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AE aus Besuchs-Visum heraus? (Gelesen: 1.221 mal)
WalterB
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i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag AE aus Besuchs-Visum heraus?
04.02.2014 um 10:39:59
 
Folgende Situation:

Der türkische Ehemann ist mit einem C-Visum für 30 Tage zu Besuch eingereist, damit er bei der Geburt seines Kindes (von der deutschen Ehefrau) dabei sein kann. Gem. Art. 33 Abs. 2 Visakodex kann die Gültigkeitsdauer im Rahmen des Ermessens von der ABH verlängert werden, wenn das Kind nicht pünktlich auf die Welt kommt.

Da der türk. Staatsangehörige nicht mit dem richtigen Visum eingereist ist, kann er ja keine AE zum Ehegattennachzug in Deutschland beantragen, sondern müsste erst wieder ausreisen und das richtige Visum beantragen.

Was aber ist, wenn der türk. Staatsangehörige sich jetzt darauf beruft, dass er nun ein deutsches Kind hat? Kann ihm zugemutet werden, dass er trotzdem erst wieder ausreisen muss oder kann er nun bequem eine AE (deutsches Kind) beantragen?

Danke für eure Meinungen!
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Runenwolf
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i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 04.02.2014 um 10:56:36
 
WalterB schrieb am 04.02.2014 um 10:39:59:
Was aber ist, wenn der türk. Staatsangehörige sich jetzt darauf beruft, dass er nun ein deutsches Kind hat? Kann ihm zugemutet werden, dass er trotzdem erst wieder ausreisen muss oder kann er nun bequem eine AE (deutsches Kind) beantragen?


Was spricht dagegen,dass er ausreist und eine FZF zum deutschen Kind beantragt?

Mal ganz ehrlich, wenn er nur mit Besuchervisum hier eingereist ist und von Anfang an vorhatte, wieder auszureisen, dann hat er ja wohl noch einiges in der Türkei zu erledigen.
Wohnung und Job kündigen ... Verträge beenden. Seinen Hausstand auflösen, die restlichen persönlichen Dinge holen ....
Oder muss er das alles nicht mehr tun? Weil er es schon getan hat?
Dann wäre er mit dem Ziel eingereist, gleich hierzubleiben und das riecht sehr nach Visumsmissbrauch.

Er kann sich ja bei der ABH eine Vorabzustimmung geben lassen, dann geht es mit dem Visum schneller.
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thomas182
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 04.02.2014 um 23:16:04
 
WalterB schrieb am 04.02.2014 um 10:39:59:
Folgende Situation:

 
Was aber ist, wenn der türk. Staatsangehörige sich jetzt darauf beruft, dass er nun ein deutsches Kind hat? Kann ihm zugemutet werden, dass er trotzdem erst wieder ausreisen muss ...


Würde er mir gegenübersitzen, bekäme er die Gegenfrage, weshalb er sich zwischen Zeugung und Geburt nicht um den richtigten Visumtyp gekümmert hatte?

Überhaupt kommt mir das eigenartig vor - verheiratet aber nicht zusammenlebend, Mann kommt mit Besuchsviusm zur eigenen Ehefrau. Das kann nur einen Grund haben; doch jetzt auf einmal ist dieser Grund gegenstandslos? Sehr eigenartig, um es zurückhaltend zu formulieren.

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