichen Hintergruende oder behoerdliche Vorschriften/Vorgaben usw. interessieren, in Bezug auf die Notwendigkeit der persoenlichen Erscheinens.


Die AV wird das Visum nur geben, wenn die ABH zustimmt.
Wohnraum muss da sein, Größe egal.
Man muss nicht zwingend vor der ABH erscheinen, sie kann dem Visum auch zustimmen, ohne jemals den dt. Ehegatten zu sehen. In der Regel wollen sie aber doch ganauer die Voraussetzungen prüfen.
Wenn man verhindert ist, schreibt man das und bietet an, was möglich ist.
Die ABH entscheidet dann nach Aktenlage.

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karsten_s
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: BRD
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Antwort #2 - 15.02.2014 um 18:17:22
 
erne schrieb am 15.02.2014 um 17:52:50:
Wenn man verhindert ist, schreibt man das und bietet an, was möglich ist.
Die ABH entscheidet dann nach Aktenlage.


@erne: Danke. Ja, dann werde ich mal vorab eine Mail an den SB schicken sowie am Montag dort anrufen und mein Anliegen schildern. Die erforderlichen bzw. im ABH-Schreiben angefragten Unterlagen bez. Wohnraum sind alle vorhanden und koennen wie gesagt von Verwandten ueberreicht werden. Vielleicht reicht das ja bereits aus um meine vorgezogene Rueckreise zu verhindern, so dass ich zusammen mit meiner "Chefin" nach D fliegen kann.  Cool
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #3 - 15.02.2014 um 23:41:51
 
Falls das kleinere Aufwand ist, kann man ja auch die Vorsprache in der AV vorschlagen, wo der Antrag angenommen wurde.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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karsten_s
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.02.2014 um 04:36:21
 
Petersburger schrieb am 15.02.2014 um 23:41:51:
Falls das kleinere Aufwand ist, kann man ja auch die Vorsprache in der AV vorschlagen, wo der Antrag angenommen wurde.


@Petersburger: Ja, ueber sowas in der Art hatte ich auch nachgedacht. War mir nur nicht sicher, ob das auch so praktiziert wird (werden kann).

Habe das jetzt als Vorschlag mit in mein Vorab-Schreiben an die ABH genommen...
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 16.02.2014 um 12:19:55
 
Grundsätzlich ist die Auslandsvertretung nicht nur Vertretung der Regierung, sondern auch Vertretung des Standesamtes, der Meldebehörde oder der Ausländerbehörde, wenn sich das machen lässt.

Schlag einfach vor, was aus Deiner Sicht praktikabel ist, und guck, wie die Antwort ist. Du kannst auch einem Daheimgebliebenen eine Vollmacht ausstellen und gucken, ob die Ausländerbehörde akzeptiert, dass die per Scan und Mail bei ihr eingeht.
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karsten_s
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 16.02.2014 um 13:12:55
 
reinhard schrieb am 16.02.2014 um 12:19:55:
Grundsätzlich ist die Auslandsvertretung nicht nur Vertretung der Regierung, sondern auch Vertretung des Standesamtes, der Meldebehörde oder der Ausländerbehörde, wenn sich das machen lässt.


@reinhard: Danke fuer Deine Antwort. Ja, das macht auch irgendwie Sinn. Ich haette jetzt vermutet das gilt regelmaessig nur fuer Expats.

reinhard schrieb am 16.02.2014 um 12:19:55:
Schlag einfach vor, was aus Deiner Sicht praktikabel ist, und guck, wie die Antwort ist. Du kannst auch einem Daheimgebliebenen eine Vollmacht ausstellen und gucken, ob die Ausländerbehörde akzeptiert, dass die per Scan und Mail bei ihr eingeht.


Habe jetzt vorab per E-Mail vorgeschlagen einen bevollmaechtigten Familienangehoerigen mit den Unterlagen vorbei zu schicken sowie angeboten, mich zur AV zitieren zu lassen, wenn notwendig. Habe auch versichert, persoenlich und fristgerecht am Heimatort zu erscheinen, falls dies unumgaenglich ist.

Nach dem monatelangen Kampf um A1 will ich auf den letzten Metern jeden Konflikt, jede Verzoegerung etc. tunlichst vermeiden.  Zwinkernd

Mal schauen was die Antwort ist, bzw. wie das (hoffentlich stattfindende) Telefonat morgen ausgeht. Werde hier berichten...
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karsten_s
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: BRD
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF-Visum, Termin bei ABH, bin aber im Ausland (9000 km entfernt)
Antwort #7 - 17.02.2014 um 11:13:42
 
Hallo @all: Anruf war gar nicht mehr noetig. Der ABH-SB hat echt superschnell per Mail auf mein Vorab-Anschreiben geantwortet und mir freundlich mitgeteilt dass ich die Unterlagen auch durch einen Vertreter vorbeibringen lassen kann. 

sensationell

Und ich hatte schon nach Fluegen usw. gegoogelt. lol... Hach, wie macht man sich doch immer selbst verrueckt, ohne Grund  Augenrollen

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