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Scheidung in China unmöglich?! (Gelesen: 9.997 mal)
DeGuoLaoMa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung in China unmöglich?!
10.01.2014 um 04:40:48
 
Liebe Forenmitglieder,

bereits seit über einem Jahr bin ich Mitleser in diesem tollen Forum, muss aber diesmal leider selbst nach Ratschlägen und Tipps fragen für ein sehr spezielles Problem:

Meine Frau (Chinesin) und ich (Deutscher) haben vor Jahren in Deutschland standesamtlich geheiratet, leben seit Jahren aber schon ausschließlich in China.

Was zunächst äußerst gut begann, wir haben zwei Kinder und auch geschafft ein nicht unerhebliches Vermögen aufzubauen, hat sich mit der Zeit für mich zu einem Horrortrip entwickelt, eine Scheidung ist für mich unabwendbar. Meine Frau willigt lediglich nicht in eine Scheidung ein weil sie befürchtet unser Familienvermögen nicht für sich allein behalten zu können.

Unser beider Lebensmittelpunkt liegt seit vielen Jahren in China. Wegen Fragen des Sorgerechts und Umgangsrechts bezueglich der Kinder, sowie wegen Vermögensausgleich (alles Vermögen liegt nun bei meiner Frau, und die teilt nicht gerne) sollte der Scheidungsprozess beim lokalen Gericht in China gestartet werden.

Dieser Antrag auf Ehescheidung wurde aber nicht vom chin. Gericht zugelassen weil wir die dt. Eheschließung auf Wunsch meiner Frau nicht in China registrieren ließen (im Nachhinein ein riesiger Fehler)!

Alternativ bliebe mir nun der Weg mich über dt. Gerichte in Abwesenheit meiner Ehefrau scheiden zu lassen, ein Weg welcher sehr langwierig und kostenintensiv ist und in keinster Weise zu den gewünschten Zielen eines geregelten Umgangs- und Sorgerechts, sowie dem Ausgleich des Ehevermögens führt.

Auf die Möglichkeit einfach verheiratet zu bleiben möchte ich nicht weiter eingehen da sie nicht für mich in Betracht kommt.

Daher meine Fragen:

1. Gibt es noch irgendeine Möglichkeit mit der komplett legalisierten dt. Heiratsurkunde (welche bisher immer in China bei allen Behörden, Banken und Firmen als Nachweis der Ehe ausreichend war) doch noch ohne Zutun der Ehefrau die Ehe bei der Provinzregierung registrieren zu lassen?

Dies ist Voraussetzung für einen Scheidungsprozess in China, daher bin ich für jeden Tipp dankbar!

2. Kann man einen Scheidungsprozess beim chin. Gericht, über die Tatsache dass sich der jahrelange Lebensmittelpunkt beider Ehepartner in China befindet und somit über die Klärung der Zuständigkeit des chin. Gerichts, einklagen?

3. Wäre eine Betrugsklage sinnvoll?

Aktuell löst sich unser Ehevermögen Schritt für Schritt in Luft auf, Autos und Häuser wechseln Besitzer, Konten werden nach und nach leer, Aktiendepots verschwinden, nie vorher gesehene Kreditverträge mit Privatpersonen tauchen auf und auch Teile der Firma verändern sich beträchtlich ohne ersichtlichen Grund. Kurzum, sie bemüht sich nun schnellstens das Vermögen mit legalen, wie auch mit illegalen Methoden (Immobilienverkäufe ohne meine Zustimmung sind sogar rechtsunwirksam) verschwinden zu lassen. Nachdem wir aber ja miteinander verheiratet sind werde ich wohl kaum etwas dagegen tun können oder rechtliche Mittel haben, oder?

Größtenteils stellt dieser Vorgang allerdings nicht wirklich ein Problem dar denn die Immobilien können nicht verschwinden, Verkäufe sind rechtlich nicht zulässig und somit nach wie vor in unserem Besitz, diese sind ausreichend um meinen Teil vom Ehevermögen abzudecken. Auch alle Vorgänge auf Bankkonten und -depots sind dokumentiert, das Geld also wieder auffindbar. Gefälschte Kreditverträge nicht wirksam weil das Gericht die Beweise zu tatsächlichen Kontenbewegungen fordert und diese nicht nachgewiesen werden können. Meiner Meinung nach ist es eindeutig Betrug, kann ich das trotz Ehestatus vor Gericht bringen?

Die Option alle Konten und Immobilien "einzufrieren" bestünde in China übrigens, allerdings müsste ich aufgrund der Höhe der Summen rund 5 Mio. RMB oder eine gleichwertige Immobilie als Kaution beim Gericht hinterlegen, dies übersteigt aber leider meine Möglichkeiten.

4. Ist es moeglich von einem deutschen Gericht ein Schreiben zu bekommen in welchem die Zustaendigkeit fuer die Ehescheidung mit Begruendung des Lebensmittelpunktes und gewoehnlichen Aufenthaltsortes in China abgewiesen wird, und somit an ein chinesisches lokales Gericht verwiesen wird?

Ein derartiges überbeglaubigtes und legalisiertes Schreiben würde meine Chance einen Scheidungsprozess in China zu starten immens erhöhen. Wer könnte ein derartiges Schreiben erstellen? Welches Gericht wäre zuständig bzw. in der Lage ein derartiges Schreiben zu erstellen? Ist dazu ein Richterspruch / Gerichtsentscheidung nötig? Sorry, ich bin juristischer Laie!

5. Sollte dennoch überhaupt nichts funktionieren mit einem Prozess in China wüsste ich doch gerne was in groben Zügen bei einem Prozess in Deutschland auf mich zu käme. Hat hier jemand Erfahrungen dazu wie ein Scheidungsprozess in Deutschland ohne Erscheinen des ausländischen Partners abläuft?

Mit welchem zeitlichen Rahmen wäre ungefähr zu rechnen?
Wie hoch wäre der finanzielle Aufwand ungefähr (muss ich ja alleine tragen)? Wie hoch sind dann meine Erfolgsaussichten im Anschluss mit dem Scheidungsurteil meine Rechte an den Kindern und Vermögen durchzusetzen?


Tut mir leid dass mein erster Beitrag hier im Forum so ausgeartet ist, aber momentan quälen mich wirklich viele Fragen und Bedenken, ergoogeln konnte ich sehr viel, allerdings gleichen die Informationen einem Dschungel und sind auch nicht unbedingt besonders hilfreich gewesen. Daher hoffe ich jetzt auf guten Rat von dieser Seite und freue mich auch darauf künftig hoffentlich etwas Konstruktives in diesem Forum beitragen zu können (und wenn es auch nur meine eigenen Erfahrungen zur Warnung anderer sind).

Herzlichen Dank schon mal vorab fuer weiterfuehrende Antworten!
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 10.01.2014 um 07:17:25
 
Einige Deiner Fragen tangieren deutsches Personenstandsrecht. Deshalb habe ich Dein Post hierher verschoben. -

Weitere Fragen betreffen offensichtlich vor allem chinesisches Recht - inwieweit Du dazu hier Antworten zu bekommen vermagst ...  unentschlossen

Immerhin, hier ist Dein Anliegen wenigstens etwas besser aufgehoben. Mal schauen, wer sich fachlich äußern kann.


=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 10.01.2014 um 09:02:47 von schweitzer » 
Grund: nachträgl. Tippfehlerkorrektur 

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 10.01.2014 um 10:27:01
 
Zu 4.: prinzipielle könntest du dich in D scheiden lassen, daher wird dir wohl kein deutsches Gericht ein solches Schreiben ausstellen.

Eine deutsche Scheidung gäbe dir m.E. auch eher Steine statt Brot, weil du jede Entscheidung erst einmal in China anerkennen lassen müsstest. Solange dort aber die Ehe nicht anerkannt wird, wäre das dann auch wieder problematisch.

Ich denke, hier im Forum wirst du nicht viel Hilfe bekommen können, da, wie Schweizer richtig schreibt, du hauptsächlich Probleme mit chin. Recht hast. Was du m.M.n. brauchst, ist ein sehr guter chinesischer Anwalt, der das Ganze auseinandersortiert.

Mein Gedanke war noch, wenn ihr nicht verheiratet seid (nach Ansicht der chin. Behörden), müsste ja nachzuweisen sein, wem was gehört - könnte sich vielleicht als praktich erweisen. Andererseits - wie sieht es mit Sorge- und Umgangsrecht für nichteheliche Kinder aus? Lauter Fragen - alle für einen chin. Anwalt.
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Muki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 10.01.2014 um 15:04:16
 
Zu 4.
wie meine Vorrednerin schon schrieb, kannst Du dich auch vor einem Deutschen Gericht scheiden lassen. Bei einem mir bekannten Fall ging das sogar sehr einfach, da sich die Frau bei Gericht von einem deutschen Anwalt vertreten lies. Das ist jetzt 4 Jahre her und ob das immer noch möglich ist, weis ich nicht.

Was das Sorgerecht zu den Kindern betrifft, ist meines Erachtens die Staatsangehörigkeit und der Lebensmittelpunkt, bzw. Aufenthaltsort der Kinder wichtig. Kein deutsches Gericht kann Dir meines Wissens das Sorgerecht für ein ausländisches Kind übertragen, das nicht seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat.
Zusätzlich sind euere Kinder nach chinesischem Recht unehelich, da keine Ehe ich China registriert wurde. Hier stellt sich für mich auch die Frage ob Du in er Geburtsurkunde der Kinder als Vater angegeben bist.

Ich würde Dir ebenfalls raten, so schnell wie Möglich eine sehr guten chinesischen Anwalt aufzusuchen und dann alles schritt für schritt abarbeite, wobei ich hier als erstes den Nachtrag euerer in Deutschland geschlossenen Ehe sehe.

Alle weiteren Dinge bauen auf diese Feststellung.

Auch in China ist der Personenstand nach meinem Wissen sehr wichtig. Deswegen sehe ich hier keine größeren probleme.

Muki
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DeGuoLaoMa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 13.01.2014 um 13:42:22
 
Zunaechst einmal vielen herzlichen Dank an schweitzer, Reni und Muki fuer die bisherige Hilfe!

Aktuell bin ich dabei mich zu informieren inwieweit ich Chancen habe aufgrund unseres Lebensmittelpunktes von einem Deutschen Gericht ein unterstuetzendes Schreiben bekommen zu koennen welches die Zustaendigkeit fuer das Verfahren an China verweist.

Meine Kinder sind beide deutsche Staatsangehoerige, dennoch waere ein Sorgerechtsprozess in Deutschland vollkommen belanglos da China nicht an deutsche Gerichtsentscheidungen gebunden ist. Somit bleibt der einzige Weg das Chinesische Gericht um, wenn schon keine Scheidung vor Ort moeglich waere, doch zumindest Sorge- und Umgangsrecht geklaert zu bekommen.

Seltsamerweise sind meine Kinder auch in China als vollkommen "normal" aus einer Ehe hervorgegangene Kinder registriert, es steht ebenso mein Name wie auch der meiner Frau in den Geburtsurkunden. Einer Vaterschaftsanerkennung oder dergleichen bedurfte es nicht...

Mir ist wirklich klar dass hier guter Rat teuer ist und es auch auf meine eigene Dummheit zurueckzufuehren ist dass ich nun in einer derartigen Lage stecke. Ich haette eben auch gegen den Wunsch meiner Frau darauf bestehen sollen die Ehe auch in China eintragen zu lassen und nicht alle Vermoegenswerte unter dem Namen meiner Frau (der Einfachkeit halber) zu verwalten. Hoffe damit wenigstens als Beispiel gedient zu haben wie man es besser nicht machen sollte.

Auch wenn ich zumindest den Vermoegensausgleich innerlich abgeschrieben habe und schon froh bin wenn ich einfach endlich geschieden werden kann und mit meinen Kindern ueber die Jahre dennoch ein gutes Verhaeltnis haben kann, so werde ich dennoch weitersuchen und versuchen das Problem zu loesen.

Sollte ich einen gangbaren Weg aus dieser ungluecklichen Konstellation finden werde ich diesen auch gerne hier aufzeigen.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 13.01.2014 um 16:29:54
 
DeGuoLaoMa schrieb am 13.01.2014 um 13:42:22:
Seltsamerweise sind meine Kinder auch in China als vollkommen "normal" aus einer Ehe hervorgegangene Kinder registriert, es steht ebenso mein Name wie auch der meiner Frau in den Geburtsurkunden.
Einer Vaterschaftsanerkennung oder dergleichen bedurfte es nicht...

Was ist daran "seltsam" ?
Bei Kindern, die innerhalb einer Ehe geboren werden, geht man grundsätzlich davon aus, dass der Ehemann der Vater der Kinder ist. Wozu sollte da noch eine Vaterschaftsanerkennung nötig sein ?
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Runenwolf
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Antwort #6 - 13.01.2014 um 16:37:42
 
Saxonicus schrieb am 13.01.2014 um 16:29:54:
Bei Kindern, die innerhalb einer Ehe geboren werden, geht man grundsätzlich davon aus, dass der Ehemann der Vater der Kinder ist. Wozu sollte da noch eine Vaterschaftsanerkennung nötig sein ? 


Das ist schon richtig. Allerdings wurde die Scheidung ja abgelehnt unter Hinweis, dass keine Ehe besteht, da diese in China nicht registrtiert ist ... also frei nach dem Motto ... Wo keine Ehe ist, da braucht auch nichts geschieden werden.

Unter dem Aspekt ist es schon verwunderlich, dass die Kinder als ehelich beurkundet wurden, das Gericht aber davon ausgeht, dass keine Ehe vorliegt.
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greenock
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Antwort #7 - 13.01.2014 um 21:11:44
 
Runenwolf schrieb am 13.01.2014 um 16:37:42:
Das ist schon richtig. Allerdings wurde die Scheidung ja abgelehnt unter Hinweis, dass keine Ehe besteht, da diese in China nicht registrtiert ist ... also frei nach dem Motto ... Wo keine Ehe ist, da braucht auch nichts geschieden werden.

Unter dem Aspekt ist es schon verwunderlich, dass die Kinder als ehelich beurkundet wurden, das Gericht aber davon ausgeht, dass keine Ehe vorliegt.


Ich denke, das Problem des Gerichtes ist, daß keine (roten) chinesischen Heiratsbücher vorliegen.
Wenn er die deutsche Heiratsurkunde bei der chinesischen Botschaft hat legalisieren lassen, ist die Heirat auch in China rechtlich anerkannt.
Aber wenn keine Nachbeurkundung in China stattgefunden hat, haben sie auch keine chinesischen Heiratsbücher.
Und genau diese braucht man für eine Scheidung in China.
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DeGuoLaoMa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 14.01.2014 um 11:38:36
 
Greenock hat leider recht, das ist genau der springende Punkt. Die Heirat ist zwar in China problemlos anerkannt durch die legalisierte dt. Heiratsurkunde, aber eben tatsaechlich nicht nachbeurkundet.

Offensichtlich gibt es nun aufgrund der fehlenden Zustimmung der Ehefrau auch keinen Weg dies im Nachhinein noch nachzubeurkunden und das Heiratsbuch zu bekommen, denn zum einen ist die legalisierte Heiratsurkunde ja von vor ein paar Jahren, zum anderen sind klar beide Ehe"partner" noetig um per Unterschrift sowohl zu bestaetigen dass die Ehe immer noch besteht, als auch ihren Willen auf beiden Seiten zu belegen die Ehe nachzubeurkunden. Daran scheitert es.

Nachdem ich gestern erfahren musste dass das ganze Unternehmen Scheidung in Deutschland bis zu 5(!) Jahre bei Nichtzustimmung der chin. Ehefrau dauern kann bis zum finalen rechtskraeftigen deutschen Scheidungsurteil und erst dann der Gang vor ein Gericht in China moeglich sein wird, war mir klar dass dies kein wirklich gangbarer Weg sein kann.

Meine letzte Hoffnung gilt nun einem Schreiben eines dt. Gerichtes, welches aufgrund des seit Jahren gegebenen Lebensmittelpunktes in China und / oder aufgrund der mangelnden Durchsetzungsfaehigkeit richterlicher Entscheidungen bezueglich Sorge- und Umgangsrecht, sowie Vermoegensaufteilung, den Fall zumindest an ein chinesisches Gericht zu empfehlen, bestenfalls sogar die Zustaendigkeit dem chin. Gericht vor Ort zuzuweisen.

Aber ich denke da brauche ich mir nicht viel Hoffnung machen ein solches Schreiben zu bekommen, denn es ist ja nicht unmoeglich sich in Deutschland scheiden zu lassen, nur sehr sehr unpraktisch und unsinnig, aber das wird wohl ein Gericht nicht sonderlich beeindrucken. Auch weiss ich nicht inwieweit, und wenn ja, in welcher Form ein derartiges Schreiben ueberhaupt rechtlich moeglich ist.

Daher nochmal meine Bitte,
falls irgendjemand von Euch Experten eine Idee hat wie ich an ein derartiges Schreiben eines deutschen Gerichtes kommen kann, dann bitte ich um einen Hinweis
, das wuerde mir und auch den Kindern wirklich sehr weiterhelfen!

Natuerlich duerft Ihr es mir auch ehrlich sagen falls Ihr wisst dass ich keine Chance haben werde ein derartiges Schreiben zu bekommen, dann muss ich mir wenigstens nicht noch unnuetz weiter Hoffnungen machen. Vielen Dank auch fuer die bisherigen Antworten!
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france
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 14.01.2014 um 14:02:32
 
Wenn du dich in D scheiden lässt und deine noch Frau nicht anwesend ist wirst du nach dem Trennungsjahr geschieden.

Wenn deine Frau anwesend ist und glaubhaft machen kann warum sie diese Scheidung nicht will und der Richter ihr glaubt KANN es bis zu funf Jahre Dauern.

Sollte sie anwesend sein und du kannst nach dem Trennungsjahr glaubhaft machen das ein bestehen der ehe kein Sinn mehr macht wirst du geschieden.

Du solltest mal zu einen guten Rechtsanwalt  da in China gehen und dich genau beraten lassen.

*


Was ich nicht verstehe ist wenn beide Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Warum hat es dann keinen Sinn hier das Sorgerecht ein zu klagen oder Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Da es deutsche sind hat denn überhaupt in China ein Gericht die Befugnisse was mit einem deutschen passiert?

Also ich würde da echt mal zum Fachanwalt gehen


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« Zuletzt geändert: 14.01.2014 um 15:37:53 von schweitzer »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #10 - 14.01.2014 um 17:22:15
 
France, wenn die Frau nicht mitmacht, muss der Scheidungsantrag und alles andere auf diplomatischem Weg nach China zugestellt werden, und das gibt dann sehr lange Wartezeiten. Fünf Jahre halte ich zwar auch für hoch gegriffen, aber Trennungsjahr plus mindestens ein bis zwei Jahren dürfte realistisch sein.
Sorge- und Umgangsrecht richtet sich nach dem Bestimmungen des Aufenthaltslandes, dafür wäre das Gericht in D nicht einmal zuständig. Zudem dürften beide auch die chin. Staatsangehörigkeit haben.
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Antwort #11 - 14.01.2014 um 17:54:05
 
Zitat:
Da es deutsche sind hat denn überhaupt in China ein Gericht die Befugnisse was mit einem deutschen passiert?


Kinder haben bei einem chinesischen Elternteil automatisch die chinesische Staatsangehörigkeit durch Geburt.

Die deutsche Staatsangehörigkeit dürften sie "offiziell" in China gar nicht besitzen.






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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 14.01.2014 um 18:32:22
 
Hmm er schrieb ja selbst das die Kinder deutsche Staatsbürgerschaft  haben.
Mich interessiert es sehr.

Weil wenn ich z.b. auswandern will in das Land von mein Mann z.b. mit unsere Kinder. Wir leben da zehn Jahre will mich da scheiden lassen und zurück kommen lässt mich aber nicht mit den Kindern.

Wer hilft mir weil sie hätten ja auch ihren Lebensmittelpunkt seit 10 Jahren da.
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Antwort #13 - 14.01.2014 um 19:52:22
 
greenock schrieb am 14.01.2014 um 17:54:05:
Kinder haben bei einem chinesischen Elternteil automatisch die chinesische Staatsangehörigkeit durch Geburt.

Die deutsche Staatsangehörigkeit dürften sie "offiziell" in China gar nicht besitzen.



Hi,

ne, andersrum. Sie sind mit der Geburt Deutsche, ohne wenn und aber und deswegen dürften sie die Chinesische nicht haben. D hat kein Problem mit einer anderen STA neben der deutschen wenn das durch Geburt erworben wurde, China aber schon. Erfahren die Chinesen das (oder besser gesagt kapieren es mal), ist die Chinesische futsch bzw. gibt es gar nicht erst. In China gibt es keine Ausnahmen für doppelte STA. Das geht so weit, daß Chinesen den meist schwierigen Teil der Einbürgerung in D geschenkt bekommen. Die Ausbürgerung erfolgt automatisch mit der Einbürgerung in D, man muß exakt nichts machen.
Da haben aber in der Vergangenheit viele gemogelt und es gibt massig Kinder mit beiden STAen.
Das ist aber bzgl. Ein- und Ausreise in China stressig (zuletzt nur noch über Hk möglich, wenn die Kinder denn ohne weiteres nach Hk können). Bald dürfte damit ganz schluss sein.

Gruß,
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Antwort #14 - 14.01.2014 um 20:17:07
 
nixwissen schrieb am 14.01.2014 um 19:52:22:
Hi,

ne, andersrum.

Gruß,
Norbert


Hi,
ne, die chinesische haben sie auch automatisch per Geburt.
So sieht es das chinesische Recht vor.  Zwinkernd

Und Kinder, die in Deutschland geboren wurden und wo der chinesische Elternteil noch keine Niederlassungserlaubnis besitzt, haben die chinesische Staatsangehörigkeit (neben der Deutschen) und müssen für Besuche in China einen chinesischen Kinderreisepass beantragen.
So ist es wohl seit 1980, wird aber erst jetzt!!  von den Behörden umgesetzt.
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Antwort #15 - 14.01.2014 um 20:54:39
 
greenock schrieb am 14.01.2014 um 20:17:07:
ne, die chinesische haben sie auch automatisch per Geburt.
So sieht es das chinesische Recht vor.


Hi,
zumindest bisher war es so wie ich beschrieben habe.
Keine Ausnahmen für doppelte Staatsangehörigkeit.

Das mit dem Kinderreisepass habe ich auch mitbekommen aber das scheint noch sehr verworren. Nach Berichten ist da der Wissensstand der Konsulate in D noch nichtmal einheitlich.

Ist hier aber auch egal. Es geht ja wohl um das Sorgerecht und das richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder. Ist also egal welche STA sie haben. Müllen wir diesen (tragischen) Thread nicht weiter mit dieser Diskussion voll.

Ontopic:
Scheidung in D dürfte so endlos werden wie beschrieben. Das wirst Du in China regeln müssen.
Es ist natürlich komplett sinnfrei, daß die Ehe in China mal anerkannt wird (Kinder) und dann wieder nicht.
So bescheuert ist das chinesische Rechtssystem heute nun auch nicht mehr, daß man sowas nicht glattgezogen bekommen sollte.
Einfach wird das aber sicher nicht.
Da es ja um viel Geld geht, nimm auch etwas mehr Geld in die Hand für einen entsprechenden Anwalt.
Ernest & Young würden mir da einfallen, die sind massiv in China vertreten.
Mehr kann ich da auch nicht raten.

Gruß,
Norbert
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Antwort #16 - 15.01.2014 um 07:10:15
 
Vielen herzlichen Dank fuer Eure Beitraege!

Off Topic, aber vielleicht ist es ja nuetzlich fuer jemanden:

Also zunaechst zu der Problematik mit den Staatsbuergerschaften:
Nach chinesischem Recht koennen Kinder tatsaechlich lediglich eine Staatsbuergerschaft besitzen und sind im Falle der Staatsbuergerschaft eines anderen Staates gezwungen die chinesische Staatsbuergerschaft aufzugeben, die bekommen sie dann normalerweise auch nie mehr. Nach deutschem Recht ist Doppelte Staatsbuergerschaft natuerlich zulaessig fuer Kinder aus bi-nationalen Ehen.

Solche Kinder besitzen sowohl von Geburt an das Recht auf die Chinesische als auch die Deutsche Staatsbuergerschaft weil ja jeweils ein Elternteil die jeweilige Staatsbuergerschaft "vererbt".

Solange man sich dauerhaft in China aufhaelt ist es auch kein Thema dass die Kinder in China den chinesischen Pass innehalten und als Chinesen gefuehrt werden, stillschweigend aber auch den deutschen Pass besitzen.

Problematisch bis unmoeglich wird es allerdings dann nach Deutschland auszureisen, und sei es auch nur fuer kurzzeitigen Urlaub. Die deutschen Konsulate und Botschaft werden sich querstellen ein Visum auszustellen weil das Kind, egal ob Reisepass ausgestellt wurde und die Geburt dort gemeldet wurde oder nicht, von Geburt an Deutscher ist und Deutsche kriegen nun mal kein Visum! Auch nicht in den chinesischen Pass! Selbst Fluege in andere Europaeische Staaten welche dem Schengenraum angehoeren sollten somit unmoeglich sein da auch diese Staaten zur Visumsbeantragung eine Geburtsurkunde des Kindes sehen wollen und dort die Nationalitaet des Deutschen Elternteils drinsteht.

Bei der Ausreise dann, z.B. chinesischer Flughafen, kann man den chinesischen Pass nicht benutzen weil ja kein Visum fuer das Zielland oder einen anderen Schengenstaat drin ist. Den deutschen Pass kann man nicht benutzen weil kein Visum fuer China drin ist. So oder so wird man also aus dem Verkehr gezogen und tritt statt Ausreise die Heimreise an.

Somit bleibt als einzige wirklich praktikable Loesung dann den Kindern die deutsche Staatsbuergerschaft zu geben und die chinesische Staatsbuergerschaft abzugeben.

Interessanterweise gab es dann letztes Jahr eine Gesetzesaenderung in China weil die Chinesische Regierung auf einmal auch an den Kindern bi-nationaler Ehen grosses Interesse zeigte (wegen Ueberalterung der Bevoelkerung vielleicht?). Daher war es auf einmal im letzten Jahr nicht mehr noetig, ja selbst nicht mehr moeglich in den Kinderreisepass ein Visum fuer China zu bekommen, die Kinder konnten auch ohne dieses Visum fuer China jederzeit ein- und ausreisen und sich problemlos in China aufhalten.

Zum Jahreswechsel wurde dieses Gesetz offensichtlich wieder gekippt und die Kinder benoetigen wieder wie gehabt ein Visum und die Eltern muessen sich wieder erneut entscheiden welche Staatsbuergerschaft denn nun nicht mehr in China angewandt werden soll, entscheidet man sich dafuer die chin. Staatsbuergerschaft abzulehnen so bekommt das Kind nach aktuellem Recht keine Chance mehr diese spaeter auch selbst wieder zu bekommen. Entscheidet man sich fuer das Kind fuer die chinesische Staatsbuergerschaft so entfaellt zwar die Visumspflicht, Schule wird guenstiger und Behoerdengaenge einfacher und es hat auch keinen Einfluss auf die nach wie vor bestehende deutsche Staatsbuergerschaft (Noch wollen die chinesischen Behoerden keinen Beleg ueber eine Aufgabe der anderen Staatsbuergerschaft), allerdings ist man dann wieder bei genau dem gleichen Problem wenn man mit dem Kind nach Europa ausreisen moechte und dieses mangels erteiltem Visum nicht tun kann.

Ihr seht also, es ist in China noch nicht wirklich optimal geloest mit den Staatsbuergerschaftsfragen, da gibt es noch viel zu tun.

Uebrigens, ungeachtet davon welche Staatsbuergerschaft denn nun fuer die Kinder in China benutzt wird, alle Rechte und Pflichten als Deutscher Elternteil sind gleich vor dem deutschen Gesetz. Dagegen sind richterliche Deutsche Entscheidungen, selbst wenn sie nach chinesischem Recht vorgenommen werden oder harmonisiert werden koennen in China nichtig, egal welche Staatsbuergerschaft die Kinder dort benutzen. Deutsches Recht ist in China nicht bindend, alles muss in China dann erneut von einem Gericht entschieden werden (so man denn ueberhaupt zu einer Verhandlung zugelassen wird).

Auch die Deutsche Botschaft oder Konsulate werden kaum hilfreich sein, geschweige denn etwas tun (koennen), um eine Entscheidung eines Deutschen Gerichtes z.B. zum Sorgerecht in China durchzusetzen. Das Argument dass China nicht beliebig ueber deutsche Staatsbuerger verfuegen kann gilt also auch nicht unbedingt fuer minderjaehrige deutsche Staatsbuerger, da entscheidet sehr wohl auch der Chinesische Elternteil darueber mit wo sich die Kinder aufhalten.

Hoffe damit ein bisschen dazu beitragen zu koennen dass die aktuell geltende rechtliche Situation in China im Bezug auf Kinder aus Mischehen besser verstanden werden kann, wobei ich zugeben muss dass ich, obwohl selbst betroffen, auch noch oft Ueberraschungen erlebe und noch nicht wirklich alles was hier passiert wirklich verstehen kann.
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Antwort #17 - 15.01.2014 um 07:41:20
 
Seit heute weiss ich auch dass ich bei der Provinzregierung KEINE chinesische Heiratsurkunde mehr bekommen kann!!!

Selbst wenn meine Frau einverstanden sein sollte mit mir zusammen die chin. Heiratsurkunde zu beantragen waere dies nach geltendem chinesischem Recht unmoeglich weil wir bereits in einem anderen Land geheiratet haben...

Ist mir absolut unerklaerlich und unverstaendlich wieso das so gehandhabt wird. Ich kann die Gruende nicht nachvollziehen. Aber mir wurde von dem betreffenden Amt mitgeteilt dass die Heiratsurkunde lediglich bei direkter Eheschliessung in China erteilt werden kann, hierfuer ist ein beglaubigter und legalisierter Ledigkeitsnachweis des Herkunftslandes des auslaendischen Partners noetig. Wer dieses nicht beibringt kann keine chinesische Heiratsurkunde beantragen.

Es gibt keine Moeglichkeit eine im Ausland geschlossene Ehe in China eintragen zu lassen und somit IN CHINA vollends als verheiratet registriert zu sein!!!


Seit wann die Gesetzeslage anscheinend so ist weiss ich nicht, ich bin erstmal von der Neuigkeit ziemlich mitgenommen.
Gibt es hier irgendjemanden der dies widerlegen kann oder die gleiche Erfahrung gemacht hat?


Es scheint definitiv keine Moeglichkeit zu geben diese "Ehrenurkunde", also in China tatsaechlich eine zweite Heiratsurkunde zu bekommen. Die Dame vom Amt sagte mir dann auch ganz lapidar dass ich selbst dran schuld waere, ich haette ja auch in China heiraten koennen, sie sehe ueberhaupt keine Moeglichkeit fuer mich / uns noch irgendwie an eine chinesische Heiratsurkunde zu kommen. Somit kann das chinesische Gericht weiterhin seine Zustaendigkeit abstreiten und den Fall nicht zur Verhandlung zulassen.

Auch der bitter notwendige Schrieb eines deutschen Gerichtes welches die Zustaendigkeit an ein chinesische Gericht verweist (aufgrund des Lebensmittelpunktes in China aller Beteiligten, der eigentlichen Unsinnigkeit von Entscheidungen eines deutschen Gerichtes welche dann in China sowieso nicht durchsetzbar sind und auch der Langwierigkeit und Kostenintensitaet eines Verfahrens in Deutschland) wird wohl von niemandem ausgestellt werden.

Denn es ist zwar voellig unsinnig, aber ja nicht unmoeglich in Deutschland geschieden zu werden, ich bin ja auch schon froh dass es "nur" zweieinhalb bis drei Jahre dauern wird bis ich dann ein prinzipiell nutzloses Scheidungsurteil aus Deutschland bekommen kann welches ich alleine auch noch richtig teuer bezahlen darf. Gut, aber besser als nichts.

Falls irgendjemand von Euch eine Idee hat wie ich vor einem deutschen Gericht begruenden kann warum ich ein derartiges Schreiben bekommen kann / muss und es nicht gegen geltendes deutsches Recht verstoesst dieses Schreiben mit Verweis der Zustaendigkeit an ein chinesisches Gericht als Inhalt ausschliesslich im chinesischen Rechtsraum zu benutzen um noch eine Chance zu haben Sorgerecht und Umgangsrecht zum Vorteil (nicht nur) der Kinder zu klaeren und wenigstens noch eine kleine Chance haben zu koennen zumindest einen Teil meines Anteils vom aktuell verschwindenden Ehevermoegen bekommen, dann waere ich wahnsinnig dankbar!

Kennt jemand eine Moeglichkeit ein solches Schreiben von einem (von Chinas Seite her beliebigen) deutschen Gericht zu bekommen?

(Mein dt. Anwalt kennt offensichtlich aktuell noch keine Moeglichkeit)
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greenock
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Antwort #18 - 15.01.2014 um 20:41:33
 
DeGuoLaoMa schrieb am 15.01.2014 um 07:41:20:
Es gibt keine Moeglichkeit eine im Ausland geschlossene Ehe in China eintragen zu lassen und somit IN CHINA vollends als verheiratet registriert zu sein!!!


Seit wann die Gesetzeslage anscheinend so ist weiss ich nicht, ich bin erstmal von der Neuigkeit ziemlich mitgenommen.
Gibt es hier irgendjemanden der dies widerlegen kann oder die gleiche Erfahrung gemacht hat?




Ich habe mit meiner Frau gesprochen und sie bestätigt, was du geschrieben hast - das rote Heiratsbuch gibt es nur bei einer Hochzeit in China. Augenrollen
Zumindest kann sie das von der Provinz Jilin bestätigen, für andere Provinzen möchte sie sich nicht 100% festlegen (du weißt ja selber, wie unterschiedlich das manchmal gehandhabt wird).

Noch eine Bemerkung zu der Visumsfrage.
Seit Anfang des Jahres stellt die chinesische Botschaft in Berlin kein Visum für Kinder von deutsch-chinesischen Ehepaaren mehr aus, sondern sie bekommen einen chinesischen Kinderpass für China.
Das gilt aber nur, wenn der chinesische Elternteil noch keinen dauerhaften AT für Deutschland hat.
Da wird sich auf das chinesische Staatsangehörigkeitsgesetz von 1980 berufen, wo das auch so geschrieben steht.
Muß man mal abwarten ,wie sich das so weiter entwickelt.



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Antwort #19 - 15.01.2014 um 21:05:45
 
greenock schrieb am 15.01.2014 um 20:41:33:
Noch eine Bemerkung zu der Visumsfrage.


Hi,
Infos aus einem Chinaforum zufolge wusste zum gleichen Zeitpunkt das Konsulat in München nichts von diesem Kinderreisepass.
Original wie in China, überall anders und die Bürokratie stolpert über ihre eigenen Füsse.

Nochmal an den TS: Wenn es um viel Geld bzw. die Kinder geht, nimm Geld in die Hand für eine gute Anwaltskanzlei. Ich muß Dir wohl kaum sagen, daß in China viele Sachen möglich sind, die auf den ersten Blick unmöglich erscheinen.

Gruß,
Norbert
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DeGuoLaoMa
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Antwort #20 - 16.01.2014 um 03:42:34
 
Vielen Dank Euch beiden!

Aktuell habe ich sowohl in Deutschland als auch in China Rechtsbeistand so gut ich es mir eben leisten kann.
Allerdings scheint vieles tatsaechlich sehr schwierig bis unmoeglich zu bekommen sein was letztlich zu einer kompletten Regelung des Ungemachs fuehren soll.

Einen Lichtblick gibt es zumindest:
Nachdem meine Frau mich erfolgreich losgekriegt hat moechte sie nun ebenfalls die Kinder loswerden weil sie nicht in ihr neues Lebenskonzept passen. Somit werde ich wenigstens bald in der Lage sein meine Kinder selbst grosszuziehen und ihnen ein hoffentlich stressfreieres und geborgeneres Zuhause bieten koennen als sie aktuell noch haben.

Nachdem ich also schon kein Geld und auf "ewig" keine Scheidung erwarten kann bekomme ich wenigstens hier meinen Willen. In Punkto Scheidung scheint es nun doch mehr und mehr noetig tatsaechlich den "deutschen Weg" gehen zu muessen, also wird mich dieses Thema vermutlich noch auf Jahre beschaeftigen.

Nochmal vielen herzlichen Dank fuer alle Tipps!
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