Steve Dash schrieb am 09.01.2014 um 03:30:52: Nachdem wir verheiratet sind, willich mich inDeutschland aus beruflichen Gründen abmelden und will bdie Freizügigkeit für meine Frau in Anspruch nehmen, das heisst, Sie kann auch in einem anderen EU Land gelegentlich arbeiten wenn Sie bei mir ist oder länger als 3 Monate am Stück bleiben, soll aber Deutschland nicht dauerhaft oder länger als 180 Tage verlassen
Dir ist schon bewußt, dass ihr damit in Deutschland keinen Famiienwohnsitz mehr habt und ihr rechtlich als getrennt lebend geführt werden müßtet.
Steve Dash schrieb am 09.01.2014 um 03:30:52:Das heisst gleichzeitig eAt von Deutschland und Österreich ?
Aufenthaltskarte aus Österreich, die EU-Freizügigkeit ist an keinem
AT gebunden, sondern es ist eine reine Bescheinigung. Sie kann beides haben, eine deutsche
AE und eine österreichische Aufenthaltskarte.
Ob das rechtlich gesehen wirklich eine nachhaltige Nutzung der EU-Freizügigkeit ist (z.B offizielles getrennt lebend in DEU), bleibt
IMHO eine Grauzone.
Die Frage wäre aber
IMHO nur relevant, wenn sie eine Daueraufenthaltskarte in Österreich beantragt oder die Freizügikeit zurück nach Deutschlnd nehmen will.
Bei ersteren müßtet sie wohl bestätigen, dass sie
einen fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich hat. Das sehe ich in der Kombination bei über 180 Tage Aufenthalt in Deuschland pro Jahr nicht gegeben.
Zweiteres würde den Behörden auch auffallen. Nämlich wie eine getrennt lebende Ehefrau, die durchgehend in DEU gemeldet war, plötzlich EU-Freizügigkeit als Rückkehrfall in Anspruch nehmen will.
Die steuerrechtlichen Folgen für Österreich (sie lebt ja hauptsächlich in DEU der Mann in AUS) kann ich nicht beantworten.