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Aufenthalt in Deutschland Asyl in Italien beantragen? (Gelesen: 5.529 mal)
Themen Beschreibung: Geht das ?
Françoi de la18
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13.01.2014 um 14:36:42
 
Hallo,

Ich habe sehr lange im Internet recherchiert. Und habe gelesen,dass Homosexuelle am wenigsten in Deutschland Aysl erhalten,weil man ihnen angeblich nicht glaubt.

In Italien kriegt jeder Asyl,bei dem seine Heimatland Homosexualität bereits unter Strafe steht. (Marokko)

Kann ich,weil ich unsicher bin,dass Deutschland Asyl gewährleistet,Asyl in Italien beantragen?

Danke
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Runenwolf
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Antwort #1 - 13.01.2014 um 15:07:32
 
Françoi de la18 schrieb am 13.01.2014 um 14:36:42:
Kann ich,weil ich unsicher bin,dass Deutschland Asyl gewährleistet,Asyl in Italien beantragen?


Grundsätzlich kannst du das natürlich tun. Weil du aber aus einem sicheren Drittland (Deutschland) kommst, wirst du vermutlich von Italien aus nach Deutschland zurücküberstellt.
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Françoi de la18
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Antwort #2 - 13.01.2014 um 15:45:10
 
Runenwolf schrieb am 13.01.2014 um 15:07:32:
Grundsätzlich kannst du das natürlich tun. Weil du aber aus einem sicheren Drittland (Deutschland) kommst, wirst du vermutlich von Italien aus nach Deutschland zurücküberstellt.

Ok. Aber könnte man es damit in Italien begründen,dass Deutschland kein Asyl für Marokkaner gibt. Weil "Angeblich" die Strafen in Marokko nicht verhängt werden? Das könnte man ja mit zahlreichen Anmeldungen von Amnesty und ProAsyl nachweisen.
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Runenwolf
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Antwort #3 - 13.01.2014 um 15:49:01
 
Françoi de la18 schrieb am 13.01.2014 um 15:45:10:
Ok. Aber könnte man es damit in Italien begründen,dass Deutschland kein Asyl für Marokkaner gibt. Weil "Angeblich" die Strafen in Marokko nicht verhängt werden? Das könnte man ja mit zahlreichen Anmeldungen von Amnesty und ProAsyl nachweisen. 


Probiers doch. Wenn du meinst, dass damit eine politische Verfolgung in Deutschland nachgewiesen ist ...

Außerdem schreibst du ja selbst, dass Homosexuelle am wenigsten in Deutschland Asyl erhalten, weil man ihnen angeblich nicht glaubt. Das sind zu viele "angeblich" und "am wenigsten" drin.

Ich glaub nicht, dass es funktionieren wird.
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Françoi de la18
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Antwort #4 - 13.01.2014 um 16:02:28
 
Runenwolf schrieb am 13.01.2014 um 15:49:01:
Ich glaub nicht, dass es funktionieren wird.

Worauf bezieht sich dieser Satz?

> Antrag auf Asyl in Deutschland würde nicht klappen ?
> In Italien einen Antrag stellen?

Ich denke es ist Individuell,wie wahrscheinlich die Verfolgung oder eine Misshandlung stattfand !
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Runenwolf
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Antwort #5 - 13.01.2014 um 16:05:17
 
Françoi de la18 schrieb am 13.01.2014 um 16:02:28:
Worauf bezieht sich dieser Satz? 


In Italien einen Antrag stellen.
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Françoi de la18
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Antwort #6 - 13.01.2014 um 16:20:05
 
Runenwolf schrieb am 13.01.2014 um 16:05:17:
In Italien einen Antrag stellen.

Ok. Aber im Asylverfahren macht man doch in Deutschland einen Verhör ,oder? Wird dann da irgendwas mit-geschrieben oder wird es detailliert notiert,was die Person an Sachverhalt vermittelt? Laut dem neuen Urteil ,wurden ja "Homosexuelle" als eine soziale Gruppe anerkannt,daraufhin sollten sie sich in ihrer Heimatland auch nicht "Umstellen" damit sie einer Verfolgung entkommen sollen. Wird das jetzt auch in Deutschland berücksichtigt?
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Antwort #7 - 13.01.2014 um 16:33:12
 
Françoi de la18 schrieb am 13.01.2014 um 16:20:05:
Wird dann da irgendwas mit-geschrieben oder wird es detailliert notiert,was die Person an Sachverhalt vermittelt?


Ja natürlich wird das protokolliert.

Françoi de la18 schrieb am 13.01.2014 um 16:20:05:
Wird das jetzt auch in Deutschland berücksichtigt? 


Wenn du homosexuell bist und in deinem Heimatland tatsächlich verfolgt wirst, kann sein, der Antrag wird positiv beschieden.

Allerdings sind bei deiner Historie recht viele Ungereimtheiten. Es scheint tatsächlich so, als suchtest du zwanghaft einen Grund, in Deutschland bleiben zu können.
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Françoi de la18
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Antwort #8 - 13.01.2014 um 17:02:02
 
Runenwolf schrieb am 13.01.2014 um 16:33:12:
Allerdings sind bei deiner Historie recht viele Ungereimtheiten. Es scheint tatsächlich so, als suchtest du zwanghaft einen Grund, in Deutschland bleiben zu können.

Das denken viele hier. Zumal ich von Anfang an nicht alles aufschreiben konnte. Aus Angst,dass die Geschichte jemand detailliert hier findet. Denn viele meiner Freunde..Familienangehörige kennen meine Geschichte. Aber ich habe einen Fall,den ich zum Protokoll weiter geben kann. Genau wie ich es momentan bei meiner Therapie mache.
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Antwort #9 - 13.01.2014 um 17:06:32
 
Françoi de la18 schrieb am 13.01.2014 um 17:02:02:
Das denken viele hier. Zumal ich von Anfang an nicht alles aufschreiben konnte.

Du kannst doch nicht erwarten, dass Du hier zielführende Antworten erhältst, wenn Du wesentliche Details Deiner Geschichte verschweigst.
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Françoi de la18
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Antwort #10 - 13.01.2014 um 17:17:05
 
Saxonicus schrieb am 13.01.2014 um 17:06:32:
wenn Du wesentliche Details Deiner Geschichte verschweigst

Ich weiss es. Aber es ist Belastend und es fällt Schwer über solche Fälle zu schreiben. Da kommen dann die Ereignisse wieder hoch... unentschlossen
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Antwort #11 - 13.01.2014 um 19:16:07
 
Mit einer AE in Deutschland ist Deutschland auch für den Asylantrag zuständig. Mit einer Verfolgung als Schwuler in Marokko hast Du kaum eine Chance, weil in Marokko Schwule nicht verfolgt werden (nicht ausreichend lebensgefährlich, um Asyl zu bekommen – Diskriminierung und "Sich-verstecken-müssen" ist kein Asylgrund).

Am besten ist es, wenn Du Deinen Aufenthaltszweck "Studium" in Ordnung bringst, also in Absprache mit der Ausländerbehörde Dich einschreibst und entweder studierst oder (therapie-bedingt) ein Urlaubssemester einlegst. Aber einfach alles hinschmeißen gefährdet Deine Aufenthaltserlaubnis, und das kannst Du am wenigsten brauchen.
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Antwort #12 - 14.01.2014 um 06:47:21
 
reinhard schrieb am 13.01.2014 um 19:16:07:
weil in Marokko Schwule nicht verfolgt werden (nicht ausreichend lebensgefährlich, um Asyl zu bekommen – Diskriminierung und "Sich-verstecken-müssen" ist kein Asylgrund).

Wer sagt das denn ? In Marokko wurden in den letzten Jahren,seit die Regierung von den Islamisten übernommen wurde  immer mehr  Homosexuelle verfolgt !!

reinhard schrieb am 13.01.2014 um 19:16:07:
– Diskriminierung und "Sich-verstecken-müssen" ist kein Asylgrund).


Das sieht das europäische Gerichtshof wohl anders !


Der Gerichtshof stellte nun zunächst fest, dass Homosexuelle eine "soziale Gruppe" im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention seien. Begründung: Die sexuelle Ausrichtung ist ein so bedeutsames Merkmal für die Identität eines Menschen, dass er nicht gezwungen werden sollte, auf diese zu verzichten. Zielten strafrechtliche Bestimmungen speziell auf Homosexuelle ab, müssten sie daher als eine "soziale Gruppe" angesehen werden, "die von der umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet wird".
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Mick
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Antwort #13 - 14.01.2014 um 06:50:43
 
Sorry, Leute. Aber das ist nur PingPong hier. Und da wir im
Board keine Entscheidungen treffen können, bringt eine weitere
Diskussion auch rein gar nichts. Daher:

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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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