Hallo,
erne schrieb am 18.12.2013 um 23:05:12:ja, aber ich verstehe die Fromulierung so, dass das nur gilt, wenn die Eheschliessung im Rechtsraum des Gesetzes (also D) geschlossen wird.
Du verstehst es falsch. Das EGBGB ist kein materielles Eheschließungsrecht!. Im EGBGB steht, welches Recht anzuwenden ist, wenn verschiedene Rechte aufeinandertreffen, z.B. Italiener heiratet Französin in Deutschland. Hier stoßen drei Rechte aufeinander.
Zitat:Denn ein dt. Gesetz kann nur die Voraussetzungen für eine Eheschliessung in D regeln.
Im EGBGB sind überhaupt keine Ehevoraussetzungen geregelt. Das materielle Eherecht für Deutschland ist im BGB geregelt.
Zitat:Es kann auch die Wirksamkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe regeln, aber so ist es nicht formuliert (wenn auch wohl gemeint).
Auch das ist nicht im EGBGB geregelt. Noch mal: Im EGBGB ist geregelt, welche (nationalen) Rechte anzuwenden sind, wenn mehrere Rechte aufeinander stoßen (sog. Verweisungsrecht). Bei einer Ehe, bei dem z.B. nur deutsches Recht anzuwenden ist, wird das EGBGB nicht zur Anwendung kommen.
Zitat:Problem hier: Ursache <-> Wirkung
Nein, eher ein Verständnisproblem.
Zitat:auch wenn sie im *Ausland* geschlossen wurde?
greift damit dieses dt. Gesetz nicht in die Souverenität des auslädnischen Staates ein?
Nein, es wird nicht in die Souveränität anderer Staaten eingegriffen, möglicherweise aber die Wirkung eines ausländischen Rechtsgeschäftes in Deutschland. Dir ist klar, dass es Regelungen wie das EGBGB in fast allen Staaten der Welt gibt?
Zitat:Eine im Ausland geschlossene Ehe kann m.E. nie "nach Art. xy EGBGB" geschlossen werden, bestenfalls im Einklang mit den Anforderungen im EGBGB sein.
"Nach" den Buchstaben im EGBGB kann eine Ehe nur in D geschlossen werden (so mein Verständniss der Formulierung).
Nein, Ehen werden im Ausland nicht nach den Bestimmungen des EGBGB geschlossen. Das hat auch nie jemand behauptet. Mir scheint, Du verstehst nicht, was im EGBGB geregelt wird.
[quote|Ich formuliere das mal so um, wie ich es verstehen würde:
Eine im Ausland geschlossene Ehe muss im Einklang mit Art 11 und 13.1 EGBGB sein, damit sie in D wirksam ist.
Aber so ist es nun mal nicht formuliert! [/quote]
Doch, genau so ist es (auch formuliert).
Blaise