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Fragen nach Adoption im Ausland (Gelesen: 3.074 mal)
Themen Beschreibung: Geburtsurkunde, Pass, Staatsangehörigkeit
Johannes Sambia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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02.01.2014 um 14:20:49
 
Hallo!

Ich werde meinen Stiefsohn adoptieren. Die Papiere sind fertig und müssen nur noch in Sambia bei Gericht eingereicht werden. Das dortige Jugendamt, wo bereits unsere Akte liegt, hat gerade am Telefon bestätigt, dass alles für eine erfolgreiche Adoption vorhanden ist.
Mein Stiefsohn lebt seit ca. 2 Jahren bei mir in Deutschland und hat einen AT über seine Mutter.

1. Soweit ich das verstanden habe, werde ich nach der Adoption in seiner Geburtsurkunde als Vater eingetragen. Dies wird dann in Sambia geschehen, d.h. wir bekommen eine sambische Geburtsurkunde mit mir als Vater.
Kann ich dazu auch eine deutsche Geburtsurkunde von der deutschen Botschaft in Sambia erhalten?
Oder reicht die sambische Urkunde mit dem Stempel der deutschen Botschaft für alle Behördengänge in Deutschland?

2. Staatsangeöhrigkeit: Noch erlaubt Sambia keine "dual citizenship", d.h. durch den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit verliert man die sambische.
Durch die Adoption wird mein Stiefsohn deutscher Staatsbürger. Für die Ausreise aus Sambia sollten wir da lieber einen deutschen Pass bei der Botschaft in Sambia beantragen?
Oder erst mit "altem" sambischen Pass ausreisen, dann in Deutschland den neuen deutschen Pass beantragen?

3. Ist meine "Plan" in etwa richtig: Mit altem sambischen Pass ausreisen, mit diesem und vorhandenem eAT in Deutschland einreisen. Dann mit beglaubigter und übersetzter sambischer Geburtsurkunde zum Einwohnermeldeamt, um einen deutschen Pass zu beantragen.
Deutschen Pass der ABH vorlegen und mein Stiefsohn ist offiziell deutsch?

5. Interessieren sich irgendwelche Ämter in Deutschland für die sambische Adoptionsurkunde?
Wenn ich in der Geburtsurkunde als Vater stehe, dann sollte das doch reichen? Oder?


Vielen Dank!
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Johannes Sambia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 05.01.2014 um 12:50:11
 
Hat niemand eine Idee?
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Einbeck
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Antwort #2 - 05.01.2014 um 15:16:22
 
Idee?
alle Personen leben in Deutschland, da stellen sich zunaechst andere Fragen..
wer ist zustaendig? Deutschland oder Sambia, alle leben ja in Deutschland?
Kann man unter diesen Gesichtspunkt in Sambia - oertliche Zustanendigkeit ist meist an Wohnort oder Aufenthaltsort geknuepft..-- adoptieren?

Falls Sambia moeglich, wie ist die rechtliche Ausgestaltung der Adoption?
Ist Sambia Mitgliedsstaat des Haager Abkommens?

Die Adoption muss evtl. zunaechst in Deutschland anerkannt werden um hier rechtliche Wirkungen zu entfalten?
Schon mal auf der Homepage der Botschaft nach Infos zu Adoption gesucht?

Ich wuerde mal mit der deutschen Botschaft in Sambia in Kontakt treten.
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Blaise
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Antwort #3 - 05.01.2014 um 15:17:17
 
Hallo,

Adoptionen aus Sambia scheinen wohl nicht so bekannt zu sein. Ich habe auch nicht viel dazu gefunden... Wichtige Informationen zu dem Thema Auslandsadoptionen bekommst Du beim Bundesamt für Justiz.

Sambia ist wohl dem Haager Abkommen beigetreten (siehe HCCH), hat das Abkommen aber nicht ratifiziert. Somit ist Sambia wohl kein offizielles Mitgliedsland. Schon alleine deshalb halte ich es für sehr empfehlenswert, die Adoption nach dem Adoptionswirkungsgesetz anerkennen oder umwandeln zu lassen. Frag einfach mal beim zuständigen Jugendamt nach. Die können dir auch das zuständige Gericht nennen und am Gericht erfährst Du, welche Unterlagen Du für die Anerkennung oder Umwandlung benötigst.

Ob mit der Adoption dein Kind schon die Staatsangehörigkeit erworben hat, kann ich gar nicht sagen, weil ich nichts zur Adoptionswirkung im Sambia gefunden habe. Nur wenn es sich in Sambia um eine "Volladoption" handelt, hat das Kind mit der Adoption die Staatsangehörigkeit erworben (§ 6 StAG).

Falls es eine Volladoption ist oder die Adoption in Deutschland umgewandelt wurde, hat das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Dann kannst Du beim Standesamt an deinem Wohnsitz die Nachbeurkundung verlangen. Sehr empfehlenswert ist es dafür, jeweils eine Geburtsurkunde vor und nach der Adoption vorzulegen.

Die Nachbeurkundung als solches ist für Auslandsadoptionen sehr empfehlenswert, weil das Kind in seinem späteren Leben immer wieder eine Geburtsurkunde braucht. In Deutschland erleichtert eine deutsche Urkunde das Leben erheblich... Die Urkunden aus Sambia sollten vorher legalisiert werden.

Viel Erfolg!
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Johannes Sambia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 05.01.2014 um 15:38:10
 
Super! Eure Tipps haben mir enorm weitergeholfen.

Nur eine kurze Nachfrage. Vielleicht stelle ich es mir zu einfach vor, aber warum geht das Folgende nicht:
Durch die Adoption stehe ich in seiner sambischen Geburtsurkunde als Vater. Wenn ich diese Geburtsurkunde legalisiere und übersetzt mit nach Deutschland nehme, warum sollte sich noch jemand für eine Adoptionsurkunde interessieren?
Es steht ja nirgends etwas von einer Adoption in der Geburtsurkunde.
Was ist der Unterschied zu dem Fall, dass ein leibliches Kind von mir in Sambia geboren worden wäre?






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Einbeck
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Antwort #5 - 05.01.2014 um 15:43:16
 
Da das Kind scheinbar keinen in der Geburtsurkunde eingetragenen Vater hat machst Du wohl keine Adoption sondern eine nachtraegliche Vaterschaftsanerkennung..

Warum gibst Du uns eigentlich nicht den alten Vorgang als Querverweis zur Kenntnis:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1332401770/3
Danach hat das Kind bereits einen in der Geburtsurkunde eingetragenen biologischen Vater
diese erste Geburtsurkunde duerfte deutschen Behoerden bekannt sein..
bezueglich der Anerkennung der Adoption verweise ich auf Muletas Antwort.. Jugendamt und Kindesvater zu beteiligen und zustimmen..
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