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Ich Bitte um Helfe (Gelesen: 2.845 mal)
noorallah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ich Bitte um Helfe
01.02.2014 um 14:46:23
 
Hallo
Ich habe vor ein paar Monaten nach dem deutschem Recht geheiratet und der Name meines Mannes als Ehename genommen.
Dass ich nur eine Duldung habe musste ich mein Pass die ABH abgeben und hier fängt es an im Pass steht noch mein Geburtsname die ABH hat von mir verlangt eine Namensänderung in meinem Biometrischem Reisepass eintragen zu lassen nun habe ich das versucht leider ging das nicht von der Botschaft habe ich eine schreiben bekommen dass nach Marokkanischem Recht behält jeder Person in der Ehe ihren Familiennamen
Mit dem Schreiben bin ich zu ABH gegangen und habe ich dort eine Duldung mit meinem Geburtsname bekommen, da habe ich die Dame gesagt WIE SOLL ICH ES JETZT MACHEN ich bin jetzt überall mit meinem Ehename angemeldet (Sozialamt Meldemat Krankenkasse...) dann sagte sie dass ich mein Geburtsname wieder nehmmen soll
Das habe ich auch versucht und bei dem Standesamt wo wir geheiratet haben angerufen  habe und nach gefragt ob ich mein Geburtsname wieder nehmen kann NEIN sagte die Damen das geht nur wenn wir uns scheiden lassen
Nun was soll ich jetzt machen ?
Ich kann mein Geburtsname nicht wieder nehmen
Ich kann mein Ehname in den neun Biometrischen Reisepass nicht eintragen lassen und auch nicht in der Duldung
Ich bin mit dem Ehename angemeldet, in den Pass und Duldung steht meinen Geburtsname, und ich bekomme bald eine eAT welche Name wird genommen?
Und wenn im eAT meinen Ehename steht und im Pass meinen Geburtsname wie soll ich ausreisen da bekomme ich Probleme Glaube ich
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 01.02.2014 um 15:04:34
 
Zunächst solltest Du von der Duldung (nach der Du ausreisepflichtig bist) auf einen ordentlichen Aufenthaltstitel (nach § 28) wechseln, denn mit einer Duldung kannst Du im Falle einer Ausreise, nicht wieder zurück nach Deutschland.

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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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noorallah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.02.2014 um 15:27:28
 
Saxonicus schrieb am 01.02.2014 um 15:04:34:
mit einer Duldung kannst Du im Falle einer Ausreise, nicht wieder zurück nach Deutschland.

Das weiss ich schon
Saxonicus schrieb am 01.02.2014 um 15:04:34:
Zunächst solltest Du von der Duldung (nach der Du ausreisepflichtig bist) auf einen ordentlichen Aufenthaltstitel (nach § 28) wechseln, 


Ich arbite daran es ist nur eine Frage der zeit


Es geht mir jetzt nur um den Namen , Trotzdem Danke
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 01.02.2014 um 15:48:16
 
noorallah schrieb am 01.02.2014 um 15:27:28:
Ich arbite daran es ist nur eine Frage der zeit


Es ist eine Frage der Form, bisher hast du dich von Behörden mündlich abwimmeln lassen.

1) Stelle schriftlich einen Antrag auf AE nach §28 AufenthG
2) Weise schriftlich darauf hin das eine Namensänderung nach deinem Heimatrecht nicht möglich ist und bitte um schriftliche Stellungnahme der ABH dazu, wenn das nicht akzeptiert wird.

Ich schätze, dass du nach 2 keine schriftliche Antewort bekommen wirst, weil sich der Sachbearbeiter dann erstmal informieren wird, mündlich ist halt sowas schnell gesagt.

Eine hinkende Namensführung (Namen nach Länderrecht verschieden) ist eigentlich überhaupt kein Problem und z.B. bei deutsch-lateinamerikanischen Paaren selbstvertändlich.

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noorallah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 01.02.2014 um 16:31:26
 
grisu1000 schrieb am 01.02.2014 um 15:48:16:
Stelle schriftlich einen Antrag auf AE nach §28 AufenthG


Das habe ich gemacht und ich bin dabei die Unterlage die von mir verlangt zu besorgen

grisu1000 schrieb am 01.02.2014 um 15:48:16:
Weise schriftlich darauf hin das eine Namensänderung nach deinem Heimatrecht nicht möglich ist und bitte um schriftliche 


Das habe ich auch gemacht und sie haben das akzptiert nun haben sie aber in der Duldung nicht mein neu name bzw Ehename geschrieben sondarn mein Geburtsname  was ich im pass habe
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 01.02.2014 um 16:44:34
 
noorallah schrieb am 01.02.2014 um 16:31:26:
Das habe ich auch gemacht und sie haben das akzptiert nun haben sie aber in der Duldung nicht mein neu name bzw Ehename geschrieben sondarn mein Geburtsnamewas ich im pass habe


Duldung ist egal, aber man könnte mal die Aufsichtstelle der ABH schriftlich fragen , warum die ABH die Schreibweise und die Namenswahl nach deutschen Recht (deutsche Eheurkunde) nicht akzeptiert und eine Kopie des Schreiben des Konsulats beifügen.


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noorallah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 01.02.2014 um 17:25:21
 
grisu1000 schrieb am 01.02.2014 um 16:44:34:
Duldung ist egal, aber man könnte mal die Aufsichtstelle der ABH schriftlich fragen , warum die ABH die Schreibweise und die Namenswahl nach deutschen Recht (deutsche Eheurkunde) nicht akzeptiert und eine Kopie des Schreiben des Konsulats beifügen


Ja Duldung ist egal aber sie haben vorletztes mal mein Ehename geschrieben sie haben gedacht dass ich mein Geburtsname  änderen kann aber nachdem ich sie das schreiben vom konsolat gegebaen habe (da stand dass ich mein Geburtsname nicht änderen kann) hat sie mein Geburtsname geschrieben obwohl dass vorher mein Ehename stand

Ich habe die Dame gefragt warum sie mein Geburtsname geschrieben hat und nicht mein Ehename denn sagte sie ja wenn sie das im pass nicht änderen können denn muss ich dein geburtsname wiederschreiben
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grisu1000
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Antwort #7 - 01.02.2014 um 18:47:43
 
noorallah schrieb am 01.02.2014 um 17:25:21:
Ich habe die Dame gefragt warum sie mein Geburtsname geschrieben hat und nicht mein Ehename denn sagte sie ja wenn sie das im pass nicht änderen können denn muss ich dein geburtsname wiederschreiben


Das nennt sich hinkende Namensführung und ist bei binationalen Ehen nichts ungewähnliches.

Die Verwaltungsvorschrift VwV Nr. 3.0.9.1 sagt dazu:
Zitat:
In Etiketten für den Aufenthaltstitel und das Visum, in denen der Name wiedergegeben wird und die in den Pass eingeklebt werden, sowie inder Fiktionsbescheinigung ist der Name einzutragen, der im Pass verzeichnet ist.
Damit wird verdeutlicht, dass das Etikett zum Passgehört; andernfalls bestünde, etwa auf Reisen, die Gefahr,dass vermutet wird, der Aufenthaltstitel gehöre nicht zum Pass, sei also gefälscht. Auf dem Etikett ist im Feld für Anmerkungen oder auf einem Zusatzblatt (im Beispielsfalle einer Wahl des Namens „Mustermann“) folgender Vermerk anzubringen: – bei einer Wahl des Ehenamens: „Der Inhaber führt in Deutschland den Ehenamen Mustermann.“ – bei einer Wahl des Kindesnamens: „Die Inhaberin führt in Deutschland den Namen Erika Mustermann.“


Das gilt IMHO für die AE. Im Schriftverkehr und den Akten ist der deutsche Namen zu führen.
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