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Kann ein Drittstaatler gleichzeitig 2 eAT von 2 EU Mitgliedsstatten haben ? (Gelesen: 1.476 mal)
Steve Dash
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Kann ein Drittstaatler gleichzeitig 2 eAT von 2 EU Mitgliedsstatten haben ?
09.01.2014 um 03:30:52
 
1. Meine Freundin bekommt 3 Jahre  AE weil Sie Mutter eines deutschen Kindes ist und ich der Vater des Kindes, gewöhnlicher Aufenthalt ist DE für Mutter und Kind und das soll auch so bleiben.

2. Nachdem wir verheiratet sind, will  ich mich in  Deutschland aus beruflichen Gründen abmelden und will die Freizügigkeit für meine Frau in Anspruch nehmen, das heisst, Sie kann auch in einem anderen EU Land gelegentlich arbeiten wenn Sie bei mir ist oder länger als 3 Monate am Stück bleiben, soll aber Deutschland nicht dauerhaft oder länger als 180 Tage verlassen

Meine Frage ist: Kann ein Drittstaatler dann gleichzeitig  in 2 EU Ländern gemeldet sein und gleichzeitig 2 eAT von 2 EU Staten haben ?


Theoretisch müsste es doch möglich sein,

- denn die AE in Deutschland geht über das Kind

- im anderen EU Mitgliedsstaat die AE als Ehefrau im Rahmen der Freizügigkeit
Das heisst gleichzeitig eAt von Deutschland und Österreich ?

Oder gibt es da eine Vorschrift das dies nicht geht ?

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Antwort #1 - 09.01.2014 um 07:52:37
 
Steve Dash schrieb am 09.01.2014 um 03:30:52:
Nachdem wir verheiratet sind, willich mich inDeutschland aus beruflichen Gründen abmelden und will bdie Freizügigkeit für meine Frau in Anspruch nehmen, das heisst, Sie kann auch in einem anderen EU Land gelegentlich arbeiten wenn Sie bei mir ist oder länger als 3 Monate am Stück bleiben, soll aber Deutschland nicht dauerhaft oder länger als 180 Tage verlassen 


Dir ist schon bewußt, dass ihr damit in Deutschland keinen Famiienwohnsitz mehr habt und ihr rechtlich als getrennt lebend geführt werden müßtet.


Steve Dash schrieb am 09.01.2014 um 03:30:52:
Das heisst gleichzeitig eAt von Deutschland und Österreich ?


Aufenthaltskarte aus Österreich, die EU-Freizügigkeit ist an keinem AT gebunden, sondern es ist eine reine Bescheinigung.  Sie kann beides haben, eine deutsche AE und eine österreichische Aufenthaltskarte.

Ob das rechtlich gesehen wirklich eine nachhaltige Nutzung der EU-Freizügigkeit ist (z.B offizielles getrennt lebend in DEU), bleibt IMHO eine Grauzone.

Die Frage wäre aber IMHO nur relevant, wenn sie eine Daueraufenthaltskarte in Österreich beantragt oder die Freizügikeit zurück nach Deutschlnd nehmen will.

Bei ersteren müßtet sie wohl bestätigen, dass sie einen fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich hat. Das sehe ich in der Kombination bei über 180 Tage Aufenthalt in Deuschland pro Jahr nicht gegeben.

Zweiteres würde den Behörden auch auffallen. Nämlich wie eine getrennt lebende Ehefrau, die durchgehend in DEU gemeldet war, plötzlich EU-Freizügigkeit als Rückkehrfall in Anspruch nehmen will.

Die steuerrechtlichen Folgen für Österreich (sie lebt ja hauptsächlich in DEU der Mann in AUS) kann ich nicht beantworten.
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Steve Dash
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Antwort #2 - 09.01.2014 um 09:13:17
 
In Deutschland sind wir nicht als verheiratet registriert sondern gelten als uneheliche Lebensgemeinschaft.

Ich hatte vergessen zu erwaehnen, dass wir in ihrem Heimatland oder in Daenemark heiraten wollen, damit Sie im Falle eines falles  zusaetzlich die EU Freizuegigkeit kriegen kann.

*

Es gibt in DE kein Gesetz, das eine im Ausland geschlossene Ehe in DE registriert werden muss, somit ja das Thema getrennt lebend vom Tisch, da ja ihre AE in DE vom gemeinsamen Kind abgeleitet wird oder liege ich da falsch?

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« Zuletzt geändert: 09.01.2014 um 10:01:36 von schweitzer »  
 
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Antwort #3 - 09.01.2014 um 18:41:41
 
Steve Dash schrieb am 09.01.2014 um 09:13:17:
Es gibt in DE kein Gesetz, das eine im Ausland geschlossene Ehe in DE registriert werden muss, somit ja das Thema getrennt lebend vom Tisch, da ja ihre AE in DE vom gemeinsamen Kind abgeleitet wird oder liege ich da falsch?


Es muss nicht registriert werden, da eine Eheschließung im Ausland (wenn sie nach dem Auslandrecht gültig ist) auch in Deutschland gültig ist.

Heiratet ihr im Ausland im Staat X so seit ihr nach deutschen Recht ebenfalls verheiratet.

Sie hat damit bei den deutschen Meldebehörden als Familienstand verheiratet anzugeben. Das gilt ebenfalls gegenüber anderen Behörden und Sozialversicherungen.

Meldet der Ehemann, dann seinen Wohnsitz am Familienwohnsitz ab, stellt sich eben die Frage nach dem Stand "getrennt lebend".

Steve Dash schrieb am 09.01.2014 um 09:13:17:
Ich hatte vergessen zu erwaehnen, dass wir in ihrem Heimatland oder in Daenemark heiraten wollen, damit Sie im Falle eines falleszusaetzlich die EU Freizuegigkeit kriegen kann.


Die hat sie IMHO auch, wenn du in Deutschland gemeldet bleibst.


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