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Scheidung in China unmöglich?! (Gelesen: 10.011 mal)
nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Antwort #15 - 14.01.2014 um 20:54:39
 
greenock schrieb am 14.01.2014 um 20:17:07:
ne, die chinesische haben sie auch automatisch per Geburt.
So sieht es das chinesische Recht vor.


Hi,
zumindest bisher war es so wie ich beschrieben habe.
Keine Ausnahmen für doppelte Staatsangehörigkeit.

Das mit dem Kinderreisepass habe ich auch mitbekommen aber das scheint noch sehr verworren. Nach Berichten ist da der Wissensstand der Konsulate in D noch nichtmal einheitlich.

Ist hier aber auch egal. Es geht ja wohl um das Sorgerecht und das richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder. Ist also egal welche STA sie haben. Müllen wir diesen (tragischen) Thread nicht weiter mit dieser Diskussion voll.

Ontopic:
Scheidung in D dürfte so endlos werden wie beschrieben. Das wirst Du in China regeln müssen.
Es ist natürlich komplett sinnfrei, daß die Ehe in China mal anerkannt wird (Kinder) und dann wieder nicht.
So bescheuert ist das chinesische Rechtssystem heute nun auch nicht mehr, daß man sowas nicht glattgezogen bekommen sollte.
Einfach wird das aber sicher nicht.
Da es ja um viel Geld geht, nimm auch etwas mehr Geld in die Hand für einen entsprechenden Anwalt.
Ernest & Young würden mir da einfallen, die sind massiv in China vertreten.
Mehr kann ich da auch nicht raten.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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DeGuoLaoMa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 15.01.2014 um 07:10:15
 
Vielen herzlichen Dank fuer Eure Beitraege!

Off Topic, aber vielleicht ist es ja nuetzlich fuer jemanden:

Also zunaechst zu der Problematik mit den Staatsbuergerschaften:
Nach chinesischem Recht koennen Kinder tatsaechlich lediglich eine Staatsbuergerschaft besitzen und sind im Falle der Staatsbuergerschaft eines anderen Staates gezwungen die chinesische Staatsbuergerschaft aufzugeben, die bekommen sie dann normalerweise auch nie mehr. Nach deutschem Recht ist Doppelte Staatsbuergerschaft natuerlich zulaessig fuer Kinder aus bi-nationalen Ehen.

Solche Kinder besitzen sowohl von Geburt an das Recht auf die Chinesische als auch die Deutsche Staatsbuergerschaft weil ja jeweils ein Elternteil die jeweilige Staatsbuergerschaft "vererbt".

Solange man sich dauerhaft in China aufhaelt ist es auch kein Thema dass die Kinder in China den chinesischen Pass innehalten und als Chinesen gefuehrt werden, stillschweigend aber auch den deutschen Pass besitzen.

Problematisch bis unmoeglich wird es allerdings dann nach Deutschland auszureisen, und sei es auch nur fuer kurzzeitigen Urlaub. Die deutschen Konsulate und Botschaft werden sich querstellen ein Visum auszustellen weil das Kind, egal ob Reisepass ausgestellt wurde und die Geburt dort gemeldet wurde oder nicht, von Geburt an Deutscher ist und Deutsche kriegen nun mal kein Visum! Auch nicht in den chinesischen Pass! Selbst Fluege in andere Europaeische Staaten welche dem Schengenraum angehoeren sollten somit unmoeglich sein da auch diese Staaten zur Visumsbeantragung eine Geburtsurkunde des Kindes sehen wollen und dort die Nationalitaet des Deutschen Elternteils drinsteht.

Bei der Ausreise dann, z.B. chinesischer Flughafen, kann man den chinesischen Pass nicht benutzen weil ja kein Visum fuer das Zielland oder einen anderen Schengenstaat drin ist. Den deutschen Pass kann man nicht benutzen weil kein Visum fuer China drin ist. So oder so wird man also aus dem Verkehr gezogen und tritt statt Ausreise die Heimreise an.

Somit bleibt als einzige wirklich praktikable Loesung dann den Kindern die deutsche Staatsbuergerschaft zu geben und die chinesische Staatsbuergerschaft abzugeben.

Interessanterweise gab es dann letztes Jahr eine Gesetzesaenderung in China weil die Chinesische Regierung auf einmal auch an den Kindern bi-nationaler Ehen grosses Interesse zeigte (wegen Ueberalterung der Bevoelkerung vielleicht?). Daher war es auf einmal im letzten Jahr nicht mehr noetig, ja selbst nicht mehr moeglich in den Kinderreisepass ein Visum fuer China zu bekommen, die Kinder konnten auch ohne dieses Visum fuer China jederzeit ein- und ausreisen und sich problemlos in China aufhalten.

Zum Jahreswechsel wurde dieses Gesetz offensichtlich wieder gekippt und die Kinder benoetigen wieder wie gehabt ein Visum und die Eltern muessen sich wieder erneut entscheiden welche Staatsbuergerschaft denn nun nicht mehr in China angewandt werden soll, entscheidet man sich dafuer die chin. Staatsbuergerschaft abzulehnen so bekommt das Kind nach aktuellem Recht keine Chance mehr diese spaeter auch selbst wieder zu bekommen. Entscheidet man sich fuer das Kind fuer die chinesische Staatsbuergerschaft so entfaellt zwar die Visumspflicht, Schule wird guenstiger und Behoerdengaenge einfacher und es hat auch keinen Einfluss auf die nach wie vor bestehende deutsche Staatsbuergerschaft (Noch wollen die chinesischen Behoerden keinen Beleg ueber eine Aufgabe der anderen Staatsbuergerschaft), allerdings ist man dann wieder bei genau dem gleichen Problem wenn man mit dem Kind nach Europa ausreisen moechte und dieses mangels erteiltem Visum nicht tun kann.

Ihr seht also, es ist in China noch nicht wirklich optimal geloest mit den Staatsbuergerschaftsfragen, da gibt es noch viel zu tun.

Uebrigens, ungeachtet davon welche Staatsbuergerschaft denn nun fuer die Kinder in China benutzt wird, alle Rechte und Pflichten als Deutscher Elternteil sind gleich vor dem deutschen Gesetz. Dagegen sind richterliche Deutsche Entscheidungen, selbst wenn sie nach chinesischem Recht vorgenommen werden oder harmonisiert werden koennen in China nichtig, egal welche Staatsbuergerschaft die Kinder dort benutzen. Deutsches Recht ist in China nicht bindend, alles muss in China dann erneut von einem Gericht entschieden werden (so man denn ueberhaupt zu einer Verhandlung zugelassen wird).

Auch die Deutsche Botschaft oder Konsulate werden kaum hilfreich sein, geschweige denn etwas tun (koennen), um eine Entscheidung eines Deutschen Gerichtes z.B. zum Sorgerecht in China durchzusetzen. Das Argument dass China nicht beliebig ueber deutsche Staatsbuerger verfuegen kann gilt also auch nicht unbedingt fuer minderjaehrige deutsche Staatsbuerger, da entscheidet sehr wohl auch der Chinesische Elternteil darueber mit wo sich die Kinder aufhalten.

Hoffe damit ein bisschen dazu beitragen zu koennen dass die aktuell geltende rechtliche Situation in China im Bezug auf Kinder aus Mischehen besser verstanden werden kann, wobei ich zugeben muss dass ich, obwohl selbst betroffen, auch noch oft Ueberraschungen erlebe und noch nicht wirklich alles was hier passiert wirklich verstehen kann.
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DeGuoLaoMa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 15.01.2014 um 07:41:20
 
Seit heute weiss ich auch dass ich bei der Provinzregierung KEINE chinesische Heiratsurkunde mehr bekommen kann!!!

Selbst wenn meine Frau einverstanden sein sollte mit mir zusammen die chin. Heiratsurkunde zu beantragen waere dies nach geltendem chinesischem Recht unmoeglich weil wir bereits in einem anderen Land geheiratet haben...

Ist mir absolut unerklaerlich und unverstaendlich wieso das so gehandhabt wird. Ich kann die Gruende nicht nachvollziehen. Aber mir wurde von dem betreffenden Amt mitgeteilt dass die Heiratsurkunde lediglich bei direkter Eheschliessung in China erteilt werden kann, hierfuer ist ein beglaubigter und legalisierter Ledigkeitsnachweis des Herkunftslandes des auslaendischen Partners noetig. Wer dieses nicht beibringt kann keine chinesische Heiratsurkunde beantragen.

Es gibt keine Moeglichkeit eine im Ausland geschlossene Ehe in China eintragen zu lassen und somit IN CHINA vollends als verheiratet registriert zu sein!!!


Seit wann die Gesetzeslage anscheinend so ist weiss ich nicht, ich bin erstmal von der Neuigkeit ziemlich mitgenommen.
Gibt es hier irgendjemanden der dies widerlegen kann oder die gleiche Erfahrung gemacht hat?


Es scheint definitiv keine Moeglichkeit zu geben diese "Ehrenurkunde", also in China tatsaechlich eine zweite Heiratsurkunde zu bekommen. Die Dame vom Amt sagte mir dann auch ganz lapidar dass ich selbst dran schuld waere, ich haette ja auch in China heiraten koennen, sie sehe ueberhaupt keine Moeglichkeit fuer mich / uns noch irgendwie an eine chinesische Heiratsurkunde zu kommen. Somit kann das chinesische Gericht weiterhin seine Zustaendigkeit abstreiten und den Fall nicht zur Verhandlung zulassen.

Auch der bitter notwendige Schrieb eines deutschen Gerichtes welches die Zustaendigkeit an ein chinesische Gericht verweist (aufgrund des Lebensmittelpunktes in China aller Beteiligten, der eigentlichen Unsinnigkeit von Entscheidungen eines deutschen Gerichtes welche dann in China sowieso nicht durchsetzbar sind und auch der Langwierigkeit und Kostenintensitaet eines Verfahrens in Deutschland) wird wohl von niemandem ausgestellt werden.

Denn es ist zwar voellig unsinnig, aber ja nicht unmoeglich in Deutschland geschieden zu werden, ich bin ja auch schon froh dass es "nur" zweieinhalb bis drei Jahre dauern wird bis ich dann ein prinzipiell nutzloses Scheidungsurteil aus Deutschland bekommen kann welches ich alleine auch noch richtig teuer bezahlen darf. Gut, aber besser als nichts.

Falls irgendjemand von Euch eine Idee hat wie ich vor einem deutschen Gericht begruenden kann warum ich ein derartiges Schreiben bekommen kann / muss und es nicht gegen geltendes deutsches Recht verstoesst dieses Schreiben mit Verweis der Zustaendigkeit an ein chinesisches Gericht als Inhalt ausschliesslich im chinesischen Rechtsraum zu benutzen um noch eine Chance zu haben Sorgerecht und Umgangsrecht zum Vorteil (nicht nur) der Kinder zu klaeren und wenigstens noch eine kleine Chance haben zu koennen zumindest einen Teil meines Anteils vom aktuell verschwindenden Ehevermoegen bekommen, dann waere ich wahnsinnig dankbar!

Kennt jemand eine Moeglichkeit ein solches Schreiben von einem (von Chinas Seite her beliebigen) deutschen Gericht zu bekommen?

(Mein dt. Anwalt kennt offensichtlich aktuell noch keine Moeglichkeit)
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Antwort #18 - 15.01.2014 um 20:41:33
 
DeGuoLaoMa schrieb am 15.01.2014 um 07:41:20:
Es gibt keine Moeglichkeit eine im Ausland geschlossene Ehe in China eintragen zu lassen und somit IN CHINA vollends als verheiratet registriert zu sein!!!


Seit wann die Gesetzeslage anscheinend so ist weiss ich nicht, ich bin erstmal von der Neuigkeit ziemlich mitgenommen.
Gibt es hier irgendjemanden der dies widerlegen kann oder die gleiche Erfahrung gemacht hat?




Ich habe mit meiner Frau gesprochen und sie bestätigt, was du geschrieben hast - das rote Heiratsbuch gibt es nur bei einer Hochzeit in China. Augenrollen
Zumindest kann sie das von der Provinz Jilin bestätigen, für andere Provinzen möchte sie sich nicht 100% festlegen (du weißt ja selber, wie unterschiedlich das manchmal gehandhabt wird).

Noch eine Bemerkung zu der Visumsfrage.
Seit Anfang des Jahres stellt die chinesische Botschaft in Berlin kein Visum für Kinder von deutsch-chinesischen Ehepaaren mehr aus, sondern sie bekommen einen chinesischen Kinderpass für China.
Das gilt aber nur, wenn der chinesische Elternteil noch keinen dauerhaften AT für Deutschland hat.
Da wird sich auf das chinesische Staatsangehörigkeitsgesetz von 1980 berufen, wo das auch so geschrieben steht.
Muß man mal abwarten ,wie sich das so weiter entwickelt.



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Antwort #19 - 15.01.2014 um 21:05:45
 
greenock schrieb am 15.01.2014 um 20:41:33:
Noch eine Bemerkung zu der Visumsfrage.


Hi,
Infos aus einem Chinaforum zufolge wusste zum gleichen Zeitpunkt das Konsulat in München nichts von diesem Kinderreisepass.
Original wie in China, überall anders und die Bürokratie stolpert über ihre eigenen Füsse.

Nochmal an den TS: Wenn es um viel Geld bzw. die Kinder geht, nimm Geld in die Hand für eine gute Anwaltskanzlei. Ich muß Dir wohl kaum sagen, daß in China viele Sachen möglich sind, die auf den ersten Blick unmöglich erscheinen.

Gruß,
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Antwort #20 - 16.01.2014 um 03:42:34
 
Vielen Dank Euch beiden!

Aktuell habe ich sowohl in Deutschland als auch in China Rechtsbeistand so gut ich es mir eben leisten kann.
Allerdings scheint vieles tatsaechlich sehr schwierig bis unmoeglich zu bekommen sein was letztlich zu einer kompletten Regelung des Ungemachs fuehren soll.

Einen Lichtblick gibt es zumindest:
Nachdem meine Frau mich erfolgreich losgekriegt hat moechte sie nun ebenfalls die Kinder loswerden weil sie nicht in ihr neues Lebenskonzept passen. Somit werde ich wenigstens bald in der Lage sein meine Kinder selbst grosszuziehen und ihnen ein hoffentlich stressfreieres und geborgeneres Zuhause bieten koennen als sie aktuell noch haben.

Nachdem ich also schon kein Geld und auf "ewig" keine Scheidung erwarten kann bekomme ich wenigstens hier meinen Willen. In Punkto Scheidung scheint es nun doch mehr und mehr noetig tatsaechlich den "deutschen Weg" gehen zu muessen, also wird mich dieses Thema vermutlich noch auf Jahre beschaeftigen.

Nochmal vielen herzlichen Dank fuer alle Tipps!
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