Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Jobwechsel während Einbürgerung (Gelesen: 1.250 mal)
HareTortoise
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Jobwechsel während Einbürgerung
13.02.2014 um 13:22:26
 
Hallo,

meine Frau (nicht EU) hat seit September 2013 einen Einbürgerungsantrag gestellt. (Nach 3 Jahren in D, also nach §9)

Ich bin einziger Verdiener, sie ist zu Hause mit unserem Kind.

Soweit so gut.

Die Dame bei der Einbürgerungsstelle hat uns gesagt es könnte auch bis zu 2 Jahre dauern bis sie die Urkunde erhält.

Nun überlege ich aus diversen gründen den Job zu wechseln. Das muss ich dann auch der Einbürgerungsstelle melden.

Meine Frage:

Besteht die Gefahr dass aus den 2 Jahren mal schnell 2 1/2 werden oder mehr, da ich dann in eine neue Probezeit kommen würde und evtl. eine neue Überprüfung los getreten werden würde oder der Vorgang bis zum Ende der Probezeit angehalten wird?

Viele Grüße,
HareTortoise
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Jobwechsel während Einbürgerung
Antwort #1 - 14.02.2014 um 10:32:11
 
Wenn eine solch lange Zeit genannt wird, hat es vermutlich mit dem Ausbürgerungsantrag der Frau zu tun. Das ist von Deiner Arbeitsstelle völlig unabhängig.

Und: Ja. Wenn "24 Monate" mit einem "kann" genannt werden, dann können es auch 18 oder 30 sein. Das weißt Du immer erst hinterher.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema