Hallo,
ich bin nun seit dem 27.04.2011 mit einer Thailänderin verheiratet. Sie war am 10.06.2011 nach erfolgter
FZF eingereist und hatte am 25.07.2011 ein 3-jähriges Aufenthaltsrecht bekommen, das ja an dem bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft gebunden ist.
Wie ich schon im letzten Jaht feststellen musste funktioniert das alles mit Ihr nicht. Sie macht eigentlich was sie will. Im November 2012 war sie auch für ca. 5 Wochen zu einer Thai-Bekannten ausgezogen, kam aber wieder zurück, weil wir es nochmals versuchen wollten, vielleicht ist sie ja auch entsprechend informiert worden. Für mich ist das allerdings der Trennungszeitpunkt. Seitdem leben wir im meiner Wohnung so nebenher. Alle Versuche die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherzustellen sind aus meiner Sicht fehlgeschlagen.
Sie sieht das natürlich völlig anders, wir sind ja noch verheiratet und da ist alles für sie in Ordnung. Deshalb sieht sie auch keine Veranlassung meine Wohnung zu verlassen. Ich möchte sie auch nicht vor die Türe setzten, wäre ja auch nicht in Ordnung. Habe sie ja auch nach D geholt und habe auch etwas Verantwortung für sie. Auch den Vorschlag wieder nach TH zurückzukehren (bezahle natürlich den Flug und sie bekommt noch Geld) hat sie abgelehnt. Seit dem ich das Wort Scheidung in den Mund genommen habe macht sie einen auf brav und versucht auch wieder mit mir zu schlafen. Aber ohne mich....
Zur Zeit geht Sie noch bis Ende Juli 2014 in eine spezielle Schule für Migranten und versucht ihren Hauptschulabschluß zu machen. Außerdem hat sie einen 400 Euro Job bei einem Thai-Imbiss, wo sie vorher auch schon Vllzeit gearbeitet hat. Der Aufenthaltstitel läuft am 25.07.2014 aus.
Natürlich ist das kein befriedigender Zustand für mich. Habe etwas Angst, wenn ich auf der
ABH angebe, das die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht,anfangen wird Stress zu machen. Bisher wohnen wir halt noch unter einem Dach, aber jeder macht sein Ding. Sie bekommt auch noch ein entsprechendes Taschengeld von mir.
Sie möchte gerne die Schule beenden und dann eine Ausbildung hier in D machen. Dafür soll ich ihr den unbegrenzten Aufenthaltstitel im Juli ermöglichen. Dafür wprde sie bei einer Scheidung auf alles verzichten. Einen notariellen Vertrag über diesen Verzicht will sie aber nicht unterschreiben.
Was ratet ihr mir? Soll ich nun die Scheidung einreichen, die
ABH entsprechend informieren? Oder warten bis der Aufenthaltstitel ausläuft? wie verhält sich die
ABH, wenn ich sie nun über den Sachverhalt informiere? Bin etwas unsicher was ich machen soll. Habe halt Bedenken, dass sie anfängt Stress zu machen, wenn die
ABH den Aufenthaltstitel befristet.
Ich spiele mit dem Gedanken erst einmal zu warten bis der Aufenthaltstitel ausläuft und dann der
ABH mitzuteilen dass die eheliche lebensgemeinschaft nicht mehr besteht. Welchter Tag ist für den 3-Jahreszeitraum maßgebend? Der Tag der Erteilung des Aufenthaltstitels (25.07.) oder der Tag der Einreise mit dem FZF-Visum (10.06.).
Schon mal vielen Dank!
Grumpy