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Aufenthaltskarte (Gelesen: 3.674 mal)
Themen Beschreibung: fammilie eingereist was jetzt tun?
deyan
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: bulgarien
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16.12.2013 um 20:09:09
 
Hallo, ich bin bulgare meine familie aus mazedonien ich bin erwerbstätig und nach dem freizügigkeitsgesetz ab 1 january habe ich recht für meine frau und meine zwei kleine Töchter aufenthaltskarte zu beantragen.meine frage ist welche voraussetzungen muss ich erfüllen damit sie eine aufenthaltskarte bekommen, muss ich ausreichend wohnraum haben und genügend einkommen, und noch etwas sie sind schon eingereist in deutschland ohne visum , weil mazedonien ist ein drittstaat aber braucht keine visum für die einreise und auffenthalt bis 3 monate.kann ich die ganze sache was die aufenthalt meiner familie betrift hier bei ausländerbehörde erledigen , oder muss sie wieder nach mazedonien und da für eine visum für         familienzusammenführung beantragen.ich freue mich auf die antworten.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 16.12.2013 um 20:18:35
 
deyan schrieb am 16.12.2013 um 20:09:09:
...weil Mazedonien ist ein Drittstaat aber braucht keine Visum für die Einreise und Aufenthalt bis zu 3 Monaten.

Das gilt aber nur für Besuchsaufenthalte.

Wenn ein längerfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist, muss auf jeden Fall vor der Einreise ein entsprechendes Visum beantragt werden.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.12.2013 um 20:22:02
 
deyan schrieb am 16.12.2013 um 20:09:09:
oder muss sie wieder nach mazedonien und da für eine visum für  familienzusammenführung beantragen


Muss sie nicht, braucht sie auch nicht. Einfach eine Aufenthaltskarte bei der Ausländerbehörde beantragen.
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deyan
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: bulgarien
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Antwort #3 - 16.12.2013 um 20:26:24
 
Zwei verschiedene antworten , bin jetzt durcheinander  Augenrollen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 16.12.2013 um 20:30:49
 
Deine Familie besitzt seit der Einreise abgeleitete Freizügigkeit, ihr braucht nur noch die Bestätigung in Form der Aufenthaltskarte. Es ist keine Ausreise mehr notwendig.

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deyan
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: bulgarien
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Antwort #5 - 16.12.2013 um 20:35:33
 
Ich bin so glücklich wenn das so ist..und was ist mit wohnraum fläche und und wiviel muss der minimum des einkommen sein muss ich solche Voraussetzungen erfüllen?
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #6 - 16.12.2013 um 20:36:14
 
Entschuldigung, ich hatte überlesen, dass Du Bulgare bist, bin bei Mazedonien "hängengeblieben".
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 16.12.2013 um 20:39:29
 
deyan schrieb am 16.12.2013 um 20:35:33:
.und was ist mit wohnraum fläche und und wiviel muss der minimum des einkommen sein muss ich solche Voraussetzungen erfüllen?

Gilt nicht für Dich - Du musst nur nachweisen, dass Du Arbeitnehmer/Selbständiger bist und ihr müsst Nachweise vorlegen, dass sie Deine Angehörigen sind (Heirats- bzw. Geburtsurkunden falls Deine Kinder nicht die bulgarische Staatsangehörigkeit haben).
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deyan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: bulgarien
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Antwort #8 - 16.12.2013 um 20:43:22
 
Vielen dank für die schnelle antwort , ich fühle mich so happy. Smiley
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Staatsangehörigkeit: bulgarisch
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Antwort #9 - 17.12.2013 um 00:00:49
 
deyan schrieb am 16.12.2013 um 20:09:09:
bin bulgare meine familie aus mazedonien

Wenn die Kinder unter 14 sind, dann haben sie automatisch auch die bulgarische Staatsangehörigkeit auch wenn kein Pass oder Ausweis beantragt ist. Man müsste prüfen, wie das in Deutschland gehandhabt wird wenn jemand eine Staatsangehörigkeit besitzt aber kein Ausweispapier aus dem entsprechenden Staat. Das bulgarische Konsulat kann eine Bescheinigung ausstellen. Zwischen 14 und 18 müssen die Kinder den Erhalt der Staatsangehörigkeit bewilligen, d.h. es sind einige zusätzliche Schritte notwendig. Bei deiner Frau ist es anders. Falls sie slavischer Herkunft ist, würde sie die bulgarische Staatsangehörigkeit nach einer etwas längeren Procedere (welche bei Ehe mit Kindern wesentlich vereinfacht ist) auch bekommen. Das alles nur nebenbei - möglicherweise braucht keiner in deiner Familie eine Aufenthaltskarte (natürlich vorausgesetzt deine Frau will einen bulgarischen Pass).
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