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Scheidung (Gelesen: 3.574 mal)
Grumpy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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15.12.2013 um 09:58:48
 
Hallo,

ich bin nun seit dem 27.04.2011 mit einer Thailänderin verheiratet. Sie war am 10.06.2011 nach erfolgter FZF eingereist und hatte am 25.07.2011 ein 3-jähriges Aufenthaltsrecht bekommen, das ja an dem bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft gebunden ist.

Wie ich schon im letzten Jaht feststellen musste funktioniert das alles mit Ihr nicht. Sie macht eigentlich was sie will. Im November 2012 war sie auch für ca. 5 Wochen zu einer Thai-Bekannten ausgezogen, kam aber wieder zurück, weil wir es nochmals versuchen wollten, vielleicht ist sie ja auch entsprechend informiert worden. Für mich ist das allerdings der Trennungszeitpunkt. Seitdem leben wir im meiner Wohnung so nebenher. Alle Versuche die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherzustellen sind aus meiner Sicht fehlgeschlagen.

Sie sieht das natürlich völlig anders, wir sind ja noch verheiratet und da ist alles für sie in Ordnung. Deshalb sieht sie auch keine Veranlassung meine Wohnung zu verlassen. Ich möchte sie auch nicht vor die Türe setzten, wäre ja auch nicht in Ordnung. Habe sie ja auch nach D geholt und habe auch etwas Verantwortung für sie. Auch den Vorschlag wieder nach TH zurückzukehren (bezahle natürlich den Flug und sie bekommt noch Geld) hat sie abgelehnt. Seit dem ich das Wort Scheidung in den Mund genommen habe macht sie einen auf brav und versucht auch wieder mit mir zu schlafen. Aber ohne mich....

Zur Zeit geht Sie noch bis Ende Juli 2014 in eine spezielle Schule für Migranten und versucht ihren Hauptschulabschluß zu machen. Außerdem hat sie einen 400 Euro Job bei einem Thai-Imbiss, wo sie vorher auch schon Vllzeit gearbeitet hat. Der Aufenthaltstitel läuft am 25.07.2014 aus.

Natürlich ist das kein befriedigender Zustand für mich. Habe etwas Angst, wenn ich auf der ABH angebe, das die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht,anfangen wird Stress zu machen. Bisher wohnen wir halt noch unter einem Dach, aber jeder macht sein Ding. Sie bekommt auch noch ein entsprechendes Taschengeld von mir.

Sie möchte gerne die Schule beenden und dann eine Ausbildung hier in D machen. Dafür soll ich ihr den unbegrenzten Aufenthaltstitel im Juli ermöglichen. Dafür wprde sie bei einer Scheidung auf alles verzichten. Einen notariellen Vertrag über diesen Verzicht will sie aber nicht unterschreiben.

Was ratet ihr mir? Soll ich nun die Scheidung einreichen, die ABH entsprechend informieren? Oder warten bis der Aufenthaltstitel ausläuft? wie verhält sich die ABH, wenn ich sie nun über den Sachverhalt informiere? Bin etwas unsicher was ich machen soll. Habe halt Bedenken, dass sie anfängt Stress zu machen, wenn die ABH den Aufenthaltstitel befristet.

Ich spiele mit dem Gedanken erst einmal zu warten bis der Aufenthaltstitel ausläuft und dann der ABH mitzuteilen dass die eheliche lebensgemeinschaft nicht mehr besteht.  Welchter Tag ist für den 3-Jahreszeitraum maßgebend? Der Tag der Erteilung des Aufenthaltstitels (25.07.) oder der Tag der Einreise mit dem FZF-Visum (10.06.).

Schon mal vielen Dank!

Grumpy
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #1 - 15.12.2013 um 10:48:29
 
Lebt Ihr denn getrennt?

M.a.W. getrennt von Tisch und Bett?

Bereits das Nebeneinander-Schlafen im Ehebett widerspricht einer solchen Trennung, mithin besteht die eheliche Lebensgemeinschaft i.S.d. Gesetzes fort.

Wenn dazu noch keine Trennung der Haushaltsführung vorliegt, sie also z.B. aus dem gemeinsamen Kühlschrank sich ebenso wie Du aus dem bedient, was Du gekauft hast (oder sie selbst oder sie mit Deinem Geld) ...
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Grumpy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.12.2013 um 11:36:11
 
....die Grenze ist in der Tat etwas fließend. Aber ich kann Sie doch nicht einfach rausschmeissen....

Also bleibt mir nur der Weg zur ABH, die dann ihren Aufenthaltstitel befristet und sie dann ausreisen muss....
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 15.12.2013 um 12:08:13
 
Du kannst der Ausländerbehörde (schriftlich ist sicherlich besser als mündlich) Deine Sicht der Dinge mitteilen.

Die ABH wird sich dann, da Du ja nicht ihr Kunde bist, an die Kundin selbst wenden und um eine Stellungnahme aus ihrer Sicht bitten bzw. ihr Gelegenheit dazu geben.

Danach ist die ganze Sache eine Sache zwischen ihr (Antragstellerin) und der Behörde. Es kann sein, dass sie ausreisen muss. Es kann auch sein, dass sie bleiben darf – mit dieser oder mit einer anderen Erlaubnis.
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thomas182
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 15.12.2013 um 12:50:41
 
@Grumpy

Wenn es nicht mehr geht, geht es nicht mehr.
Man  sollte / könnte folgendes machen.


1. Zum Anwalt gehen um das Scheidungsverfahren einzuleiten.
2. Du/sie/ihr sucht für deine Frau eine kleine Wohnung.
3. Du/sie/ihr geht zum zuständigen Jobcenter, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Da sie einen Aufenthaltstitel besitzt, ist sie zu Hartz 4 berechtigt.

Das Aufenthaltrechtliche würde ich nicht überbewerten, schließlich ist sie schon Ü2 Jahre hier und fand sogar Arbeit.
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sigi-n
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 15.12.2013 um 13:16:41
 
Zitat:
chließlich ist sie schon Ü2 Jahre hier und fand sogar Arbeit


welche Relevanz soll das haben?
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Grumpy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 15.12.2013 um 13:23:59
 
...ich denke nach neuer Rechtslage muss Sie 3 Jahre hier in D in ehelicher Lebensgemeinschaft mit mir gelebt haben. Die ersten 3 Jahre sind aber erst am 25.07.2014 rum. Sie hat also noch keinen eigenständigen Aufenthaltstitel.

Habe ich auch anderen Threads hier entnommen....
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 15.12.2013 um 14:08:32
 
Zitat:
3. Du/sie/ihr geht zum zuständigen Jobcenter, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Da sie einen Aufenthaltstitel besitzt, ist sie zu Hartz 4 berechtigt.


Er wird wohl insofern noch unterhaltspflichtig sein. Der Aufenthalt wird aber aufgrund der Trennung hinfällig. D.h. er müsste dann zumindest nach der Rückreise der Ehefrau weiterhin Unterhalt nach Thailand schicken. Nach dem Trennungsjahr kann er dann auch sich scheiden lassen.

Sollte jetzt aber die Frau eine Ausbildung oder Studium anfangen, so könnte sie argumentieren, dass der gemeinsame Lebensplan eine Ausbildung/Studium der Frau vorsah und der Mann wird wahrscheinlich sogar für die Regelausbildungs- bzw. Regelstudienzeit unterhaltspflichtig.

Zumindest ist es wohl so dass der Hauptschulabschluss der Ehefrau Teil des gemeinsamen ehelichen Lebensplanes ist. Wobei sich mir der Zweck des Hauptschulabschlusses nicht erschließt, da für die Ausbildungsberufe nach BBiG oder Handwerksordnung der Hauptschulabschluss nicht vorausgesetzt wird.

Unabhängig hiervon ist die Aussage "sie macht was sie will" ziemlich schwammig. Sie ist ja erstmal auch eine Person mit eigenen Interessen und Gedanken. Insofern hast du ja keinen Roboter geheiratet.

Zumindest solltest du entsprechend selber kongruent handeln und offen mit ihr kommunizieren, dass es vorbei sei/ist. Sie hat ja jetzt nachdem du mit der Scheidungsdrohung eskaliert hast, entsprechende Schritte unternommen um dir entgegen zu kommen. Aber indem du selber nicht Tatsachen schaffst, also z.B. selber ausziehst, solange wird sie auch Mut haben um die vielleicht doch ehrliche Ehe zu bewahren. Wenn sie jetzt als Furie in der Wohnung wütet, oder erwachsen reagiert, oder nicht auszieht, dass ist nunmal im Gesamtpaket Scheidung enthalten. Zumindest solltest du deine Papiere sichern Augenrollen .

Du solltest zumindest anfangen entweder für die Ehe kämpfen oder sie beenden. Je früher und härter du dich für einen der beiden Möglichkeiten entscheidest, umso schneller ist der Spuk und seine Folgen vorbei.

Sollte deine Frau ein eigenständiges Aufenthaltsrecht begründen können, dann ist es so. Aber versuch zumindest deine Unterhaltspflicht nicht unnötig zu verlängern.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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thomas182
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 15.12.2013 um 19:27:12
 
sigi-n schrieb am 15.12.2013 um 13:16:41:
welche Relevanz soll das haben?



Einfach, es handelt sich um einen Menschen, den der TE einmal liebte und von Asien nach DE holte. Es sollte nicht nur um das Aufenthaltsrecht sondern auch um den menschlichen, sozialen Faktor gehen.  Falls keine kleine Kinder vorhanden, kann die Frau  selbst für ihren Unterhalt sorgen, was sie laut Posting des TEs auch schon tat, sodass der TE nicht Ehegatten unterhaltspflichtig ist / sein wird. Beginnt die Frau zu studieren, ist es Sache des Jobcenters, ob und wie sie unterstützt wird.



@Grumpy, deine Frau hat einen Aufenthaltstitel, wenn auch nur befristet. Ob sie diesen verlängert oder entzogen bekommt, mit oder ohne Ehe, mit oder ohne Studium, entscheidet nur eine einzige Behörde: Die relevante ABH



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Grumpy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 15.12.2013 um 19:39:03
 
Leute, irgendwie ärgere ich mich diesen Thread gestartet zu haben. Bisher habe ich leider sehr wenig Hilfestellung bekommen.

Mir geht es nicht darum, jemanden nun euinfach abzuservieren. Sonst hätte ich sie längst auds meiner Wohnung rausgeschmissen. Ich bin mir meiner Verantwortung gegenüber meiner Noch-Ehefrau bewusst. Ihr scheint es aber scheiss egal zu sein.

Aber mir kommt es hier so vor, als werde ich in eine Art Täterrolle gesteckt und das arme Mädel aus Thailand ist das da Opfer. Es gibt halt zu viele Gutmenschen in diesem Land.

Ich habe in den vergangenen Monaten wirklich mein Bestes für Sie gegeben und getan und untertütze sie auch, dass sie zur Schule gehen kann.  Aber jeder Krug geht so lange zu Wasser bis er bricht, nun ist er gebrochen.

Nun schließen wir besser hier, denn auf diese Diskussionen habe ich wirklich keinen Bock.

Grumpy

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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 15.12.2013 um 19:59:39
 
Grumpy schrieb am 15.12.2013 um 19:39:03:
Bisher habe ich leider sehr wenig Hilfestellung bekommen.

Lebensberatung ist nicht die Zielstellung des Forums.

Hier kannst Du nur über juristische Aspekte Deiner Situation erhalten. Du musst nun darüber entscheiden, welchen Weg Du einschlagen willst. Entweder Du trennst Dich ohne Rücksicht auf die Konsequenzen, die sich für Deine Frau daraus ergeben (können) oder Du versuchst weiterhin Deine Ehe zu retten.

Emotionale Anmerkungen mancher User bringen da recht wenig, weil einzig und allein die Rechtslage das entscheidende Kriterium darstellt. Es liegt also einzig und allein was Du willst und wozu Du Dich entscheidest.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 15.12.2013 um 20:19:33
 
Meine aus Deiner Schilderung ganz ehrliche Vorhersage: Rechne mal damit, dass sie sobald sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat sowieso ausziehen (oder Dich rausschmeißen lassen) wird.
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Antwort #12 - 15.12.2013 um 21:05:42
 
Grumpy schrieb am 15.12.2013 um 19:39:03:
Nun schließen wir besser hier, denn auf diese Diskussionen habe ich wirklich keinen Bock.


Oki...
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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