Nichts für ungut, aber ich halte den Rat, der dem
TS hier gegeben wurde, für fragwürdig und gefährlich.
Das läuft darauf hinaus, sich selbst wegen einer Straftat anzuzeigen. Sowas sollte man sich reiflich überlegen und den Rat eines Anwalts (nicht eines Internet-Forums) einholen.
Nur ein paar Anmerkungen:
1. Es gibt keine Verpflichtung, sich selbst wegen einer Straftat anzuzeigen. Es gibt übrigens auch keine rechtliche Verpflichtung, der
ABH von sich aus Meldung über eine stattgefundene Trennung zu erstatten; man darf nur keine falsche Angaben machen.
2. Die bei der Scheidung protokollierten Angaben zur Trennungszeit geben in der Regel nichts für die
ABH her. Zum einen stimmen die Angaben oft nicht (was jedem bekannt ist), zum anderen unterbrechen Versöhnungsversuche mit vorübergehendem Zusammenleben (auch mehrere Wochen am Stück) nicht die Trennungszeit, gelten aber aufenthaltsrechtlich und auch steuerrechtlich (zu letzterem gibt es sogar Urteile) als Zeiten des Zusammenlebens.
3. Die sogenannte "Nötigung" ist keine - es ist das gute Recht der Ehefrau, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Beste für sich herauszuholen. Statt dessen fällt die ganze Geschichte auf den Ehemann zurück, denn das bedeutet, er hat die Falschangaben nicht aus altruistischen Motiven gemacht, sondern um einen (wirtschaftlichen oder sonstigen) Vorteil zu erlangen. Keine gute Entschuldigung, im Gegenteil, sofern durch die Falschangaben ein Vermögensvorteil erlangt werden sollte, wird aus der Straftat nach §95 Abs. 2 Nr. 2.
AufenthG (Falschangaben zur Verschafung eines AT) eine Straftat nach §96 Abs. 1 Nr. 2
AufenthG. Und da sind wir dann bei 5 Jahren Höchststrafe statt 3 Jahre Höchststrafe.