Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Erneute Eheschliessung in DE (Nikah in Pakistan) (Gelesen: 8.094 mal)
tabu
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erneute Eheschliessung in DE (Nikah in Pakistan)
17.01.2014 um 06:08:16
 
Hallo Leute!

Ich versuche einfach mal mein Problem zu schildern...

Ich (deutsche Staatsangehoerigkeit) habe meine Frau (pakistanische Staatsangehoerigkeit) im August 2012 geheiratet (Ahmadi Eheschliessung,Nikah).
Daraufhin wurde eine FZF bei der deutschen Botschaft in Islamabad beantragt. Diese wurde dann abgelehnt. Gleichzeitig wurde angeboten die Ehe in DE erneut zu schliessen. Nach einigen wochen, vielen Emails und einigen Kopfschmerzen hat meine Frau den Antrag schriftlich abwandeln lassen, in einen Antrag zur Vornahme der Eheschliessung in DE.
Ausserdem wurde mir mitgeteilt, mich mit meinem Wohnsitzstandesamt in Verbindung zu setzen, was ich dann auch getan habe.
Nun, im Standesamt habe ich erfahren, dass ich keinen Eheschliessungstermin beantragen kann, da sie die Ehe Nachbeurkunden moechten. Von der Visa Stelle der Botschaft habe ich mir sagen lassen, dass das absolut legitim sei! Okay?? weiss jemand etwas dazu??

So, jetzt das eigentliche Problem: das Standesamt benoetigt fuer eine Antragsstellung, von meiner Frau aus Pakistan u.a. eine Familienstandsbescheinigung, ein so genanntes Certificate of Capacity and no objection to marry (Dieses Ding koennen wir einfach nicht bekommen).
Ausserdem hat uns die Botschaft mitgeteilt, dass meine Frau hier in Pakistan, keine Ledigkeitsbescheinigung vorlegen kann..
Soo wenn nach erachten der Botschaft unsere Ehe nicht rechtskraeftig ist, was zurfolge eine Nicht-Ehe ist, dann wuerde doch eine Familienstandsbescheinigung auf eine Ledigkeitsbescheinigung hinauslaufen?!? zumindest nach meinem Verstaendnis??

Gibt es hier vielleicht jemanden der dazu Info hat???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erneute Eheschliessung in DE (Nikah in Pakistan)
Antwort #1 - 17.01.2014 um 07:30:39
 
Ich hab mal darüber was gelesen. Da Ahmadis keine Muslime sind, werden diesen das Erledigen von Eheangelegenheiten erschwert.

Aber soweit ich weiss gibt es ein Ahmadi-Eheregister in Rabwah. Ist denn eure Ehe nicht dort registriert worden? Von dort könntet ihr eine Eheurkunde besorgen.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
tabu
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erneute Eheschliessung in DE (Nikah in Pakistan)
Antwort #2 - 17.01.2014 um 07:48:24
 
Moin Aras!
Ja Du hast recht! Eheschliessungen sind in Rabwah registriert.. Und eine Heiratsurkunde haben wir auch..
Nur das Standessamt verlangt eben ein Certificate of....

Auf mehrmalige Nachfrage habe ich bisher keine Antwort dazu bekommen, weder vom Standesamt noch von der Auslaenderbehoerde?!?!?

Ich habe vergessen zu erwaehnen, dass die Botschaft anbietet dem Standesamt auf Nachfrage einen Bericht ueber die Bereits erfolgte Urkundenpruefung zukommen zu lassen (es wurde ja bereits in dem FZF Verfahren alles ueberprueft.. Familienstand etc..). Doch auch da habe ich noch keine Antwort vom Standesamt bekommen, ob die das aktzeptieren??

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erneute Eheschliessung in DE (Nikah in Pakistan)
Antwort #3 - 17.01.2014 um 08:56:25
 
tabu schrieb am 17.01.2014 um 06:08:16:
da sie die Ehe Nachbeurkunden moechten. 

Dann mach das doch. Mit einer Nachbeurkundung sollten meiner Meinung nach die Zweifel der Botschaft ausgeräumt werden. (was man auch erfragen kann)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tabu
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erneute Eheschliessung in DE (Nikah in Pakistan)
Antwort #4 - 17.01.2014 um 11:19:10
 
Es spricht ja auch alles dafuer die Ehe Nachbeurkunden zu lassen! Auf jeden Fall!

Nur braucht man eben auch die erfordelichen Unterlagen fuer den Antrag! Wie oben erwaehnt die Problematik mit der Familienstandsbescheinigung!!

Gibt es vielleicht jemanden der weiss, ob das Standesamt generell einen Bericht der Botschaft, ueber eine bereits erfolgte Urkundenpruefung (inkl. Familienstand, Geburtsurkunde, Sprachkurs..etc..), anstelle der Familienstandsbescheinigung (Certificate of Cap...), akzeptiert???

Von der ABH und dem Standesamt bekomme ich einfach keine Antwort dazu!

Waere sehr dankbar fuer hilfreiche Info
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.701

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erneute Eheschliessung in DE (Nikah in Pakistan)
Antwort #5 - 17.01.2014 um 16:12:28
 
tabu schrieb am 17.01.2014 um 11:19:10:
Gibt es vielleicht jemanden der weiss, ob das Standesamt generell einen Bericht der Botschaft, ueber eine bereits erfolgte Urkundenpruefung ..... akzeptiert?

Generell
sicher nicht, in Einzelfällen u.U. möglich.
Wie es dien Standesamt hält, erfährst du nur von deinem Standesamt und zwar nur für deinen speziellen Fall.

tabu schrieb am 17.01.2014 um 11:19:10:
ueber eine bereits erfolgte Urkundenpruefung (inkl. Familienstand, Geburtsurkunde, Sprachkurs..etc..),

auch die Eheschliessung?

tabu schrieb am 17.01.2014 um 06:08:16:
Certificate of Capacity and no objection to marry (Dieses Ding koennen wir einfach nicht bekommen). 

klar, wenn du in dem Land als verheiratet gilst, ist ein Zertifikate "no objection to marry" auch nicht möglich
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erneute Eheschliessung in DE (Nikah in Pakistan)
Antwort #6 - 17.01.2014 um 16:33:37
 
Das Problem hier ist, das Ahmadiyya als Sekte eingestuft wird. Dadurch können die Anhänger nicht offiziell islamisch heiraten.

Das Certificate of capable... Kann somit ledig ausfallen obwohl ahmadiyya rechtlich verheiratet wurde.

ich habe vor paar Wochen gelesen, dass das eheregister in rabwa zuverlässig ist. Ich bin mir nicht sicher aber soweit ich mich erinnere kann durch eine nachBeurkundung dazu führen, dass die Urkunde im ahmadiyyaregister überprüft wird. Aber auch ob es nach pakistanischem Recht rechts gültig ist.

Aber hierzu solltest du dich mit der deutschen Vertretung in Pakistan in Verbindung setzen.

Kannst du dich nicht bei der AMJ Deutschland um Hilfe fragen? Bist bestimmt nicht die erste mit diesem Problem.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
tabu
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erneute Eheschliessung in DE (Nikah in Pakistan)
Antwort #7 - 18.01.2014 um 08:45:37
 
Zunaechst einmal vielen Dank fuer die Antworten!

Ja, die Ahmadiya Glaubensangehoerigen werden Pakistan als "Nicht-Muslime" eingestuft, haben daher so einige Probleme was Amtsgaenge betrifft!

Und ja, bei der Urkundenpruefung seitens der deutschen Botschaft in Islamabad, im Rahmen des FZF Verfahrens, wurde auch die Heiratsurkunde bzw. Eheschliessung ueberprueft..
Mit einem negativen Ergebnis..

Das Problem ist im Moment, dass ich vom Standesamt keine Antwort erhalte.. und wir auf heissen Kohlen sitzen... Traurig

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erneute Eheschliessung in DE (Nikah in Pakistan)
Antwort #8 - 18.01.2014 um 10:37:12
 
tabu schrieb am 18.01.2014 um 08:45:37:
Das Problem ist im Moment, dass ich vom Standesamt keine Antwort erhalte.. und wir auf heissen Kohlen sitzen..


Wenn die AV sagt, es liegt keine Eheschließung vor, ist es möglich das das Standesamt bei seiner Beurteilung im Rahmen der Nachbeurkundung zum selben Ergebnis kommt.

Leider bist zu ein bischen in einer Zwickmühle und wirst an einer Nachbeurkundung nicht vorbeikommen um ggf. danach ein Visum zur Eheschließung zu erhalten, wobei es schwer sein wird aus Pakistan noch irgendwelche Ledigekeitsnachweise zu erhalten.

Stell den Antrag auf Nacheburkundung schriftlich. Teile dem Standesamt schriftlich mit das gewisse Urkunden nicht besorgt werden könne mit Begründung das die Minderheit nicht als Islamisch anerkannt wird und deshalb von den Behörden gegängelt werden. Teile dem Standesamt schriftlich mit, dass bereits eine Urkundenüberprüfung gemacht wurde und die AV der Meinung ist, dass keine Ehe besteht.

Reagiert das Standesamt auf schriftliche Anfragen nicht, wende dich an die Standesamtaufsicht, natürlich schriftlich.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tabu
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erneute Eheschliessung in DE (Nikah in Pakistan)
Antwort #9 - 18.01.2014 um 14:54:23
 
Vielen Dank!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tabu
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erneute Eheschliessung in DE (Nikah in Pakistan)
Antwort #10 - 20.01.2014 um 09:50:47
 
Ach ja, ich habe mir sagen lassen, dass es moeglich ist eine Befreiung der Familienstandsbescheinigung (bzw. des Certificate of Capacity and no objektion to marry) bei Gericht zu beantragen..

Stimmt das?? wuerde dies einer Befreiung des EFZ gleichkommen??
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erneute Eheschliessung in DE (Nikah in Pakistan)
Antwort #11 - 20.01.2014 um 10:47:54
 
OLG Köln · Urteil vom 27. November 2001 · Az. 4 UF 81/01

http://openjur.de/u/88367.html

Zitat:
Eheschließungen der Ahmadis, einer aus dem sunnitischen Islam hervorgegangenen Glaubensgemeinschaft, in ihrem religiösen Zentrum in Rabwa - wo auch die Parteien geheiratet haben - nach islamischem Ritus werden bisher vom pakistanischen Staat jedenfalls stillschweigend anerkannt. Die Ahmadis werden dabei stillschweigend dem sunnitischen Recht zugeordnet. Auf sie findet daher - wie der Sachverständige Prof. Dr. M. ebenfalls überzeugend dargelegt hat - nach pakistanischem Rechtsverständnis islamisches Eheschließungsrecht Anwendung (vgl. ebenso Bergmann/Ferid a.a.O., Länderteil Pakistan, S. 19, 23; Weishaupt, StAZ 1997, 387). Nichts spricht dafür, dass dies für das Ehescheidungsrecht anders zu sehen ist.


Ich würde mich dahingehend auf dieses Urteil berufen und fragen wieso deine Ehe die nach den gleichen Regeln geschlossen wurde nicht anerkannt wurde.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
tabu
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erneute Eheschliessung in DE (Nikah in Pakistan)
Antwort #12 - 20.01.2014 um 13:25:50
 
Hallo Aras!
Vielen Dank dafuer!

Aber hier nochmals eine Frage: Kann ich bzw. koennen wir das Urteil der Botschaft jetzt im nachhinein noch anfechten (remonstrieren)?

Schliesslich wurde der Antrag auf FZF umgeaendert in einen Antrag zur vornahme der Eheschliessung in DE.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erneute Eheschliessung in DE (Nikah in Pakistan)
Antwort #13 - 20.01.2014 um 13:47:11
 
grisu1000 schrieb am 18.01.2014 um 10:37:12:
Stell den Antrag auf Nacheburkundung schriftlich. Teile dem Standesamt schriftlich mit das gewisse Urkunden nicht besorgt werden könne mit Begründung das die Minderheit nicht als Islamisch anerkannt wird und deshalb von den Behörden gegängelt werden. Teile dem Standesamt schriftlich mit, dass bereits eine Urkundenüberprüfung gemacht wurde und die AV der Meinung ist, dass keine Ehe besteht.


Das gilt immernoch. Mit dem o.g. Urteil hast du sogar einen Ansatz um deinen Antrag zu untermauern.

Ich würde wegen dem Antrag auf FZF der Botschaft erstmal mitteilen, dass der FZF-Antrag vorerst nicht beschieden werden soll - also erstmal still legen - , weil du eine Nachbeurkundung der Ehe durchführen möchtest.

Nach der Nachbeurkundung hast du ggf. eine eine Eheurkunde, die du dann der Botschaft/ABH schickst und dann den FZF-Antrag weiterbearbeiten lässt.

Sollte das Standesamt sagen, dass es eine Nicht-Ehe ist dann wird es eben nicht möglich sein ein Ledigkeitsnachweis zu erhalten. Dann kannst du das auch bei der Befreiung des Ehefähigkeitszeugnisses einreichen.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema