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Daueraufenthalt EG aus I, bosnische Staatsangehöri (Gelesen: 1.012 mal)
d0zer
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Beiträge: 1

Darmstadt, Hessen, Germany
Darmstadt
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bosnisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Daueraufenthalt EG aus I, bosnische Staatsangehöri
12.12.2013 um 12:22:41
 
Hallo liebe Community.

Ich war mir nicht sicher wo das Thema hin gehört, bitte verschieben, falls in der falschen Kategorie angelegt. Es ist ein längerer Text und hoffe auf Antworten und Hilfe. Bin gerade etwas am verzweifeln.

Ein "Bekannter" kam vor etwa 3 Jahren nach Deutschland. Er lebte zuvor in Italien mit einer bosnischen Staatsangehörigkeit und erlangte dort den Titel "Daueraufenthalt EG". Das ermöglicht Ihm das dauerhafte Bleiben in EU-Staaten soweit ich weiß. Ausnahmen sind hier Irland und noch 2 andere Länder.

Er hat in Deutschland vor 2 Jahren dann ein Gewerbe(Weissbinder, Fliesenleger) angemeldet. Der Antrag ging durch die Behörden ohne Probleme. Die Handwerkskammer stellte sich auch nicht quer. Seit dem arbeitete er auch und schrieb Rechnungen, zahlte Steuern, soweit so gut.

Vorgestern wurde er gebeten sich beim Ordnungsamt seines Wohnsitzes zu melden. Ich war heute mit Ihm dort und das Problem ist nun folgendes:
- Die Dame im Gewerbeamt vor 2 Jahren hat fälschlicherweise seinen "Daueraufenthalt EG" aus Italien auch als Staatsbürgerschaft angenommen und nicht seine bosnische. Eine schriftliche Erklärung dieses Fehlers haben wir bekommen.
- Er hat/führt ein Gewerbe seit 2 Jahren, welches er nicht haben dürfte.
- um dieses Gewerbe weiterführen zu dürfen, braucht er einen Aufenthaltstitel, welcher Ihn zur Selbstständigkeit in Deutschland berechtigt.
- Er hat Angst vor einer Strafe samt Überprüfung des Zollamtes da er ein Gewerbe führt, was es nicht geben dürfte.

Habe kurz mit der Ausländerbehörde telefoniert. Dort wurde ein Businessplan erwähnt der aufgestellt werden muss/sollte bevor der Aufenthaltstitel inklusive Selbständigkeit gewehrt wird.

Buisnessplan -> §§38a.1.3.5

Wie hat Er jetzt vorzugehen?

Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen. 3 Monate Gehaltsabrechnungen/Rente/Versicherung nachweisen und das wars?

Was ist mit diesem "Businessplan" in der Praxis ? Das "ggf." verunsichert mich da etwas.


Danke und Sorry für den langen Text
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt EG aus I, bosnische Staatsangehöri
Antwort #1 - 12.12.2013 um 12:53:57
 
d0zer schrieb am 12.12.2013 um 12:22:41:
3 Monate Gehaltsabrechnungen/Rente/Versicherung nachweisen und das wars?

So einfach wird das nicht, § 38a AufenthG verweist auf § 21 AufenthG. Die dortigen - strengen - Voraussetzungen müssen erfüllt werden. Er sollte sich hier an eine Beratung Existenzgründunger aufsuchen (z.B. bei der IHK) und einen Businessplan erstellen, der auch für die ABH verständlich ist. Finanzierung muss auch geklärt werden.

Ob da noch weitere Strafen kommen kann man nicht sagen, aber neben der Selbständigkeit, dier er nicht hätte ausüben dürfen hat er sich auch fast zwei Jahre lang illegal in Deutschland aufgehalten!
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