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Pinay heiraten in Deutschland (Gelesen: 1.631 mal)
deerhunter
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Pinay heiraten in Deutschland
13.02.2014 um 12:33:33
 
Hallo liebe Forengemeinde,

ich stelle hier mal einige Fragen für einen Kollegen mit Internetphobie ein. Ich hoffe Ihr könnt ihm einige Tipps geben. Bei ihm läuft es etwas anders als bei mir, so bin ich nicht ganz sicher was ich ihm raten kann.

Er ist seit 4 Jahren mit einer Pinay zusammen, wurde aber erst im Januar diesen Jahres geschieden (von seiner alten Frau  Durchgedreht )
Im Dezember war seine Freundin für 6 Wochen auf Schengenvisa hier und beide waren auf dem Standesamt und haben alle Papiere die im Vorfeld verlangt wurden dort eingereicht. Das Standesamt und auch die ABH war so freundlich die UP auch schon vor der offiziellen Scheidung anzufangen.
Also Papiere abgegeben am 18.12. und am 01.02. war die Vertrauensanwältin vor Ort und hat alles geprüft.
Nun hat die Pinay einen Termin für nächste Woche in der DBM für einen Visaantrag (Heiratsvisum)
Alle Papiere sind in der UP, die Embassy wollte nochmals Fotos, Cenomar und BC haben. Das alles will sie abgeben + das A1 Zertifikat. Nun fragte das Callcenter nach einem Heiratsdatum!!! Beide haben aber noch kein Datum, da Sie auf das OK des Standesamtes warten. Was soll sie nun sagen?
Muss jetzt schon die Verpflichtungserklärung (ist kein Problem, er ist Gutverdiener  Laut lachend) und Versicherung abgegeben werden, wenn man noch kein Datum hat? Wäre ja eigentlich unsinning, aber die Pinay sagt dass alle Freunde aus dem A1 das auch so machen mussten... Zwinkernd Welches Datum soll man dann auf der Versicherung eintragen, wenn man noch kein Datum weiß?

Oder kann Sie die Versicherung, VE und das offizielle Schreiben des StA über den voraussichlichen Heiratstermin später zur DBM bringen?
Wie lange dürfte der Visazirkus jetzt noch ungefähr dauern? ABH und StA sind sehr hilfsbereit und alle Dokumente i. O.

Bekommt der Verlobte hier eine Einladung zum Interview oder ähmlichem, oder muss er jetzt schon selbst einen Termin auf der ABH machen?

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 13.02.2014 um 13:29:50
 
Sie sollten einfach sagen, dass der Antrag so bearbeitet werden kann und das Hochzeitsdatum (bzw. Bestätigung des Standesamtes) dann an die Ausländerbehörde geht. Die stimmt dem Visum dann erst zu, wenn das vorliegt.
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 13.02.2014 um 14:02:42
 
Merkblatt der Botschaft lesen hilft:

Die folgenden Punkte...

Zitat:
Schriftliche Bestätigung des Standesamts in Deutschland, dass die Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen
abgeschlossen ist mit Angabe des voraussichtlichen Eheschließungstermins (erfolgreiche Anmeldung der
Eheschließung); **)
Verpflichtungserklärung des Verlobten;**)
Nachweis von Grundkenntnissen der dt. Sprache (s. unten) **)
Reisekrankenversicherung bis zum Zeitpunkt der Eheschließung; mit einer Mindestdeckungssumme von 30 000,-
Euro **)


... sind mit einem Doppelstern versehen, der besagt, dass diese Dokumente/Bescheinigungen nicht bei Antragstellung vorhanden sein müssen, sondern auch später bei der ABH vorgelegt werden können.

http://www.manila.diplo.de/contentblob/2636872/Daten/3441480/MB_Eheschl_Mai13.pd...
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deerhunter
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Antwort #3 - 13.02.2014 um 14:08:47
 
Ups,

danke. Hatte ich nicht komplett gelesen Traurig
Danke für die schnelle Hilfe...ich bin echt froh,dass ich es hinter mir habe  Laut lachend Laut lachend
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