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Ich möchte meine Freundin aus Uganda heiraten (Gelesen: 9.522 mal)
mzungu jeff
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ich möchte meine Freundin aus Uganda heiraten
14.02.2014 um 16:17:41
 
Hallo!
Ich würde gerne zeitnah meine Freundin in Uganda heiraten.

Zur Info: Meine Freundin ist ledig, hat keine Kinder, hat ein abgeschlossenes BWL Studium und einen festen Job bei einem Telekommunikationsunternehmen.

Die Frage ist auf welchem Wege und wo wir am besten und falls es das überhaupt gibt - am unkompliziertesten heiraten können.

ich dachte bisher ja, dass wäre in Uganda. Ich nehme einfach Pass, Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis mit, lasse die beglaubigen und das wars.
Leider erklärte mir heute die Dame beim Standesamt, was man neuerdings so alles für das Ehefähigkeitszeugnis braucht. Nämlich nicht nur sämtiche Unterlagen von mir (die spare ich mir hier an dieser Stelle) sondern auch von meiner Verlobten:
Geburtsurkunde (im Original!)
Kopie Reisepass
Wohnsitzbescheinigung (Anmeldebestätigung reicht nicht)
Ledigkeitsbescheinigung
eidesstattliche Versicherung über Familienstand
ausgefüllter Fragebogen (den spare ich euch auch, aber man muss da wirklich ALLES angeben)

Das ganze wird dann nach Dtl. zum Finanzamt geschickt, damit die das dann - achtung - zur Botschaft nach Kampala schicken! Dauer insgesamt mindestens 3 Monate und kostet uns 560 EUR.
Sind die eigentlich irre?

Dann dachte ich mir, vielleicht doch mal mit Familienzusammenführungsvisa probieren und hier heiraten.
Hat da jemand Erfahrung, wie es am besten geht? Bin gerade ziemlich frustriert…

Danke schon mal

Liebe Grüße

mzungu
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reinhard
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Antwort #1 - 14.02.2014 um 17:06:52
 
Am besten wäre tatsächlich die Heirat in Deutschland.

Dazu gehst Du zum Standesamt und holst Dir eine Liste aller Unterlagen und eine Beitrittserklärung.

Ihr besorgt alle Papiere, sie schickt auch die Beitrittserklärung unterschrieben zurück, Du lässt alle Urkunden übersetzen (mit Bestätigungsvermerk) und reichst das ein. Das wird einige Monate dauern und auch Geld kosten.

Sobald die Prüfungen laufen und es gut aussieht, beantragt sie das Heiratsvisum. Dazu braucht sie ein A1-Zertifikat (bestandener Deutschkurs) und eine VE (Bürgschaft für den Aufenthalt in DE bis zur Heirat).

Dann kommt sie, Ihr heiratet, sie beantragt die AE.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 14.02.2014 um 18:38:53
 
mzungu jeff schrieb am 14.02.2014 um 16:17:41:
so alles für das Ehefähigkeitszeugnis braucht. Nämlich nicht nur sämtiche Unterlagen von mir (die spare ich mir hier an dieser Stelle) sondern auch von meiner Verlobten:


Ein EFZ gibt es eben nur für die beabsichtigte Eheschliessung von zwei genau definierten Verlobten ... daher wird auch deine Verlobte "überprüft", übrigens genauso, als wenn Ihr bei diesem Standesamt heiraten wolltet.

mzungu jeff schrieb am 14.02.2014 um 16:17:41:
Das ganze wird dann nach Dtl. zum Finanzamt geschickt

hmm, da musst du dich irren, das FA hat damit nichts zu tun.

mzungu jeff schrieb am 14.02.2014 um 16:17:41:
mindestens 3 Monate und kostet uns 560 EUR.

ja, weil ihre Urkunden "vertrauensanwaltlich" überprüft werden müssen.
Uganda ist nun mal ein Land mit unsicherem Urkundewesen und die Urkunden werden nicht legalisiert.
Irre ist dabei nicht Deutschland, sondern eben die Länder, die es zulassen, dass man Urkunden an der fast jeder STrassenecke "kaufen" kann. Was sind solche Urkunden wert?


reinhard schrieb am 14.02.2014 um 17:06:52:
Am besten wäre tatsächlich die Heirat in Deutschland.

ich denke auch so.
Da wo ihr später leben wollt, da sollte man auch heiraten
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.02.2014 um 20:48:39
 
reinhard schrieb am 14.02.2014 um 17:06:52:
Am besten wäre tatsächlich die Heirat in Deutschland.


Naja, die beschriebenen Urkundenprüfungen (Geburtsurkunde etc. aus Uganda) finden auch dann statt. Man spart sich eigentlich nur die Urkundenprüfung der ugandischen Heiratsurkunde nach der Heirat. Wobei das dann eigentlich nur noch Formsache sein sollte, wenn bereits vorher das Standesamt umfänglich beteiligt war. Also im Ergebnis kein großer Unterschied.

Wirklich einfacher geht es in Dänemark. Dafür bekommt man aber leider normalerweise kein Visum.

erne schrieb am 14.02.2014 um 18:38:53:
Irre ist dabei nicht Deutschland, sondern eben die Länder, die es zulassen, dass man Urkunden an der fast jeder STrassenecke "kaufen" kann. Was sind solche Urkunden wert?


Nun ja, es gibt viele Staaten mit einer funktionierenden Verwaltung (und deren Urkunden auch bei uns problemlos anerkannt werden), die ohne das spezielle deutsche Verfahren der Urkundenprüfung auskommen. Man kann schon sagen, dass Deutschland in dieser Hinsicht sehr speziell ist.  Cool

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mzungu jeff
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 25.03.2014 um 21:06:11
 
erne schrieb am 14.02.2014 um 18:38:53:
hmm, da musst du dich irren, das FA hat damit nichts zu tun.


Ich meinte natürlich Standesamt Smiley
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mzungu jeff
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 25.03.2014 um 21:11:57
 
vielen Dank für eure Tipps. Das pro und contra des bürokratischen Aufwands kann ich beides nachvollziehen. Hat jemand Erfahrung mit Au pair Visa? Wenn alle Vorraussetzungen erfüllt sind - also Au Pair Vertrag, A1 Kurs bestanden - gibt es da weitere Hürden die zu beachten sind?
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 25.03.2014 um 21:23:00
 
Hallo,

interessante Kehrtwende mit Au-Pair Zwinkernd
Eine Hürde könnte das Alter Deiner Holden sein. Sie darf nicht älter als 26 J. alt sein (von wegen "abgeschlossenes Studium"...). Meine Frau (Kenia) hatte das nämlich auch vor unserer Heirat (in Kenia übrigens) erwogen und daher sofort wieder ad acta gelegt...

Gruß
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dreamer82
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Antwort #7 - 26.03.2014 um 09:30:47
 
Habt Ihr denn schon in Uganda beim Standesamt nachgefragt ob wirklich ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird ?

In vielen Ländern reicht ggf. auch eine Meldebescheinigung mit Familienstand aus. Das würde auch das Verfahren mit dem deutschen Standesamt vereinfachen.

Bei der Urkundenüberprüfung ist das EFZ dann auch nicht mehr notwendig, weil die Ehe ja schon geschlossen wurde.
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pauli
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 26.03.2014 um 21:10:42
 
Heirate nicht in Deutschland, deine Freundin kann schon mal den Deutschtest  beginnen und möglichst bald bestehen. Das ist die erste Hürde. Vorschriftsmäßig heiraten ohne Formfehler ist die zweite Hürde. Dann FZF beantragen, dann Urkundenüberprüfung und hoffen das die Beamten fleißig sind und euch wohlgesonnen sind .

Wünsche euch viel Glück. Ich hatte es nicht.
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mzungu jeff
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Antwort #9 - 26.03.2014 um 21:20:42
 
T.P.2013 schrieb am 25.03.2014 um 21:23:00:
interessante Kehrtwende mit Au-Pair
Eine Hürde könnte das Alter Deiner Holden sein. Sie darf nicht älter als 26 J. alt sein (von wegen "abgeschlossenes Studium"...). Meine Frau (Kenia) hatte das nämlich auch vor unserer Heirat (in Kenia übrigens) erwogen und daher sofort wieder ad acta gelegt...


Sie ist 25. Das würde also noch passen.
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mzungu jeff
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 26.03.2014 um 21:28:06
 
pauli schrieb am 26.03.2014 um 21:10:42:
Heirate nicht in Deutschland, deine Freundin kann schon mal den Deutschtest  beginnen und möglichst bald bestehen. Das ist die erste Hürde. Vorschriftsmäßig heiraten ohne Formfehler ist die zweite Hürde. Dann FZF beantragen, dann Urkundenüberprüfung und hoffen das die Beamten fleißig sind und euch wohlgesonnen sind .


Meine Freundin hat nächste Woche Prüfung Deutsch A1. Sofern sie besteht, wäre das dann schon mal erledigt. Macht ja sowieso Sinn, wenn sie hier leben möchte. Ich fahre in 2 Wochen hin und dann würde sie mit den nötigen Unterlagen erstmal das Au Pair Visum beantragen. Wenn das klappt haben wir ja ein Jahr Zeit und ich denke das dann die Dänemark-Variante die Beste ist, da man da ein paar weniger bürokratische Hürden hat als in Dtl.
Wenn der Visumsantrag negativ ausfällt würde ich vermutlich doch eine Heirat in Dtl. vorziehen. Warum würdest du das nicht empfehlen? Ich sehe es eigentlich auch so, dass man doch im Endeffekt die gleichen Unterlagen von einem vertraulichen Anwalt in Uganda prüfen lassen muss. Nur ich müsste dann nicht noch mal extra runter fliegen zum heiraten sondern könnte alles von hier aus organisieren und dann später das Visum zum heiraten in Dtl. beantragen. Oder wie seht ihr das?
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Saxonicus
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Antwort #11 - 26.03.2014 um 22:27:54
 
mzungu jeff schrieb am 26.03.2014 um 21:28:06:
könnte alles von hier aus organisieren und dann später das Visum zum heiraten in Dtl. beantragen.

In Deutschland kann man überhaupt kein "Visum für Deutschland" beantragen.

Du kannst auch kein Visum für eine andere Person beantragen, das muss diese Person schon selber machen.

Das kann ein Ausländer bei der deutschen Auslandsvertretung nur in dem Land tun, in dem er sich rechtmäßig aufhält.
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Antwort #12 - 27.03.2014 um 19:35:30
 
mzungu jeff schrieb am 26.03.2014 um 21:28:06:
dann würde sie mit den nötigen Unterlagen erstmal das Au Pair Visum beantragen


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