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Heirat für eingebürgerte (Gelesen: 3.990 mal)
jeem
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat für eingebürgerte
04.02.2014 um 12:50:17
 
Liebe Forum
Seit 13 Jahren lebe ich in Deutschland und bin seit kurze Zeit eingebürgert. ich werde bald mit einer EU Bürgerin heiraten. Würde von mir dasselbe Hiratesunterlagen wie füe Desutsche Staatsbürger gefordert oder muss ich die Ledigkeitbescheinigung und die Geburtsurkunde legalisieren lassen?

Danke
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reinhard
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Antwort #1 - 04.02.2014 um 14:08:48
 
Deutsche müssen immer das an Dokumenten bringen "wie Deutsche". Oder was meinst Du mit Deiner Frage?

Ihr könnt einfach zum Standesamt gehen und Euch die Liste holen. Von Deutschen wird das Standesamt in jedem Fall Pass oder Personalausweis verlangen.
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Runenwolf
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Antwort #2 - 04.02.2014 um 14:47:37
 
Zitat:
Würde von mir dasselbe Hiratesunterlagen wie füe Desutsche Staatsbürger gefordert oder muss ich die Ledigkeitbescheinigung und die Geburtsurkunde legalisieren lassen?


Es werden die selben Unterlagen gefordert, wie bei einem Deutschen, der im Ausland geboren ist.
Ledigkeitsbescheinigung wirst du nicht brauchen. Die Urkunde muss aber apostilliert/legalisiert/inhaltlich überprüft im Original mit Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers vorgelegt werden.

Ein Deutscher, der in Deutschland geboren wurde, benötigt einen Auszug aus dem Geburtsregister.
Ein Deutscher, der im Ausland geboren ist und dessen Geburt in Deutschland nicht nachbeurkundet wurde, benötigt eben die Originalurkunde in der entsprechenden Form.

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jeem
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 04.02.2014 um 15:19:53
 
Runenwolf schrieb am 04.02.2014 um 14:47:37:
Ledigkeitsbescheinigung wirst du nicht brauchen. Die Urkunde muss aber apostilliert/legalisiert/inhaltlich überprüft im Original mit Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers vorgelegt werden.



danke für die Antwort. Du hast geschrieben, dass ich die Ledigkeitsbescheinigung nicht brauche und dann hast du geschrieben, dass die Urkunde muss legalisiert.  Welche Urkunde meinst du ?

Ich habe schon die Ledigkeitsbesceinigung und die Geburtsurkunde aber noch nicht legalisiert.  Das wird viel Zeit und viel Geld kosten. Wie gesagt ich lebe in DE seit 13 Jahren und immer als ledig angemeldet. 
Muss ich die beiden Bescheinigungen nur übersetzen und im Original vorliegen oder noch legalisieren? 
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« Zuletzt geändert: 04.02.2014 um 15:55:21 von Daddy » 
Grund: Link geflickt... 
 
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Runenwolf
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Antwort #4 - 04.02.2014 um 15:32:15
 
Zitat:
danke für die Antwort. Du hast geschrieben, dass ich die Ledigkeitsbescheinigung nicht brauche und dann hast du geschrieben, dass die Urkunde muss legalisiert.Welche Urkunde meinst du ?Ich habe schon die Ledigkeitsbesceinigung und die Geburtsurkunde aber noch nicht legalisiert.Das wird viel Zeit und viel Geld kosten. Wie gesagt ich lebe in DE seit 13 Jahren und immer als ledig angemeldet.Muss ich die beiden Bescheinigungen nur übersetzen und im Original vorliegen oder noch legalisieren?


Die Geburtsurkunde. Ein Deutscher muss "normalerweise" keine Ledigkeitsbescheinigung vorlegen. Da reicht die Meldebestätigung mit dem Vermerk zum Familienstand der betreffenden Person.

Was mich jetzt wundert ist, dass du von deinem ehemaligen Heimatstaat eine Ledigkeitsbescheinigung erhalten hast. Du bist doch Deutscher und kein Staat der Welt stellt für einen rein deutschen Staatsbürger eine Ledigkeitsbescheinigung aus.
Bist du vielleicht Doppelstaatler?

Ich gehe davon aus, dass die Urkunden legalisiert/apostilliert/inhaltlich geprüft vorgelegt werden müssen.
Auch wenn es Geld kostet.

In welchem Land bist du denn geboren?
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jeem
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 04.02.2014 um 15:49:48
 
Danke für die Antwort. Ja bin ich Doppelstaatler. Die Urkunden habe ich seit 6 Monate und wenn nötig werde ich neue besorgen.
Ich hoffe ich werde auch keine Ehefähigkeitszeugnis brauche dann macht die Deutsche stattsanfehörigkeit kein Sinn wenn ich alles als Ausläbder machen muss. 
Für mein Heimat werden nur legalisieren verlangt und keine inhaltliche Prüfungen verlangt.
Mein Geburtsurkunde werde schon beim Einbürgerungsbehorde ohne legalisieren akzeptiert.


Ich bin jetzt im Ausland und habe eine Email an das Standesamt geschicket aber leider keine reagiert deswegen habe hier gefragt.

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Runenwolf
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Antwort #6 - 04.02.2014 um 15:58:44
 
Zitat:
Ja bin ich Doppelstaatler. Die Urkunden habe ich seit 6 Monate und wenn nötig werde ich neue besorgen.


Ok, das erklärt, weshalb du eine Ledigkeitsbescheinigung hast.
Kann sein, dass die Urkunden relativ neu sein müssen, daher würde ich an deiner Stelle erst mit dem Standesamt abklären, ob die aktuelle Urkunden sehen wollen und die Urkunden dann erst legalisieren lassen.

Zitat:
Ich hoffe ich werde auch keine Ehefähigkeitszeugnis brauche dann macht die Deutsche stattsanfehörigkeit kein Sinn wenn ich alles als Ausläbder machen muss. 


Du brauchst keines, aber deine Verlobte wird eines brauchen. Und je nach dem aus welchem Land sie kommt, wird ein Befreiungsverfahren vor dem OLG notwendig. Dann müssen deine Urkunden relativ aktuell sein.

Zitat:
Mein Geburtsurkunde werde schon beim Einbürgerungsbehorde ohne legalisieren akzeptiert.


Das ist aber fürs Standesamt nicht bindend.
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jeem
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 04.02.2014 um 19:00:56
 
Danke sehr für die Antwort.
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grisu1000
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Antwort #8 - 05.02.2014 um 01:01:39
 
Zitat:
dann macht die Deutsche stattsanfehörigkeit kein Sinn wenn ich alles als Ausläbder machen muss.


Du musst das gleiche machen wie eine Deutscher, der im Ausland als Deutscher geboren wurde. Das ist also keine Beanchteiligung weil du Ausländer warst sondern weil du im Ausland geboren wurdest.

Und es steht dir natürlich frei, deine Geburt in Deutschland nachregistrieren zu lassen. Damit bekommst du dann beim örtlichen Standesamt eine Urkunde über die Geburt.

Kommst du aus einem Staat  mit unsichern Urkundenwesen oder einem Staat in dem es Kriesen gibt, so ist das sehr Sinnvoll.
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