carlos1 schrieb am 21.01.2014 um 21:30:08:Ich bin deutscher.
wie wäre der fall wenn meine zukünftige frau einen arbeitsvertrag vorlegen würde ? mit wieviel mindestens nettoverdienst?
Ich fasse zusammen. Du bist selbständig, deine ausländische Verlobte möchtest du in DE heiraten. Das scheitert meines Wissens daran, weil du im Leistungsbezug bist und deine Frau in spe es dadurch auch sein wird.
Arbeitsvertrag deiner Verlobten, wenn sie hier ist:
Erstmal muss sie hier sein und das setzt den gesicherten Lebensunterhalt voraus ( für euch beide ). Siehe oben.
Mal angenommen ihr heiratet in DK, dann bedarf es nicht mehr des gesicherten
LU, weil danach deine Ehefrau einreist, nicht deine Verlobte. FZF-Visum eben...
Wie auch immer - möchte der Sohn deiner Ehefrau in Spe auch kommen, hat der
LU für das Kind auf jeden Fall gesichert sein.
Zuzug zum Ausländer. (Wurde schon gepostet)
Das setzt ebenfalls voraus, dass deine Frau (wenn sie es ist und hier lebt) keine Leistungen aus dem Sozialtopf beziehen darf.
Ist deine Verlobte als deine Ehefrau hier und hat einen Arbeitsvertrag, so kann das i.d.R. nicht ausreichen, die
ABH verlangt i.d.R. 3 Lohn-, Gehaltsnachweise. (Jedenfalls im Saarland)
Wie hoch muss der Lohn / das Gehalt nun sein?In Anlehnung an sgb ii
Frau: 400 RL (aufgerundet)
Kind: 250 RL (je nach Alter bisschen weniger)
KdU: 400 (Abhängig der Wohnverhältnisse und örtlichen Richtlinien)
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Macht 1.050 Euro netto.
(Die Ausländerbehörde Saarbrücken hat 1.100 als Richtschnur für 2 Personen.)
Ob ein künftig erhaltenes Kindergeld diesem Betrag schon vor Kindesnachzug zugute kommt, das weiß ich nicht. Kommt auf die zuständige
ABH an. Manche rechnen es als fiktives Einkommen hinzu, manche nicht.
Aber Vorsicht!
Hat deine Frau besagte 1.050 netto, so darfst du NICHT im Leistungsbezug sein, weil ihr dann eine BG wäret und zusammenveranlagt seid. Im Ergebnis bekäme deine Frau (über dich) Hartz4, obwohl sie selbst 1.050 netto hat.
Kurz: Frau und du sollten zusammen so viel verdienen, dass in keiner Konstellation Hartz 4 nötig sein wird. Das heißt auch du solltest aus dem Bezug raus sein. Erstens um deine Frau hier heiraten zu können und zweitens um kein Hindernis für den Kindesnachzug zu sein. Frau 1.050 + Du 650 = Kind kommt. Frau 650 + Du 1050 = Kind kommt nicht. Fasslich ausgedrückt.
Alles unter Vorbehalt, weil es in Deutschland hunderte Ausländerbehörden gibt, Unterschiede in der Handhabung dadurch möglich sind. Auch ist nicht jeder "Fall", nicht jede Prognose der ABH gleich. EinzelfallentscheidungIch hoffe dir geholfen zu haben
Gruß Thomas