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Scheidung in China unmöglich?! (Gelesen: 10.002 mal)
DeGuoLaoMa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung in China unmöglich?!
10.01.2014 um 04:40:48
 
Liebe Forenmitglieder,

bereits seit über einem Jahr bin ich Mitleser in diesem tollen Forum, muss aber diesmal leider selbst nach Ratschlägen und Tipps fragen für ein sehr spezielles Problem:

Meine Frau (Chinesin) und ich (Deutscher) haben vor Jahren in Deutschland standesamtlich geheiratet, leben seit Jahren aber schon ausschließlich in China.

Was zunächst äußerst gut begann, wir haben zwei Kinder und auch geschafft ein nicht unerhebliches Vermögen aufzubauen, hat sich mit der Zeit für mich zu einem Horrortrip entwickelt, eine Scheidung ist für mich unabwendbar. Meine Frau willigt lediglich nicht in eine Scheidung ein weil sie befürchtet unser Familienvermögen nicht für sich allein behalten zu können.

Unser beider Lebensmittelpunkt liegt seit vielen Jahren in China. Wegen Fragen des Sorgerechts und Umgangsrechts bezueglich der Kinder, sowie wegen Vermögensausgleich (alles Vermögen liegt nun bei meiner Frau, und die teilt nicht gerne) sollte der Scheidungsprozess beim lokalen Gericht in China gestartet werden.

Dieser Antrag auf Ehescheidung wurde aber nicht vom chin. Gericht zugelassen weil wir die dt. Eheschließung auf Wunsch meiner Frau nicht in China registrieren ließen (im Nachhinein ein riesiger Fehler)!

Alternativ bliebe mir nun der Weg mich über dt. Gerichte in Abwesenheit meiner Ehefrau scheiden zu lassen, ein Weg welcher sehr langwierig und kostenintensiv ist und in keinster Weise zu den gewünschten Zielen eines geregelten Umgangs- und Sorgerechts, sowie dem Ausgleich des Ehevermögens führt.

Auf die Möglichkeit einfach verheiratet zu bleiben möchte ich nicht weiter eingehen da sie nicht für mich in Betracht kommt.

Daher meine Fragen:

1. Gibt es noch irgendeine Möglichkeit mit der komplett legalisierten dt. Heiratsurkunde (welche bisher immer in China bei allen Behörden, Banken und Firmen als Nachweis der Ehe ausreichend war) doch noch ohne Zutun der Ehefrau die Ehe bei der Provinzregierung registrieren zu lassen?

Dies ist Voraussetzung für einen Scheidungsprozess in China, daher bin ich für jeden Tipp dankbar!

2. Kann man einen Scheidungsprozess beim chin. Gericht, über die Tatsache dass sich der jahrelange Lebensmittelpunkt beider Ehepartner in China befindet und somit über die Klärung der Zuständigkeit des chin. Gerichts, einklagen?

3. Wäre eine Betrugsklage sinnvoll?

Aktuell löst sich unser Ehevermögen Schritt für Schritt in Luft auf, Autos und Häuser wechseln Besitzer, Konten werden nach und nach leer, Aktiendepots verschwinden, nie vorher gesehene Kreditverträge mit Privatpersonen tauchen auf und auch Teile der Firma verändern sich beträchtlich ohne ersichtlichen Grund. Kurzum, sie bemüht sich nun schnellstens das Vermögen mit legalen, wie auch mit illegalen Methoden (Immobilienverkäufe ohne meine Zustimmung sind sogar rechtsunwirksam) verschwinden zu lassen. Nachdem wir aber ja miteinander verheiratet sind werde ich wohl kaum etwas dagegen tun können oder rechtliche Mittel haben, oder?

Größtenteils stellt dieser Vorgang allerdings nicht wirklich ein Problem dar denn die Immobilien können nicht verschwinden, Verkäufe sind rechtlich nicht zulässig und somit nach wie vor in unserem Besitz, diese sind ausreichend um meinen Teil vom Ehevermögen abzudecken. Auch alle Vorgänge auf Bankkonten und -depots sind dokumentiert, das Geld also wieder auffindbar. Gefälschte Kreditverträge nicht wirksam weil das Gericht die Beweise zu tatsächlichen Kontenbewegungen fordert und diese nicht nachgewiesen werden können. Meiner Meinung nach ist es eindeutig Betrug, kann ich das trotz Ehestatus vor Gericht bringen?

Die Option alle Konten und Immobilien "einzufrieren" bestünde in China übrigens, allerdings müsste ich aufgrund der Höhe der Summen rund 5 Mio. RMB oder eine gleichwertige Immobilie als Kaution beim Gericht hinterlegen, dies übersteigt aber leider meine Möglichkeiten.

4. Ist es moeglich von einem deutschen Gericht ein Schreiben zu bekommen in welchem die Zustaendigkeit fuer die Ehescheidung mit Begruendung des Lebensmittelpunktes und gewoehnlichen Aufenthaltsortes in China abgewiesen wird, und somit an ein chinesisches lokales Gericht verwiesen wird?

Ein derartiges überbeglaubigtes und legalisiertes Schreiben würde meine Chance einen Scheidungsprozess in China zu starten immens erhöhen. Wer könnte ein derartiges Schreiben erstellen? Welches Gericht wäre zuständig bzw. in der Lage ein derartiges Schreiben zu erstellen? Ist dazu ein Richterspruch / Gerichtsentscheidung nötig? Sorry, ich bin juristischer Laie!

5. Sollte dennoch überhaupt nichts funktionieren mit einem Prozess in China wüsste ich doch gerne was in groben Zügen bei einem Prozess in Deutschland auf mich zu käme. Hat hier jemand Erfahrungen dazu wie ein Scheidungsprozess in Deutschland ohne Erscheinen des ausländischen Partners abläuft?

Mit welchem zeitlichen Rahmen wäre ungefähr zu rechnen?
Wie hoch wäre der finanzielle Aufwand ungefähr (muss ich ja alleine tragen)? Wie hoch sind dann meine Erfolgsaussichten im Anschluss mit dem Scheidungsurteil meine Rechte an den Kindern und Vermögen durchzusetzen?


Tut mir leid dass mein erster Beitrag hier im Forum so ausgeartet ist, aber momentan quälen mich wirklich viele Fragen und Bedenken, ergoogeln konnte ich sehr viel, allerdings gleichen die Informationen einem Dschungel und sind auch nicht unbedingt besonders hilfreich gewesen. Daher hoffe ich jetzt auf guten Rat von dieser Seite und freue mich auch darauf künftig hoffentlich etwas Konstruktives in diesem Forum beitragen zu können (und wenn es auch nur meine eigenen Erfahrungen zur Warnung anderer sind).

Herzlichen Dank schon mal vorab fuer weiterfuehrende Antworten!
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 10.01.2014 um 07:17:25
 
Einige Deiner Fragen tangieren deutsches Personenstandsrecht. Deshalb habe ich Dein Post hierher verschoben. -

Weitere Fragen betreffen offensichtlich vor allem chinesisches Recht - inwieweit Du dazu hier Antworten zu bekommen vermagst ...  unentschlossen

Immerhin, hier ist Dein Anliegen wenigstens etwas besser aufgehoben. Mal schauen, wer sich fachlich äußern kann.


=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 10.01.2014 um 09:02:47 von schweitzer » 
Grund: nachträgl. Tippfehlerkorrektur 

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 10.01.2014 um 10:27:01
 
Zu 4.: prinzipielle könntest du dich in D scheiden lassen, daher wird dir wohl kein deutsches Gericht ein solches Schreiben ausstellen.

Eine deutsche Scheidung gäbe dir m.E. auch eher Steine statt Brot, weil du jede Entscheidung erst einmal in China anerkennen lassen müsstest. Solange dort aber die Ehe nicht anerkannt wird, wäre das dann auch wieder problematisch.

Ich denke, hier im Forum wirst du nicht viel Hilfe bekommen können, da, wie Schweizer richtig schreibt, du hauptsächlich Probleme mit chin. Recht hast. Was du m.M.n. brauchst, ist ein sehr guter chinesischer Anwalt, der das Ganze auseinandersortiert.

Mein Gedanke war noch, wenn ihr nicht verheiratet seid (nach Ansicht der chin. Behörden), müsste ja nachzuweisen sein, wem was gehört - könnte sich vielleicht als praktich erweisen. Andererseits - wie sieht es mit Sorge- und Umgangsrecht für nichteheliche Kinder aus? Lauter Fragen - alle für einen chin. Anwalt.
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Muki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 10.01.2014 um 15:04:16
 
Zu 4.
wie meine Vorrednerin schon schrieb, kannst Du dich auch vor einem Deutschen Gericht scheiden lassen. Bei einem mir bekannten Fall ging das sogar sehr einfach, da sich die Frau bei Gericht von einem deutschen Anwalt vertreten lies. Das ist jetzt 4 Jahre her und ob das immer noch möglich ist, weis ich nicht.

Was das Sorgerecht zu den Kindern betrifft, ist meines Erachtens die Staatsangehörigkeit und der Lebensmittelpunkt, bzw. Aufenthaltsort der Kinder wichtig. Kein deutsches Gericht kann Dir meines Wissens das Sorgerecht für ein ausländisches Kind übertragen, das nicht seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat.
Zusätzlich sind euere Kinder nach chinesischem Recht unehelich, da keine Ehe ich China registriert wurde. Hier stellt sich für mich auch die Frage ob Du in er Geburtsurkunde der Kinder als Vater angegeben bist.

Ich würde Dir ebenfalls raten, so schnell wie Möglich eine sehr guten chinesischen Anwalt aufzusuchen und dann alles schritt für schritt abarbeite, wobei ich hier als erstes den Nachtrag euerer in Deutschland geschlossenen Ehe sehe.

Alle weiteren Dinge bauen auf diese Feststellung.

Auch in China ist der Personenstand nach meinem Wissen sehr wichtig. Deswegen sehe ich hier keine größeren probleme.

Muki
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DeGuoLaoMa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 13.01.2014 um 13:42:22
 
Zunaechst einmal vielen herzlichen Dank an schweitzer, Reni und Muki fuer die bisherige Hilfe!

Aktuell bin ich dabei mich zu informieren inwieweit ich Chancen habe aufgrund unseres Lebensmittelpunktes von einem Deutschen Gericht ein unterstuetzendes Schreiben bekommen zu koennen welches die Zustaendigkeit fuer das Verfahren an China verweist.

Meine Kinder sind beide deutsche Staatsangehoerige, dennoch waere ein Sorgerechtsprozess in Deutschland vollkommen belanglos da China nicht an deutsche Gerichtsentscheidungen gebunden ist. Somit bleibt der einzige Weg das Chinesische Gericht um, wenn schon keine Scheidung vor Ort moeglich waere, doch zumindest Sorge- und Umgangsrecht geklaert zu bekommen.

Seltsamerweise sind meine Kinder auch in China als vollkommen "normal" aus einer Ehe hervorgegangene Kinder registriert, es steht ebenso mein Name wie auch der meiner Frau in den Geburtsurkunden. Einer Vaterschaftsanerkennung oder dergleichen bedurfte es nicht...

Mir ist wirklich klar dass hier guter Rat teuer ist und es auch auf meine eigene Dummheit zurueckzufuehren ist dass ich nun in einer derartigen Lage stecke. Ich haette eben auch gegen den Wunsch meiner Frau darauf bestehen sollen die Ehe auch in China eintragen zu lassen und nicht alle Vermoegenswerte unter dem Namen meiner Frau (der Einfachkeit halber) zu verwalten. Hoffe damit wenigstens als Beispiel gedient zu haben wie man es besser nicht machen sollte.

Auch wenn ich zumindest den Vermoegensausgleich innerlich abgeschrieben habe und schon froh bin wenn ich einfach endlich geschieden werden kann und mit meinen Kindern ueber die Jahre dennoch ein gutes Verhaeltnis haben kann, so werde ich dennoch weitersuchen und versuchen das Problem zu loesen.

Sollte ich einen gangbaren Weg aus dieser ungluecklichen Konstellation finden werde ich diesen auch gerne hier aufzeigen.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #5 - 13.01.2014 um 16:29:54
 
DeGuoLaoMa schrieb am 13.01.2014 um 13:42:22:
Seltsamerweise sind meine Kinder auch in China als vollkommen "normal" aus einer Ehe hervorgegangene Kinder registriert, es steht ebenso mein Name wie auch der meiner Frau in den Geburtsurkunden.
Einer Vaterschaftsanerkennung oder dergleichen bedurfte es nicht...

Was ist daran "seltsam" ?
Bei Kindern, die innerhalb einer Ehe geboren werden, geht man grundsätzlich davon aus, dass der Ehemann der Vater der Kinder ist. Wozu sollte da noch eine Vaterschaftsanerkennung nötig sein ?
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Runenwolf
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Antwort #6 - 13.01.2014 um 16:37:42
 
Saxonicus schrieb am 13.01.2014 um 16:29:54:
Bei Kindern, die innerhalb einer Ehe geboren werden, geht man grundsätzlich davon aus, dass der Ehemann der Vater der Kinder ist. Wozu sollte da noch eine Vaterschaftsanerkennung nötig sein ? 


Das ist schon richtig. Allerdings wurde die Scheidung ja abgelehnt unter Hinweis, dass keine Ehe besteht, da diese in China nicht registrtiert ist ... also frei nach dem Motto ... Wo keine Ehe ist, da braucht auch nichts geschieden werden.

Unter dem Aspekt ist es schon verwunderlich, dass die Kinder als ehelich beurkundet wurden, das Gericht aber davon ausgeht, dass keine Ehe vorliegt.
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greenock
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 13.01.2014 um 21:11:44
 
Runenwolf schrieb am 13.01.2014 um 16:37:42:
Das ist schon richtig. Allerdings wurde die Scheidung ja abgelehnt unter Hinweis, dass keine Ehe besteht, da diese in China nicht registrtiert ist ... also frei nach dem Motto ... Wo keine Ehe ist, da braucht auch nichts geschieden werden.

Unter dem Aspekt ist es schon verwunderlich, dass die Kinder als ehelich beurkundet wurden, das Gericht aber davon ausgeht, dass keine Ehe vorliegt.


Ich denke, das Problem des Gerichtes ist, daß keine (roten) chinesischen Heiratsbücher vorliegen.
Wenn er die deutsche Heiratsurkunde bei der chinesischen Botschaft hat legalisieren lassen, ist die Heirat auch in China rechtlich anerkannt.
Aber wenn keine Nachbeurkundung in China stattgefunden hat, haben sie auch keine chinesischen Heiratsbücher.
Und genau diese braucht man für eine Scheidung in China.
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DeGuoLaoMa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 14.01.2014 um 11:38:36
 
Greenock hat leider recht, das ist genau der springende Punkt. Die Heirat ist zwar in China problemlos anerkannt durch die legalisierte dt. Heiratsurkunde, aber eben tatsaechlich nicht nachbeurkundet.

Offensichtlich gibt es nun aufgrund der fehlenden Zustimmung der Ehefrau auch keinen Weg dies im Nachhinein noch nachzubeurkunden und das Heiratsbuch zu bekommen, denn zum einen ist die legalisierte Heiratsurkunde ja von vor ein paar Jahren, zum anderen sind klar beide Ehe"partner" noetig um per Unterschrift sowohl zu bestaetigen dass die Ehe immer noch besteht, als auch ihren Willen auf beiden Seiten zu belegen die Ehe nachzubeurkunden. Daran scheitert es.

Nachdem ich gestern erfahren musste dass das ganze Unternehmen Scheidung in Deutschland bis zu 5(!) Jahre bei Nichtzustimmung der chin. Ehefrau dauern kann bis zum finalen rechtskraeftigen deutschen Scheidungsurteil und erst dann der Gang vor ein Gericht in China moeglich sein wird, war mir klar dass dies kein wirklich gangbarer Weg sein kann.

Meine letzte Hoffnung gilt nun einem Schreiben eines dt. Gerichtes, welches aufgrund des seit Jahren gegebenen Lebensmittelpunktes in China und / oder aufgrund der mangelnden Durchsetzungsfaehigkeit richterlicher Entscheidungen bezueglich Sorge- und Umgangsrecht, sowie Vermoegensaufteilung, den Fall zumindest an ein chinesisches Gericht zu empfehlen, bestenfalls sogar die Zustaendigkeit dem chin. Gericht vor Ort zuzuweisen.

Aber ich denke da brauche ich mir nicht viel Hoffnung machen ein solches Schreiben zu bekommen, denn es ist ja nicht unmoeglich sich in Deutschland scheiden zu lassen, nur sehr sehr unpraktisch und unsinnig, aber das wird wohl ein Gericht nicht sonderlich beeindrucken. Auch weiss ich nicht inwieweit, und wenn ja, in welcher Form ein derartiges Schreiben ueberhaupt rechtlich moeglich ist.

Daher nochmal meine Bitte,
falls irgendjemand von Euch Experten eine Idee hat wie ich an ein derartiges Schreiben eines deutschen Gerichtes kommen kann, dann bitte ich um einen Hinweis
, das wuerde mir und auch den Kindern wirklich sehr weiterhelfen!

Natuerlich duerft Ihr es mir auch ehrlich sagen falls Ihr wisst dass ich keine Chance haben werde ein derartiges Schreiben zu bekommen, dann muss ich mir wenigstens nicht noch unnuetz weiter Hoffnungen machen. Vielen Dank auch fuer die bisherigen Antworten!
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france
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 14.01.2014 um 14:02:32
 
Wenn du dich in D scheiden lässt und deine noch Frau nicht anwesend ist wirst du nach dem Trennungsjahr geschieden.

Wenn deine Frau anwesend ist und glaubhaft machen kann warum sie diese Scheidung nicht will und der Richter ihr glaubt KANN es bis zu funf Jahre Dauern.

Sollte sie anwesend sein und du kannst nach dem Trennungsjahr glaubhaft machen das ein bestehen der ehe kein Sinn mehr macht wirst du geschieden.

Du solltest mal zu einen guten Rechtsanwalt  da in China gehen und dich genau beraten lassen.

*


Was ich nicht verstehe ist wenn beide Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Warum hat es dann keinen Sinn hier das Sorgerecht ein zu klagen oder Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Da es deutsche sind hat denn überhaupt in China ein Gericht die Befugnisse was mit einem deutschen passiert?

Also ich würde da echt mal zum Fachanwalt gehen


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« Zuletzt geändert: 14.01.2014 um 15:37:53 von schweitzer »  
 
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #10 - 14.01.2014 um 17:22:15
 
France, wenn die Frau nicht mitmacht, muss der Scheidungsantrag und alles andere auf diplomatischem Weg nach China zugestellt werden, und das gibt dann sehr lange Wartezeiten. Fünf Jahre halte ich zwar auch für hoch gegriffen, aber Trennungsjahr plus mindestens ein bis zwei Jahren dürfte realistisch sein.
Sorge- und Umgangsrecht richtet sich nach dem Bestimmungen des Aufenthaltslandes, dafür wäre das Gericht in D nicht einmal zuständig. Zudem dürften beide auch die chin. Staatsangehörigkeit haben.
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greenock
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #11 - 14.01.2014 um 17:54:05
 
Zitat:
Da es deutsche sind hat denn überhaupt in China ein Gericht die Befugnisse was mit einem deutschen passiert?


Kinder haben bei einem chinesischen Elternteil automatisch die chinesische Staatsangehörigkeit durch Geburt.

Die deutsche Staatsangehörigkeit dürften sie "offiziell" in China gar nicht besitzen.






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france
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 14.01.2014 um 18:32:22
 
Hmm er schrieb ja selbst das die Kinder deutsche Staatsbürgerschaft  haben.
Mich interessiert es sehr.

Weil wenn ich z.b. auswandern will in das Land von mein Mann z.b. mit unsere Kinder. Wir leben da zehn Jahre will mich da scheiden lassen und zurück kommen lässt mich aber nicht mit den Kindern.

Wer hilft mir weil sie hätten ja auch ihren Lebensmittelpunkt seit 10 Jahren da.
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #13 - 14.01.2014 um 19:52:22
 
greenock schrieb am 14.01.2014 um 17:54:05:
Kinder haben bei einem chinesischen Elternteil automatisch die chinesische Staatsangehörigkeit durch Geburt.

Die deutsche Staatsangehörigkeit dürften sie "offiziell" in China gar nicht besitzen.



Hi,

ne, andersrum. Sie sind mit der Geburt Deutsche, ohne wenn und aber und deswegen dürften sie die Chinesische nicht haben. D hat kein Problem mit einer anderen STA neben der deutschen wenn das durch Geburt erworben wurde, China aber schon. Erfahren die Chinesen das (oder besser gesagt kapieren es mal), ist die Chinesische futsch bzw. gibt es gar nicht erst. In China gibt es keine Ausnahmen für doppelte STA. Das geht so weit, daß Chinesen den meist schwierigen Teil der Einbürgerung in D geschenkt bekommen. Die Ausbürgerung erfolgt automatisch mit der Einbürgerung in D, man muß exakt nichts machen.
Da haben aber in der Vergangenheit viele gemogelt und es gibt massig Kinder mit beiden STAen.
Das ist aber bzgl. Ein- und Ausreise in China stressig (zuletzt nur noch über Hk möglich, wenn die Kinder denn ohne weiteres nach Hk können). Bald dürfte damit ganz schluss sein.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
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greenock
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Antwort #14 - 14.01.2014 um 20:17:07
 
nixwissen schrieb am 14.01.2014 um 19:52:22:
Hi,

ne, andersrum.

Gruß,
Norbert


Hi,
ne, die chinesische haben sie auch automatisch per Geburt.
So sieht es das chinesische Recht vor.  Zwinkernd

Und Kinder, die in Deutschland geboren wurden und wo der chinesische Elternteil noch keine Niederlassungserlaubnis besitzt, haben die chinesische Staatsangehörigkeit (neben der Deutschen) und müssen für Besuche in China einen chinesischen Kinderreisepass beantragen.
So ist es wohl seit 1980, wird aber erst jetzt!!  von den Behörden umgesetzt.
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