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nur mündlicher Mietvertrag - keine Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 1.034 mal)
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i4a rocks!


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Tirana, Albania
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag nur mündlicher Mietvertrag - keine Aufenthaltserlaubnis
03.12.2013 um 23:26:08
 
Hallo liebe Foristas

eine Freundin  - Albanien - hat für ein Jahr ein Auslandsstipendium bekommen und ist nun seit September in Darmstadt. Sie hat für den Zeitraum eine WG-Zimmer gefunden.
Leider kriegt sie keinen Jahresaufenthalt, sondern hat nur 3 Monate erhalten, da sie nur einen mündlichen Vertrag abgeschlossen hat. Die Behörde möchte einen Vertrag sehen und genau  das geht nicht laut Hauptmieterin. Die Hauptmieterin sagt/behauptet, sie könne den Vermieter nicht erreichen, da er sich hauptsächlich im Ausland aufhält und sie somit nichts schriftliches vorweisen kann um einen schriftlichen Untermietvertrag zu erstellen.
Das ist nun etwas unglücklich, da meine Freundin echt in der Zwickmühle steckt. Was kann sie machen, dass ihr der Aufenthalt für die verbliebenen restlichen Monate doch ermöglicht wird?

Es ist eh schon schwer was bezahlbares zu finden und dann noch für die kurze Zeit sowieso. Nach dem Auslandssemester wird sie dank ihrer Greencard mitsamt ihrer Familie in die USA ziehen - es besteht also keine *Gefahr* dass sie in D bleibt.
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Märchenprinz
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.12.2013 um 23:51:01
 
Sie hat einen Untermietvertrag mit der WG-Bewohnerin, der Vermieter hast insoweit nichts damit zu tun.
(es sei denn sie hat ohne dessen Zustimmung/Genehmigung untervermietet.)
Aber auch dann hätte das zunächst mal keinen Auswirkung auf den Untermietvertrag.

Im Übrigen hat die Hauptmieterin möglicherweise dadurch nur mehr eigenen Ärger. Ein mündlich geschlossener Mietvertrag, der für länger als ein Jahr geschlossen wurde gilt für unbestimmte Zeit, mit sehr unvorteilhafter Kündigungsfrist. Und mglw. entspr. Schadenersatzansprüchen dem Vermiter ggü.
(§550 BGB)

Wieso kann die Hauptmieterin das nicht einfach schriftlich bestätigen. Schließlich ist es ja in ihrem eigenen Interesse (s.o.)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 04.12.2013 um 05:03:25
 
Ich vermute auch, dass der mündliche Untermietvertrag ohne Wissen des Vermieters ist.
Er ist auch nur für max.12 Monate, eventuell kürzer, da meine Freundin nur das Auslandsjahr nutzen will. . Somit greift der 2. Teil nicht und ist somit eh egal.
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