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Studentenvisum der Freundin seit mehr als einem Jahr abgelaufen (Gelesen: 7.332 mal)
cuda
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i4a rocks!


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09.01.2014 um 00:50:44
 
Hallo liebe Mitglieder,

danke erst einmal fuer diese Moeglichkeit Informationen und ersten Rat zu diesen doch oft komplizierten Themen einholen zu koennen.

Es soll eine kurze Beschreibung des Problems folgen. Seit etwa einem halben Jahr weiss ich, dass meine Freundin kein gueltiges Studentenvisum mehr besitzt. Sie konnte das alte, welches bis Ende 2012 gueltig war, nicht verlaengern, da zum Zeitpunkt das Geld fuer das Visum fehlte und dann die wieder anstehenden Immatrikulationskosten Vorrang hatten. Somit hat Sie es verschleppt.

Heute habe ich ihren Pass gesehen und musste wieder daran denken.

Sie steht seit etwas mehr als einem halben Jahr in Kontakt mit einem Mitarbeiter des hiesigen Arbeitskreises Asyl der Uni, jedoch hat dieser schon laenger nichts von sich hoeren lassen und meine Freundin ist aus verschiedenen Gruenden nicht weiter aktiv geworden und wartet auf Rueckmeldung.

Sie hat vom deutschen Mann einer Freundin eine Verpflichtungserklaerung erhalten. Zuvor finanzierte sie ihr Vater. Seit etwas mehr als einem Jahr bestreitet sie ihren Lebensunterhalt alleine. Die Verpflichtung hat sie an den erwaehnten Mitarbeiter gegeben, sowie auch ihre Immatrikulationsbescheinigung und offizielle Auskuenfte ueber ihren geordneten Studienverlauf, damit diese mit an die ABH gehen koennen. Sie ist bald mit ihrem Bachelor fertig, aber dann ein bzw. zwei Semester ueber der Regelstudienzeit, was fuer den Studiengang ueblich ist.

Der Mitarbeiter des AK Asyl laesst auf sich warten und es bereitet mir etwas Sorge, weshalb ich hier einmal eine Einschaetzung der Lage einholen moechte, was Sie am Besten tun sollte und wie ihr Status einzuschaetzen ist.

Danke nochmal!

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Saxonicus
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Antwort #1 - 09.01.2014 um 01:36:18
 
Was hat ein Studiumsaufenthalt mit Asyl zu tun ?
Hat sie einen Asylantrag gestellt ?

Wenn ihre AE bereits seit längeren abgelaufen ist, ist ihr Aufenthalt illegal und sie muss mit unangenehmen Konsequenzen rechnen.
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cuda
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 09.01.2014 um 07:58:37
 
Saxonicus schrieb am 09.01.2014 um 01:36:18:
Was hat ein Studiumsaufenthalt mit Asyl zu tun ?
Hat sie einen Asylantrag gestellt ?


Gute Frage. Ein Freund von ihr, welcher Jura studiert, verwies sie an ihn. Ich denke, weil er sich mit dem Themenbereich auskennt. Einen Antrag hat sie meines Wissens nach nicht gestellt.

Zitat:
Wenn ihre AE bereits seit längeren abgelaufen ist, ist ihr Aufenthalt illegal und sie muss mit unangenehmen Konsequenzen rechnen.


Das befuerchte ich auch und ich wuerde gerne schlicht zur ABH mit ihr um die Sache zu klaeren, bin allerdings gerade selbst im Pruefungsstress und sie ist es demnaechst auch. Wirklich einen Kopf dafuer haette sie gegen Ende Februar.

Das beste Vorgehen waere zur AHB zu gehen, oder? Was wuerde sie dort erwarten und wie sollte sie ihre Situation am besten erklaeren?

Gruss
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grisu1000
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Antwort #3 - 09.01.2014 um 08:04:15
 
cuda schrieb am 09.01.2014 um 07:58:37:
Das befuerchte ich auch und ich wuerde gerne schlicht zur ABH mit ihr um die Sache zu klaeren, bin allerdings gerade selbst im Pruefungsstress und sie ist es demnaechst auch. Wirklich einen Kopf dafuer haette sie gegen Ende Februar.

Das beste Vorgehen waere zur AHB zu gehen, oder? Was wuerde sie dort erwarten und wie sollte sie ihre Situation am besten erklaeren?


Wie konnte sie denn eine Semester-Rückmeldung an der Hochschule durchführen, ohne gültige AE? Und hat sie nicht schon öfter Post von der ABH an ihren Wohnsitz bekommen?

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Alacrity
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Antwort #4 - 09.01.2014 um 10:14:02
 
cuda schrieb am 09.01.2014 um 00:50:44:
Seit etwas mehr als einem Jahr bestreitet sie ihren Lebensunterhalt alleine.

Wie, hat sie denn eine gültige Arbeitserlaubnis?

Wenn sie sich ein Heimflugticket kauft, zur ABH geht und sagt, sie möchte ausreisen, bekommt sie vielleicht eine GÜB und kann damit ausreisen ohne festgenommen zu werden.
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Runenwolf
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Antwort #5 - 09.01.2014 um 10:23:42
 
Alacrity schrieb am 09.01.2014 um 10:14:02:
Wie, hat sie denn eine gültige Arbeitserlaubnis?


Ohne Aufenthaltserlaubnis wohl kaum. Damit dürfte es sich wohl um eine illegale Beschäftigung handeln.
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cuda
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Antwort #6 - 09.01.2014 um 14:45:50
 
Nach Ruecksprache mit ihr ein paar Dinge. Von der Behoerde hat sie nichts zugestellt bekommen, was sie selbst wundert(e). Sie wollte das Visum aus eigenem Antrieb verlaengern, aber es fehlte ihr wie gesagt zum Zeitpunkt das Geld dafuer. Die Rueckmeldung zur Uni beinhaltete scheinbar keine Pruefung einer AE.

Mit den Arbeitsbeschraenkungen kenn ich mich nicht aus, aber es scheint ihr bewusst zu sein. Auch hier mache ich mir etwas Sorgen. Das Problem ist, dass der Vater sie nicht weiter unterhalten moechte, oder auch nicht kann und sie dies auch nicht moechte. Die familiaere Situation ist etwas kompliziert daheim.

Sie ist allerdings regulaer kranken- u. sozialversichert, etc., soweit ich weiss.
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Runenwolf
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Antwort #7 - 09.01.2014 um 14:50:55
 
cuda schrieb am 09.01.2014 um 14:45:50:
Sie ist allerdings regulaer kranken- u. sozialversichert, etc., soweit ich weiss. 


Das mag ja sein, aber dennoch liegt eine illegale Beschäftigung vor. Dazu kommt ein illegaler Aufenthalt. Und das seit einem Jahr.
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cuda
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Antwort #8 - 09.01.2014 um 14:57:21
 
Runenwolf schrieb am 09.01.2014 um 14:50:55:
Das mag ja sein, aber dennoch liegt eine illegale Beschäftigung vor. Dazu kommt ein illegaler Aufenthalt. Und das seit einem Jahr.


Ist mir und ihr wohl bewusst. Ich erwaehnte das nur, weil ich selbst annahm, dass der Status bei z.B. Arbeitsaufnahme und/oder -wechsel geprueft werden wuerde.

Ich weiss nicht, was ich bzw. sie tun soll. Ich wuerde sagen zur Behoerde gehen, wovor sie natuerlich auch Angst hat. Sie laesst es den AK Asyl-Mitarbeiter regeln, was mir sehr unsicher erscheint.
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Antwort #9 - 09.01.2014 um 15:05:25
 
Das Untertauchen ist auch keine Lösung. Sie muss das ganze regeln.
Etweder geht sie zur ABH oder die ABH wird zu ihr irgendwann kommen.
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Antwort #10 - 09.01.2014 um 15:05:42
 
cuda, das Problem ist, dass ziemlich viel nicht zusammen passt.

Wie kann sie studieren wenn sie keine AE vorweisen kann?
Wie finanziert sie sich selber? schwarz?
Wieso hat sie eine VE? Wenn sie doch offiziell garnicht legal hier lebt. Im Zweifel bedeutet diese VE ja für den unbeteiligten Mann der Freundin, dass er für mögliche Abschiebekosten haftet.

Bist du dir sicher, dass da keine Fiktionsbescheinigungen oder ähnliches vorhanden sind?

Also irgendwann ist es knallen. Die Vorsprache bei der ABH ist unvermeidlich.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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cuda
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Antwort #11 - 09.01.2014 um 15:33:46
 
Aras schrieb am 09.01.2014 um 15:05:42:
cuda, das Problem ist, dass ziemlich viel nicht zusammen passt.

Wie kann sie studieren wenn sie keine AE vorweisen kann?
Wie finanziert sie sich selber? schwarz?
Wieso hat sie eine VE? Wenn sie doch offiziell garnicht legal hier lebt. Im Zweifel bedeutet diese VE ja für den unbeteiligten Mann der Freundin, dass er für mögliche Abschiebekosten haftet.

Bist du dir sicher, dass da keine Fiktionsbescheinigungen oder ähnliches vorhanden sind?

Also irgendwann ist es knallen. Die Vorsprache bei der ABH ist unvermeidlich.


Also. Zur Ersteinschreibung brauchte und hatte sie eine AE. Danach wurde nicht mehr geprueft.

Ihre Fiktionsbescheinigung ist wenn ich mich recht entsinne 8/2012 abgelaufen. Sie ist zwischenzeitlich umgezogen, aber hat sich umgemeldet. Sie bekommt ihre aktuelle (offizielle) Post auch an die jetzige Adresse, weshalb ich annehme, dass wenn etwas von der Behoerde gekommen waere, dies auch bei ihr eingegangen waere.

Sie arbeitet auf Honorarbasis und hat einen Minijob.

Die VE wurde nach Rat des AK Asyl-Mitarbeiters erstellt.
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Runenwolf
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Antwort #12 - 09.01.2014 um 15:46:06
 
cuda schrieb am 09.01.2014 um 15:33:46:
Die VE wurde nach Rat des AK Asyl-Mitarbeiters erstellt. 


Die VE macht aber den Aufenthalt nicht legal. Das einzige was aufgrund der VE passieren kann ist, dass der VE-Geber zur Kasse gebeten wird, wenn öffentliche Leistungen anfallen.

Sobald sie irgendwo auffällt, ist das Sack zu. Eine Polizeikontrolle, eine Kontrolle auf der Arbeitsstelle. Dann kann es ganz schnell in eine Ausweisung und Abschiebung gehen. Und da wird sich der VE-Geber bestimmt über eine nette Rechnung freuen.
Die Ausweisung hat zur Folge, dass sie eine Einreisesperre hat und nicht mehr nach Deutschland einreisen darf.

An ihrer Stelle würde ich so schnell wie möglich zur ABH gehen, dort Farbe bekennen. Wenn überhaupt irgendetwas möglich ist in Richtung eines weiteren Aufenthaltes, dann sollte sie diesen Weg gehen.
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lottchen
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Antwort #13 - 09.01.2014 um 16:23:54
 
Das mit der VE kapiere ich auch nicht. Wo ist die? Dieser "Mitarbeiter Arbeitskreis Asyl der Uni" ist doch keine Behörde. Was will ein Arbeitskreis mit einer VE, wozu soll die gut sein? Und was steht da als Gültigkeitszeitraum drinnen? Ich kann mich noch erinnern, bei meinen VE´s stand immer drinnen zu welchem Zweck/Zeitraum die abgegeben wurde.

Wenn die letzte Fiktionsbescheinigung 08/12 abgelaufen ist, dann ist sie eher 1,5 Jahre illegal hier und nicht "nur" 1 Jahr. Bei ihrem Umzug hat sie sich wirklich offiziell beim Einwohnermeldeamt umgemeldet? Dann bekäme das die AHB doch automatisch auf den Tisch. Kann natürlich sein, dass die davon ausgehen, dass sie schon lange nicht mehr in D lebt. Verfahrene Kiste. Aber den Kopf in den Sand stecken nützt da auch nichts. Sie muss da Farbe bekennen und zur AHB gehen! Und nicht erst im Februar, wenn sie mal wieder mal den Kopf frei hat.
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Antwort #14 - 09.01.2014 um 16:46:13
 
Was die VE bezwecken soll verstehe ich auch nicht. Den angegebenen Zweck in der VE kenne ich nicht. Die VE hat sie im Original zu Hause.

Ich vertraue auch nicht auf die Kompetenz des Mitarbeiters. Ich habe ihr nun gesagt, dass sie mit ihrem Vater zwecks Unterhaltsbestreitung sprechen soll, wir sobald wie moeglich zum Amt gehen sollten und muessen und sie evtl. (was ich fuer weniger wichtig halte) mit dem Mitarbeiter sprechen soll, da dieser wohl mit der Behoerde in Kontakt steht (was ich weder einschaetzen kann, oder  glaube; der kommt mir persoenlich eher als ambitionierter, aber in seinen Kompetenzen ueberforderter Student vor).

Vielen Dank soweit. Meine Erkenntnis ist, eher offensiv und offen mit dem Problem umzugehen, als es so zu verschleppen.

Was erwartet uns denn wohl bei der Behoerde und wie wird es wahrscheinlich weiter gehen? Vielleicht kann jemand Erfahrungen teilen. Dieses ganze Thema ist fuer mich neu und unbekannt.
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