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Personensorge gültig zunächst ohne Eintrag in Geburtsurkunde? (Gelesen: 926 mal)
Danie_sa
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i4a rocks!


Beiträge: 22

Nürnberg, Germany
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Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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14.12.2013 um 11:51:43
 
Mein Verlobter und ich haben mittlerweile erfolgreich ein Visum zur FZF zum ungeborenen Kind beantragt. Ich bin bereits in Deutschland, er kommt in 4 Wochen.

Im Rahmen des Verfahrens hatten wir auch schon die Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsteilung gemacht. Damit dachte ich wäre auch alles für die Geburtsurkunde klar. Nun ist es leider so, dass wir für seinen Eintrag in die Geburtsurkunde als Vater auch seine Geburtsurkunde inkl. Apostille benötigen. Geburtsurkunde hatten wir, nur leider keine Apostille. Wir sind nun aber dabei alles zu organisieren, ich hoffe nur es gehen keine Unterlagen verloren oder so, denn dann schaffen wir das alles nicht bis zur Geburt (Anfang Feb 2014).

Meine Frage nun: alle Standesbeamten bestätigen mir, dass er trotzdem der rechtliche Vater ist. Ist die Vaterschaftanerkennung und Sorgerechtsteilung sowie die Geburtsurkunde als Beweis, dass das Kind geboren wurde, auch ohne seinen Namen darin, genug, so dass er seine volle AE erhält? Oder wird die ABH auf die Geburtsurkunde inkl. seinem Namen bestehen und er müsste schlimmsten Falls nach den 3 Monaten Visum wieder ausreisen?

PS: Behörden in seinem Ursprungsland malen sehr langsam. Worst case könnte dies einige Monate in Anspruch nehmen.

Lieben Dank und VG
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Runenwolf
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i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
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Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 14.12.2013 um 14:04:13
 
Danie_sa schrieb am 14.12.2013 um 11:51:43:
Meine Frage nun: alle Standesbeamten bestätigen mir, dass er trotzdem der rechtliche Vater ist. Ist die Vaterschaftanerkennung und Sorgerechtsteilung sowie die Geburtsurkunde als Beweis, dass das Kind geboren wurde, auch ohne seinen Namen darin, genug, so dass er seine volle AE erhält?


Im Normalfall reicht das aus. Möglicherweise stellt der Standesbeamte die Beurkundung zurück, bis die Geburtsurkunde des Vaters mit Apostille vorliegt oder er beurkundet das Kind zunächst ohne Vater und schreibt später die Vaterschaft bei. In diesem Fall kann er euch ein Schreiben aushändigen, im dem er bestätigt, dass die Anerkennung der Vaterschaft vorliegt, die Eintragung des Vaters aber zurückgestellt ist, weil die Urkunde ohne Apostille nicht vorliegt.

Am einfachsten wäre es, du frägst einfach mal auf der ABH nach. Die werden genau wissen, was sie wollen.
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.12.2013 um 14:40:29
 
Runenwolf schrieb am 14.12.2013 um 14:04:13:
Am einfachsten wäre es, du frägst einfach mal auf der ABH nach. Die werden genau wissen, was sie wollen.


und den zuständigen Standesbeamten welche Nachweise er bereits austellen kann, wenn keine apostillierte Geburtsurkunde des Vaters vorhanden ist. Fragt aber nicht irgendeinen Beamten oder Standesamt, sondern am besten den für euch zuständigen Standesbeamten.

Trotzdem solltet ihr die Apostollierung der Urkunde schnellstmöglich einleiten um auch gegenüber der ABH einen Nachweis zu haben, dass es an den ausländischen Behörden liegt.
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