Mein Verlobter und ich haben mittlerweile erfolgreich ein Visum zur
FZF zum ungeborenen Kind beantragt. Ich bin bereits in Deutschland, er kommt in 4 Wochen.
Im Rahmen des Verfahrens hatten wir auch schon die Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsteilung gemacht. Damit dachte ich wäre auch alles für die Geburtsurkunde klar. Nun ist es leider so, dass wir für seinen Eintrag in die Geburtsurkunde als Vater auch seine Geburtsurkunde inkl. Apostille benötigen. Geburtsurkunde hatten wir, nur leider keine Apostille. Wir sind nun aber dabei alles zu organisieren, ich hoffe nur es gehen keine Unterlagen verloren oder so, denn dann schaffen wir das alles nicht bis zur Geburt (Anfang Feb 2014).
Meine Frage nun: alle Standesbeamten bestätigen mir, dass er trotzdem der rechtliche Vater ist. Ist die Vaterschaftanerkennung und Sorgerechtsteilung sowie die Geburtsurkunde als Beweis, dass das Kind geboren wurde, auch ohne seinen Namen darin, genug, so dass er seine volle
AE erhält? Oder wird die
ABH auf die Geburtsurkunde inkl. seinem Namen bestehen und er müsste schlimmsten Falls nach den 3 Monaten Visum wieder ausreisen?
PS: Behörden in seinem Ursprungsland malen sehr langsam. Worst case könnte dies einige Monate in Anspruch nehmen.
Lieben Dank und VG