Hallo,
ich (dt. Staatsangehoerigkeit) habe hier auf diesem Board, und speziell in diesem Forum, viele Antworten auf meine Fragen gefunden in den letzten Monaten. Leider konnte ich fuer meine jetzige Problematik nicht passendes finden.
Die Situation ist wie folgend: Nach erfolgreicher A1-Pruefung meiner Ehefrau im letzten Monat, hat sie Ende Januar das FZF-Visum beantragt.
Nun habe ich gestern ein Schreiben erhalten bzw. am Telefon muendlich "uebermittelt" bekommen, in dem die
ABH an meinem Wohnort zur Entscheidung ueber Zustimmung/Ablehnung zur
FZF noch einen Nachweis ueber Wohnraum verlangt und ich die Unterlagen persoenlich abgeben soll, kommende Woche.
Der Sacharbeiter war am Freitagnachmittag nicht mehr zu erreichen (verstaendlicherweise).... Ich hoffe die
ABH am Montag telefonisch erreichen zu koennen.
Nun meine Frage: Da ich mich momentan bei meiner Frau befinde und eigentlich gehofft hatte mit ihr zusammen einreisen zu koennen, frage ich mich, inwieweit die Bitte um eine Ausnahme Erfolg haben koennte. Konkret koennten die angefragten Unterlagen von einem bevollmaechtigten Verwandten bei der
ABH beigebracht werden.
Leider habe ich es versauemt, vorher bei der
ABH vorzusprechen und falls es nicht vermeidbar ist, muesste ich dann eben kurzfristig frueher nach D zurueckkehren.
Mich wuerden aber Erfahrungswerte, evtl. gesetzlichen Hintergruende oder behoerdliche Vorschriften/Vorgaben usw. interessieren, in Bezug auf die Notwendigkeit der persoenlichen Erscheinens. Liegt das im Ermessensspielraum des SB's oder gibt es da strenge Regeln etc.?
Ich werde ueber das Gespraech am Montag mit dem SB hier berichten, sofern erreichbar.
Gruesse
karsten_s