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Argentinische Freundin in D heiraten (Gelesen: 1.099 mal)
Themen Beschreibung: Visum zur Eheschließung nötig?
Juancho89
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Argentinische Freundin in D heiraten
12.12.2013 um 23:39:10
 
Hallo zusammen,

nach 3 Jahren Fernbeziehung und unzähligen Abschieden in Flughafenterminals möchte ich meine argentinische Freundin nun hier in Deutschland heiraten.

Also bin ich auf das hiesige Standesamt gegangen und habe dort die Liste mit den geforderten Dokumenten und ein Vollmachtsformular zum Antrag auf Eheschließung bekommen.
Der erste Schritt wäre nun also für sie, ihre (originale) Geburtsurkunde (mit Apostille) und eine Eidesstattliche Erklärung über ihren Familiären Status unter 2 Zeugen (Auch mit Apostille), eine v. d. Botschaft beglaubigte Passkopie und einen Einkommensnachweis zu besorgen und an mich zu senden.
Hier in D soll ich diese Dokumente übersetzen lassen und dann beim Standesamt einen Antrag auf Eheschließung stellen. Man sagte mir, dass wenn ich Glück habe, die Eheschließung vom OLG in 4 Wochen bestätigt wird.

Erst dann bekommen wir eine für den Antrag auf ein Visum zur Eheschließung notwenige Bestätigung vom Standesamt, dass der Eheschließungsprozess eingeleitet wurde.

Nach eigenen Erfahrungen kann ich sagen, dass die Botschaft in Buenos Aires sich gerne Zeit lässt bei der Visumsaustellung. Sollte das also irgendwann einmal geschehen, könnte meine Freundin einen kurzfristigen und somit teuren Flug buchen. Alles in allem erwartet uns also ein ewig langer Prozess.

Heute war ich nochmal auf dem Standesamt und habe gefragt, ob eine Eheschließung denn auch ohne Visum zur Eheschließung möglich sei. Der Beamte hat mir das bestätigt, sagte aber, dass meine Freundin, dass Land dann nach Ablauf der 3 Monate visafeien Aufenthaltes verlassen müsse.

Hier meine Frage: Gibt es Erfahrungen mit der Dauer des von mir beschriebene Prozesses und gibt es evtl. Alternativen? Ist es wirklich möglich, dass meine Freundin ausgewiesen wird, wenn wir eine Heirat ohne Visum zur Eheschließung durchführen? Wir sind die Wartezeiten langsam satt und jeder Tag Wartezeit ist ein Tag zu viel. Nach so langer Trennung möchten wir jetzt einfach so bald wie möglich zusammen sein..

Über eine Antwort würde ich mich wirklich sehr freuen,

schönen Gruß
Juancho

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 13.12.2013 um 00:12:20
 
Juancho89 schrieb am 12.12.2013 um 23:39:10:
Ist es wirklich möglich, dass meine Freundin ausgewiesen wird, wenn wir eine Heirat ohne Visum zur Eheschließung durchführen?


Formulieren wir die Frage mal anders: Kann Deine Freundin nach visumfreier Einreise und anschließender Eheschließung ohne nochmalige Ausreise eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bekommen?

Die Antwort ist nein, es gibt mittlerweile genug Rechtsprechung, wonach ein Positivstaater sich schon dann nicht mehr visumfrei in Deutschland aufhalten darf, wenn er bereits zum Zeitpunkt der Einreise die Absicht hatte, langfristig in Deutschland zu bleiben. Der gesamte Aufenthalt seit der Einreise wäre unerlaubt, weil diese ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel erfolgt ist (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG). Mit der Begründung wird i.d.R abgelehnt und Deine Freundin (Frau) wird zur Ausreise aufgefordert.

Ihr könnt natürlich auch ohne Visum in D heiraten, danach muss aber wieder die Ausreise und die Nachholung des Visumverfahrens erfolgen.
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Petersburger
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Beiträge: 6.456

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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 13.12.2013 um 07:09:59
 
Juancho89 schrieb am 12.12.2013 um 23:39:10:
Ist es wirklich möglich, dass meine Freundin ausgewiesen wird, wenn wir eine Heirat ohne Visum zur Eheschließung durchführen? 

Nein, das ist nicht möglich.

Nicht mit dieser Formulierung. Bitte lies nach, was "Ausweisung" bedeutet.
Die Voraussetzungen dafür sind andere ...

Eine Eheschließung während eines Kurzaufenthaltes ist zulässig. Kurzaufenthalt = zwingende Ausreise.

Daß die Botschaft "sich gern Zeit läßt" halte ich für ...  Lippen versiegelt ... eine unschöne Behauptung.
Sie impliziert, daß das Gleiche bei einer anderen AV schneller ginge, nur dort wird "gebummelt".

Das Verfahren dauert seine Zeit. Das ist an allen AV der Welt so.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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