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Wechsel vom Familienzusammenfüuhrung zu Studenten Visum (Gelesen: 1.701 mal)
cherifmr
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesien
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13.01.2014 um 13:31:57
 
Hallo,
Nachdem meine Frau und ich nach einem Jahr Ehe uns getrennt haben, beabsichtige ich  bei der Aufenthalterlaubnis Verlängerung den Versuch von Familienzusammenfüuhrung zu Studenten Visum zu wechseln, Könnte das Klappen? wie soll ich vorgehen? die Ausländerbehörde weiss noch nicht von der Trennung, und ich ein normalen Termin habe zu dem meine Frau auch erscheinen muss was sie nicht tun wird!
vielen Dank im voraus für die Hilfe
Beste Grüße
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 13.01.2014 um 13:35:47
 
Wenn die Voraussetzungen (u.a. Zulasssung zum Studium, hinreichende Sicherung des Lebensunterhalts) gegeben sind, ist das kein Problem.

Du kannst, solange Du noch die bisherige AE inne hast, die neue AE beantragen, ohne das an sich für den Aufenthalt als Student nötige Visaverfahren nachholen zu müssen. Eine zwischenzeitliche Ausreise ist also unter dieser Bedingung nicht nötig.

Ergibt sich aus § 39 Nr. 1 AufenthV.


=schweitzer=
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 13.01.2014 um 16:18:11
 
cherifmr schrieb am 13.01.2014 um 13:31:57:
Nachdem meine Frau und ich nach einem Jahr Ehe uns getrennt haben

Damit dürfte der AT nach § 28 bereits mit der Trennung erloschen sein. Hatte die ABH von der Trennung keine Kenntnis ?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 13.01.2014 um 16:30:30
 
Man beachte den alten Thread
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1386635104/0#0

Trennung war vor einem Monat
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 13.01.2014 um 18:08:13
 
Saxonicus schrieb am 13.01.2014 um 16:18:11:
Damit dürfte der AT nach § 28 bereits mit der Trennung erloschen sein. Hatte die ABH von der Trennung keine Kenntnis ? 


Der AT §28 erlischt doch nicht automatisch.
Die ABH kann den AT nachträglich befristen oder dann nicht verlängern, aber ein automatisches Erlöschen bei Trennung wäre mir neu.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 13.01.2014 um 19:22:36
 
cherifmr schrieb am 13.01.2014 um 13:31:57:
Verlängerung den Versuch von Familienzusammenfüuhrung zu Studenten Visum zu wechseln, Könnte das Klappen?


Achte darauf, bei der Ausländerbehörde nicht von einem "Visum" zu sprechen, das willst Du ja gerade nicht, sondern von einer "Aufenthaltserlaubnis".

Du musst die Voraussetzungen möglichst schnell erfüllen, also Zulassung der Uni und Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts (VE von jemandem oder eigenes Sperrkonto).
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