hallo zusammen,
hoffe im richtigen Thread zu sein.
zum Problem:
Eine Freundin von mir, seit ca. 2004 mit der deutschen Staatsbürgerschaft, vorher chinesische Staatsbürgerin, hat einen 15 jährigen Sohn, er ist chinesischer Staatsbürger und lebt seit ca. 2007 in Deutschland bei der Mutter.
Er hat einen Aufenthaltstitel bis April 2014 nach §32 Abs. 3
AufenthG.
Die Aufenthaltserlaubnis erlischt genau an seinem 16. Geburtstag.
Die Mutter bezieht Hartz4 und der Sohn besucht ein Gymnasium und ist in der 10ten Klasse.
Jetzt ist die Sorge der Mutter, da Sie Hartz4 bezieht, das ihr Sohn ausgewiesen werden könnte.
Sind ihre Sorgen berechtigt?
Solltet ihr noch Informationen benötigen, bitte fragen.
Danke im voraus für eure Hilfe
Gruss
Granroca