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Gesetzliche Krankenkasse für Ausländer? Oder nur private KV möglich? (Gelesen: 2.300 mal)
Phantom
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i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gesetzliche Krankenkasse für Ausländer? Oder nur private KV möglich?
08.02.2014 um 10:02:49
 
Hallo!

"Wer als EU-Ausländer keine Arbeit in Deutschland hat, kann sich aber nur bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden, wenn er bereits früher Mitglied in einem System der gesetzlichen Krankenversicherung war. Ansonsten brauchen EU-Ausländer eine private Krankenversicherung. Das ist meistens auch die einzige Möglichkeit für Personen, die nicht aus einem EU-Mitgliedsland kommen, und die keinen Arbeitsplatz in Deutschland haben."
Quelle: "http://www.krankenkassen.de/meine-krankenkasse/krankenversicherung-eu/krankenkas..."

Ich habe nun schon öfter gehört, dass es für Drittstaaten Ausländer schwer ist, in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen.
Es geht im Speziellen um meinen Schwiegervater mit 55 Jahren aus Russland.
Muss dieser, wenn er nach Deutschland kommt, eine private Krankenversicherung abschließen, oder gibt es Möglichkeiten für ihn, in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen?
Es besteht für ihn die Möglichkeit eine rumänische Staatsbürgerschaft zu bekommen, falls das etwas an der Problematik ändert.
Könnte er beispielsweise, wenn er bei meiner Frau und mir sozialversicherungspflichtig angestellt wird, in die gesetzliche Krankenkasse?
Er will uns nämlich bei der Kinderbetreuung helfen und soweit ich es in Erfahrung bringen konnte, darf er das nicht als Selbständiger, da das dann unter Scheinselbständigkeit fallen würde, deshalb müssten wir ihn ja sowieso sozialversicherungspflichtig beschäftigen.

Falls ihr euch also mit der Thematik etwas auskennt wäre ich über jeden Tipp oder Ratschlag froh.
Vielen Dank im Voraus!
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 08.02.2014 um 12:31:35
 
Wenn er ein D-Visum, eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis hat, könnt Ihr ihn sozialversicherungspflichtig einstellen, dann ist er gesetzlich versichert.

Mir ist nur nicht klar, wie er an das Visum und die Arbeitserlaubnis kommen sollte, aber das scheint Dir ja schon klar zu sein.

Als Rumäne wäre er staatlich versichert und könnte hier die Versicherung wechseln.
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Phantom
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i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.02.2014 um 14:27:58
 
Durch seine rumänische Geburtsurkunde kann er die rumänische Staatsbürgerschaft beantragen.
Aber wie gesagt er war in Rumänien noch nicht versichert, da er dort nicht lebt.
Deshalb war mir das nicht klar ob das dann in Deutschland mit der gesetzlichen Versicherung klappt.
Vielen Dank  Smiley
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engelchen+
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.02.2014 um 17:38:54
 
reinhard schrieb am 08.02.2014 um 12:31:35:

könnt Ihr ihn sozialversicherungspflichtig einstellen, dann ist er gesetzlich versichert.

Wäre er nicht zu alt dafür (vgl. SGB V §6 Abs. 3a)?

reinhard schrieb am 08.02.2014 um 12:31:35:

Als Rumäne wäre er staatlich versichert und könnte hier die Versicherung wechseln.

Nur wenn er schon 12 Monate vor Anreise (oder 24 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre) gesetzlich versichert in der EU war.
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