Hallo!
Ich werde meinen Stiefsohn adoptieren. Die Papiere sind fertig und müssen nur noch in Sambia bei Gericht eingereicht werden. Das dortige Jugendamt, wo bereits unsere Akte liegt, hat gerade am Telefon bestätigt, dass alles für eine erfolgreiche Adoption vorhanden ist.
Mein Stiefsohn lebt seit ca. 2 Jahren bei mir in Deutschland und hat einen
AT über seine Mutter.
1. Soweit ich das verstanden habe, werde ich nach der Adoption in seiner Geburtsurkunde als Vater eingetragen. Dies wird dann in Sambia geschehen, d.h. wir bekommen eine sambische Geburtsurkunde mit mir als Vater.
Kann ich dazu auch eine deutsche Geburtsurkunde von der deutschen Botschaft in Sambia erhalten?
Oder reicht die sambische Urkunde mit dem Stempel der deutschen Botschaft für alle Behördengänge in Deutschland?
2. Staatsangeöhrigkeit: Noch erlaubt Sambia keine "dual citizenship", d.h. durch den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit verliert man die sambische.
Durch die Adoption wird mein Stiefsohn deutscher Staatsbürger. Für die Ausreise aus Sambia sollten wir da lieber einen deutschen Pass bei der Botschaft in Sambia beantragen?
Oder erst mit "altem" sambischen Pass ausreisen, dann in Deutschland den neuen deutschen Pass beantragen?
3. Ist meine "Plan" in etwa richtig: Mit altem sambischen Pass ausreisen, mit diesem und vorhandenem
eAT in Deutschland einreisen. Dann mit beglaubigter und übersetzter sambischer Geburtsurkunde zum Einwohnermeldeamt, um einen deutschen Pass zu beantragen.
Deutschen Pass der
ABH vorlegen und mein Stiefsohn ist offiziell deutsch?
5. Interessieren sich irgendwelche Ämter in Deutschland für die sambische Adoptionsurkunde?
Wenn ich in der Geburtsurkunde als Vater stehe, dann sollte das doch reichen? Oder?
Vielen Dank!