Seit heute weiss ich auch dass ich bei der Provinzregierung KEINE chinesische Heiratsurkunde mehr bekommen kann!!!
Selbst wenn meine Frau einverstanden sein sollte mit mir zusammen die chin. Heiratsurkunde zu beantragen waere dies nach geltendem chinesischem Recht unmoeglich weil wir bereits in einem anderen Land geheiratet haben...
Ist mir absolut unerklaerlich und unverstaendlich wieso das so gehandhabt wird. Ich kann die Gruende nicht nachvollziehen. Aber mir wurde von dem betreffenden Amt mitgeteilt dass die Heiratsurkunde lediglich bei direkter Eheschliessung in China erteilt werden kann, hierfuer ist ein beglaubigter und legalisierter Ledigkeitsnachweis des Herkunftslandes des auslaendischen Partners noetig. Wer dieses nicht beibringt kann keine chinesische Heiratsurkunde beantragen.
Es gibt keine Moeglichkeit eine im Ausland geschlossene Ehe in China eintragen zu lassen und somit IN CHINA vollends als verheiratet registriert zu sein!!!
Seit wann die Gesetzeslage anscheinend so ist weiss ich nicht, ich bin erstmal von der Neuigkeit ziemlich mitgenommen.
Gibt es hier irgendjemanden der dies widerlegen kann oder die gleiche Erfahrung gemacht hat?
Es scheint definitiv keine Moeglichkeit zu geben diese "Ehrenurkunde", also in China tatsaechlich eine zweite Heiratsurkunde zu bekommen. Die Dame vom Amt sagte mir dann auch ganz lapidar dass ich selbst dran schuld waere, ich haette ja auch in China heiraten koennen, sie sehe ueberhaupt keine Moeglichkeit fuer mich / uns noch irgendwie an eine chinesische Heiratsurkunde zu kommen. Somit kann das chinesische Gericht weiterhin seine Zustaendigkeit abstreiten und den Fall nicht zur Verhandlung zulassen.
Auch der bitter notwendige Schrieb eines deutschen Gerichtes welches die Zustaendigkeit an ein chinesische Gericht verweist (aufgrund des Lebensmittelpunktes in China aller Beteiligten, der eigentlichen Unsinnigkeit von Entscheidungen eines deutschen Gerichtes welche dann in China sowieso nicht durchsetzbar sind und auch der Langwierigkeit und Kostenintensitaet eines Verfahrens in Deutschland) wird wohl von niemandem ausgestellt werden.
Denn es ist zwar voellig unsinnig, aber ja nicht unmoeglich in Deutschland geschieden zu werden, ich bin ja auch schon froh dass es "nur" zweieinhalb bis drei Jahre dauern wird bis ich dann ein prinzipiell nutzloses Scheidungsurteil aus Deutschland bekommen kann welches ich alleine auch noch richtig teuer bezahlen darf. Gut, aber besser als nichts.
Falls irgendjemand von Euch eine Idee hat wie ich vor einem deutschen Gericht begruenden kann warum ich ein derartiges Schreiben bekommen kann / muss und es nicht gegen geltendes deutsches Recht verstoesst dieses Schreiben mit Verweis der Zustaendigkeit an ein chinesisches Gericht als Inhalt ausschliesslich im chinesischen Rechtsraum zu benutzen um noch eine Chance zu haben Sorgerecht und Umgangsrecht zum Vorteil (nicht nur) der Kinder zu klaeren und wenigstens noch eine kleine Chance haben zu koennen zumindest einen Teil meines Anteils vom aktuell verschwindenden Ehevermoegen bekommen, dann waere ich wahnsinnig dankbar!
Kennt jemand eine Moeglichkeit ein solches Schreiben von einem (von Chinas Seite her beliebigen) deutschen Gericht zu bekommen?
(Mein dt. Anwalt kennt offensichtlich aktuell noch keine Moeglichkeit)