Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Das Europäische Gerichtshof :Homosexuelle? (Gelesen: 7.807 mal)
Françoi de la18
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 178

Frankfurt am Main, Hessen, Germany
Frankfurt am Main
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Das Europäische Gerichtshof :Homosexuelle?
11.01.2014 um 11:36:19
 
Hallo,

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/11/07/homosexualitaet-kann-asylgru...

Das europäsche Gerichtshof hat neu entschieden was Asyl für Homosexuelle angeht,die in ihrem Land verfolgt werden.

Wie ist die Lage für Marokko ?

Laut Artikel 489 des Strafgesetzbuches sind homosexuelle Handlungen in Marokko illegal und können mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe von 120 bis 1200 Dirham bestraft werden.

In den letzten jahren wurden mehrmals Homosexuelle festgenommen und bestraft. 

Wie ist es,wenn man einen Asylantrag stellen möchte. Und man vorher in der Heimatland festgenommen und misshandelt worden war (ohne Gerichtsverfahren oder Prozess). Wie kann man diese Nachweisen? Gibt es neue Entscheidungen über Asyl für Homosexuelle aus Marokko ? wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit Asyl zu bekommen,wenn man einen Anwalt beiseite hat ?

Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sailor
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 154

troisdorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
troisdorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Das Europäische Gerichtshof :Homosexuelle?
Antwort #1 - 11.01.2014 um 12:31:52
 
Françoi de la18 schrieb am 11.01.2014 um 11:36:19:
Hallo,

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/11/07/homosexualitaet-kann-asylgru...

Das europäsche Gerichtshof hat neu entschieden was Asyl für Homosexuelle angeht,die in ihrem Land verfolgt werden.

Wie ist die Lage für Marokko ?

Laut Artikel 489 des Strafgesetzbuches sind homosexuelle Handlungen in Marokko illegal und können mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe von 120 bis 1200 Dirham bestraft werden.

In den letzten jahren wurden mehrmals Homosexuelle festgenommen und bestraft. 

Wie ist es,wenn man einen Asylantrag stellen möchte. Und man vorher in der Heimatland festgenommen und misshandelt worden war (ohne Gerichtsverfahren oder Prozess). Wie kann man diese Nachweisen? Gibt es neue Entscheidungen über Asyl für Homosexuelle aus Marokko ? wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit Asyl zu bekommen,wenn man einen Anwalt beiseite hat ?

Danke


Warum schreibst du nicht in deinem alten Thread weiter?
Immer neue Threads oder Accounts aufzumachen bringt dir nichts.

Wie die aktuelle Situation Homosexueller in Marokko ist solltest du doch egentlich besser wissen. Sammle Informationen, frage bei den Organisationen nach die sich dami beschäftigen z.B. AI, LSVD,...

Aber vor allem such dir kompetente Unterstützung, so konfus wie du zumindest in deinen Beiträgen hier rüberkommst wirst du alleine wohl kaum in der Lage sein das vernünftig auf die Reihe zu bekommmen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Das Europäische Gerichtshof :Homosexuelle?
Antwort #2 - 11.01.2014 um 12:39:28
 
Vor 7 Monaten wolltest du eine Frau heiraten. Im letzten Thread erwähntest du dass du einmal betrunken warst und mit einem Mann was gemacht hast.

Jetzt bist du von der Polizei misshandelt worden.

Ich hoffe für dich, dass du nicht vor 7 Monaten beim Standesamt mit deiner "Verlobten" warst. Im Zweifel wird das durch geleuchtet.

Und du bist ja angeblich in psychologischer Therapie wegen sexuellem Missbrauch. Einmalige homosexuelle Handlungen unter Alkoholeinfluss sind selbst ja nicht echte Homosexualität.

Bist du überhaupt Homosexuell?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Françoi de la18
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 178

Frankfurt am Main, Hessen, Germany
Frankfurt am Main
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Das Europäische Gerichtshof :Homosexuelle?
Antwort #3 - 11.01.2014 um 12:49:59
 
sailor schrieb am 11.01.2014 um 12:31:52:
Warum schreibst du nicht in deinem alten Thread weiter?
Immer neue Threads oder Accounts aufzumachen bringt dir nichts.

Wie die aktuelle Situation Homosexueller in Marokko ist solltest du doch egentlich besser wissen. Sammle Informationen, frage bei den Organisationen nach die sich dami beschäftigen z.B. AI, LSVD,...

Aber vor allem such dir kompetente Unterstützung, so konfus wie du zumindest in deinen Beiträgen hier rüberkommst wirst du alleine wohl kaum in der Lage sein das vernünftig auf die Reihe zu bekommmen.

Ich würde gerne in meinen Threads weiter machen. Aber wie es aussieht wurde der Aktuelle Thread gelöscht oder wie auch immer. Finde es halt nicht !
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Françoi de la18
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 178

Frankfurt am Main, Hessen, Germany
Frankfurt am Main
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Das Europäische Gerichtshof :Homosexuelle?
Antwort #4 - 11.01.2014 um 12:51:54
 
Aras schrieb am 11.01.2014 um 12:39:28:
Vor 7 Monaten wolltest du eine Frau heiraten. Im letzten Thread erwähntest du dass du einmal betrunken warst und mit einem Mann was gemacht hast.

Jetzt bist du von der Polizei misshandelt worden.

Ich hoffe für dich, dass du nicht vor 7 Monaten beim Standesamt mit deiner "Verlobten" warst. Im Zweifel wird das durch geleuchtet.

Und du bist ja angeblich in psychologischer Therapie wegen sexuellem Missbrauch. Einmalige homosexuelle Handlungen unter Alkoholeinfluss sind selbst ja nicht echte Homosexualität.

Bist du überhaupt Homosexuell?


Das mit der Frau war eine Hilfsoption. Das habe ich im Thread schon mehrmals erwähnt. Was ich bin,dass weiss ich sehr genau und bin mir auch sicher. Ich versuche nur etwas vorsichtiger zu sein. Denn alle können ja den Thread lesen. Auch Marokkaner-
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Françoi de la18
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 178

Frankfurt am Main, Hessen, Germany
Frankfurt am Main
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Das Europäische Gerichtshof :Homosexuelle?
Antwort #5 - 11.01.2014 um 12:54:26
 
Aras schrieb am 11.01.2014 um 12:39:28:
Vor 7 Monaten wolltest du eine Frau heiraten. Im letzten Thread erwähntest du dass du einmal betrunken warst und mit einem Mann was gemacht hast.

Jetzt bist du von der Polizei misshandelt worden.

Ich hoffe für dich, dass du nicht vor 7 Monaten beim Standesamt mit deiner "Verlobten" warst. Im Zweifel wird das durch geleuchtet.

Und du bist ja angeblich in psychologischer Therapie wegen sexuellem Missbrauch. Einmalige homosexuelle Handlungen unter Alkoholeinfluss sind selbst ja nicht echte Homosexualität.

Bist du überhaupt Homosexuell?

Die jetzige Frage ist ja über etwas anderes und nicht über was ich vor 7 Monaten geschrieben habe. Also wissen Sie vielleicht wie man dies Nachweisen kann?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sailor
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 154

troisdorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
troisdorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Das Europäische Gerichtshof :Homosexuelle?
Antwort #6 - 11.01.2014 um 13:15:55
 
Françoi de la18 schrieb am 11.01.2014 um 12:49:59:
Ich würde gerne in meinen Threads weiter machen. Aber wie es aussieht wurde der Aktuelle Thread gelöscht oder wie auch immer. Finde es halt nicht !

einach auf das eigene Profil klicken, dann auf letzte gestartete Threads und schon siehst du ihn

nochmal den Rat such dir kompetente Hilfe vor Ort wenn du so durch den Wind bist.

und noch ein Hinweis probier gar nicht erst irgendwelche Tricks, damit schadest du dir doch im Endeffekt nur selber.

Ausreisepflicht?
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Françoi de la18
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 178

Frankfurt am Main, Hessen, Germany
Frankfurt am Main
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Das Europäische Gerichtshof :Homosexuelle?
Antwort #7 - 11.01.2014 um 13:20:29
 
sailor schrieb am 11.01.2014 um 13:15:55:
und noch ein Hinweis probier gar nicht erst irgendwelche Tricks, damit schadest du dir doch im Endeffekt nur selber.

Welche Tricks ?? ich habe die ganze Sache jahrelang unterdrückt. Sogar der Psychologin habe ich anfangs nicht vertraut,alles zu sagen.  unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Das Europäische Gerichtshof :Homosexuelle?
Antwort #8 - 11.01.2014 um 19:19:21
 
Françoi de la18 schrieb am 11.01.2014 um 12:54:26:
Also wissen Sie vielleicht wie man dies Nachweisen kann?


Erlaube mir doch bitte die Frage:

Als Betroffener musst du doch entsprechende Nachweise selber kennen?

Z.B.
- Anzeigen gegen die Polizei wegen dem Übergriff gegen dich
- Nachweise der Krankenhausaufenthalte inkl. Entlassungsschein (wegen dem Übergriff durch die Polizei)
- Strafanzeigen gegen dich wegen Homosexualität
- Gerichtsurteile gegen dich wegen Homosexualität
...

Und nur einmal betrunken homosexuelle Handlungen vollführt zu haben...naja ich will es nicht entkräften, aber sowas passiert in Deutschland auch Heterosexuellen sehr oft.

Françoi de la18 schrieb am 11.01.2014 um 13:20:29:
Welche Tricks ?


Augenrollen
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Françoi de la18
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 178

Frankfurt am Main, Hessen, Germany
Frankfurt am Main
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Das Europäische Gerichtshof :Homosexuelle?
Antwort #9 - 11.01.2014 um 20:04:44
 
Aras schrieb am 11.01.2014 um 19:19:21:
Erlaube mir doch bitte die Frage:

Als Betroffener musst du doch entsprechende Nachweise selber kennen?

Z.B.
- Anzeigen gegen die Polizei wegen dem Übergriff gegen dich
- Nachweise der Krankenhausaufenthalte inkl. Entlassungsschein (wegen dem Übergriff durch die Polizei)
- Strafanzeigen gegen dich wegen Homosexualität
- Gerichtsurteile gegen dich wegen Homosexualität
...

Und nur einmal betrunken homosexuelle Handlungen vollführt zu haben...naja ich will es nicht entkräften, aber sowas passiert in Deutschland auch Heterosexuellen sehr oft.


Augenrollen



Über die gelisteten Nachweise habe ich leider keine dabei. Ausser ein Attest von meinem Psychologen.

Denn:

-Wir wurden Abends festgenommen (Nachbarn haben gepetzt)
-Es gab keine Anklage und kein Gerichtsverfahren.
-Ich habe Sie versucht anzuzeigen,doch weil es keine Zeugen und keine "öffentliche" Festnahme gab,haben die mich zurückgewiesen.

Zu deiner Vermutung.

Nein,es war nicht NUR weil wir besoffen sind. Wir waren Freunde bzw. in einer Beziehung. Das mit dem besoffen sein habe ich erwähnt,weil das Verzehr von Alkohol ebenfalls per Gesetz verboten ist. Und wir wollten uns es einfach gemütlich machen. Es hat nichts mit "das erste mal" zu tun.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
otternase
Senior Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 126
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Das Europäische Gerichtshof :Homosexuelle?
Antwort #10 - 11.01.2014 um 20:19:58
 
Françoi de la18 schrieb am 11.01.2014 um 20:04:44:
-Wir wurden Abends festgenommen (Nachbarn haben gepetzt)
-Es gab keine Anklage und kein Gerichtsverfahren.


keine Anzeige, nicht mal ein Ordnungsgeld, kein Haft, keine Anklage, kein Verfahren, nur mal aufs Revier mitgenommen, befragt und wieder nach Hause geschickt?

Ich hatte mir unter "asylrechtlich relevanter Verfolgung" immer etwas anderes vorgestellt...

Danach ist auch in D manch Besoffene "verfolgt", wenn er mal in die Ausnüchterungszelle gesteckt wird...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Das Europäische Gerichtshof :Homosexuelle?
Antwort #11 - 11.01.2014 um 20:28:35
 
Auszug aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster (Asylantrag Marokko / Homosexualität):

Zitat:
Auch wenn man davon ausgeht, dass gläubige Moslems Homosexualität verurteilen, sind keine Berichte über massive Bedrohungen marokkanischer Homosexueller durch Mitbürger bekannt. Insbesondere in Tanger ist Homosexualität kein Tabu; dort können Homosexuelle vielmehr seit Jahren ohne Probleme zusammenleben. Marokko galt und gilt als ein Land, in dem Homosexualität in erstaunlichem Ausmaß geduldet und in der Alltagskultur verwurzelt ist. Nicht nur europäische Homosexuelle, vielmehr insbesondere auch Homosexuelle aus dem arabischen Raum suchen gerade deshalb Marokko auf.


Wenn andere aus dem arabischen Raum nach Marokko fahren, weil es dort liberaler zugeht, ist ein Asylantrag schwierig.

http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/dokumente/18161.pdf
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
bibimal
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Das Europäische Gerichtshof :Homosexuelle?
Antwort #12 - 11.01.2014 um 20:35:28
 
Irgendwie  Lippen versiegelt kommt mir die ganze Story komisch vor.
Erst war es das Studium, dann eine anstehende Hochzeit, dann die Homosexualität.
Einmal hat Dich Dein Vater nach Marokko entführt, dann lebt er schon 40 Jahre hier usw.
Die Experten hier an Bord bemühen sich in ihrer Freizeit, Menschen zu helfen im Umgang mit den Behörden, bei Nichtverstehen der Gesetze etc.
Kann es zufällig sein, dass Du einfach nach irgendeiner Möglichkeit suchst, hier zu bleiben?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Das Europäische Gerichtshof :Homosexuelle?
Antwort #13 - 11.01.2014 um 20:47:15
 
Françoi de la18 schrieb am 11.01.2014 um 20:04:44:
Verzehr von Alkohol ebenfalls per Gesetz verboten ist. U


Eine oberflächliche Google-Suche sagt, dass man Alkohol in Marokko in speziell lizenzierten Geschäften kaufen kann. Konsum scheint auch nicht verboten.   Schockiert/Erstaunt
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Das Europäische Gerichtshof :Homosexuelle?
Antwort #14 - 11.01.2014 um 22:49:16
 
Françoi de la18 schrieb am 11.01.2014 um 20:04:44:
weil das Verzehr von Alkohol ebenfalls per Gesetz verboten ist. 

Marokko produziert selbst Wein und Bier, eine marokkanische Spezialität ist das Bier „Casablanca“. Bars und Nightclubs führen alle gängigen Spirituosen bis hin zu französischem Champagner. Die größten Weinanbaugebiete Marokkos liegen in der Gegend von Meknes, bei Essaouira und nördlich von Casablanca.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema