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Besuchervisum - Volkshochschule Sprachkurs (Gelesen: 3.115 mal)
Sawat
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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03.12.2013 um 21:24:18
 
Hallo,

ich frag mal einfach drauf los, - wie sieht das aus bei einem Besuchervisum, darf der Besucher sich zu einem VHS Kurs anmelden und dort sein A1 Zertifikat abholen?

Bitte um Nachsicht für meine Unwissenheit. Bin neu und hab keeeine Ahnung Hut

Vielen Dank
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.12.2013 um 21:27:24
 
man kann auch mit Besuchsvisum einen Sprachkurs machen, falls das die Frage war.
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Sawat
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 03.12.2013 um 21:37:37
 
Danke, ja das war die Frage.

Für welche spezifische Fälle ist denn dann ein Visum für Sprachkurse gedacht?

Gruß
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 03.12.2013 um 21:44:26
 
für Intensivsprachkurse sofern nachvollziehbar dargelegt wird, warum man das in Deutschland machen will/muss.

Übrigens nicht, damit der Ehegatte (in spe) sich hier schon mal einleben kann und das A1 machen darf.
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Sawat
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 03.12.2013 um 21:54:04
 
Vielen Dank!

Zitat:
Übrigens nicht, damit der Ehegatte (in spe) sich hier schon mal einleben kann und das A1 machen darf.


Also mit Besuchervisum wäre das dann aber wiederum ok?

- Da ich unvermittelt in die Lage geraten bin, bin ich erst dabei mich zu informieren.

Gruß
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 03.12.2013 um 21:56:58
 
Sawat schrieb am 03.12.2013 um 21:54:04:
Also mit Besuchervisum wäre das dann aber wiederum ok?

Besuchsvisum gibts für maximal 90 Tage, also wer in der Zeit einen ganzen A1-Kurs durchzieht und auch noch die Prüfung schafft, der kann er gut und gerne machen. Ist halt etwas unrealistisch, wenn sich die Herrschaften das so vorgestellt haben, zumal weder die Ausstellung des Visums noch die 90 Tage Aufenthalt garantiert werden können.
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reinhard
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Antwort #6 - 03.12.2013 um 22:30:00
 
Die Voraussetzung für das FZF-Visum ist ja gerade, im Herkunftsland zur Vorbereitung der Umsiedlung eine Sprachkurs zu besuchen und das A1-Zertifikat zu erwerben. Dieses soll ausdrücklich vor der Antragstellung für das Visum erworben werden. Deshalb wird die Botschaft den Versuch, die Bestimmung zu umgehen, in der Regel nicht mitmachen.

Aber beantragen darf jeder alles.
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Sawat
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 03.12.2013 um 22:39:22
 
Nochmal Danke. Grundkenntnisse sind schon vorhanden. Obs reicht ist natürlich fraglich.

"90 Tage Aufenthalt können nicht garantiert werden" - Wovon wird das abhängig gemacht?

Mal angenommen die Verpflichtungserklärung stellt kein Thema dar. Am Finanzierungsnachweis für die Reise der Partnerin könnts aber hapern. Wie verfährt man da am besten?
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Märchenprinz
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 03.12.2013 um 23:06:56
 
Sawat schrieb am 03.12.2013 um 22:39:22:
Wovon wird das abhängig gemacht?


Im Wesentlichen an der Rückkehrbereitschaft.


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Runenwolf
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Antwort #9 - 04.12.2013 um 08:27:35
 
Sawat schrieb am 03.12.2013 um 22:39:22:
Wovon wird das abhängig gemacht?


Bei jemanden, mit einer Arbeitsstelle ist ein 90-tägiges Visum eher unwahrscheinlich. Denn wer hat schon soviel Urlaub.

Bei jemanden, der keine Arbeit hat, wird die Rückkehrbereitschaft wahrscheinlich angezweifelt werden, da der Anreiz zurückzukehren nicht sehr groß sein wird.

Kürzere Visa sind da eher zu empfehlen. Ein 90-Tages-Visum hat unter anderem dann Aussicht auf Erfolg, wenn bereits durch vorherige Ein- und Ausreisen eine positive Visa-Historie belegt ist.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #10 - 04.12.2013 um 10:01:11
 
Runenwolf schrieb am 04.12.2013 um 08:27:35:
Ein 90-Tages-Visum hat unter anderem dann Aussicht auf Erfolg, wenn bereits durch vorherige Ein- und Ausreisen eine positive Visa-Historie belegt ist.


Das war bei meinem Mann so. Er war bereits 2x je knapp 3 Monate in D bevor er das erste Mal ein Besumsvisum zu mir beantragte (damals waren wir noch nicht verheiratet). Und er hatte bereits A1 und A2 in der Heimat gemacht gehabt und hat dann hier beim ersten Besuch bei mir B1 gemacht (der Kurs ging 6 Wochen und die Prüfung war 2 Wochen später, das Zertifikat habe ich dann mit Vollmacht von ihm später abgeholt, da war er schon wieder zu Hause).

Also wenn das Besuchsvisum genehmigt wird kann der Besucher während des Besuchs natürlich u.a. auch einen VHS-Kurs besuchen. Das sollte nur nicht der Hauptgrund für den Besuch sein (sonst wäre es das falsche Visum). 
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