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Von der Schule geflogen aufenteilt in Gefahr (Gelesen: 8.627 mal)
Aleksander
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.12.2013 um 14:43:10
 
Ich heiße Aleksander bin 16 Jahre und komme aus Serbien
Mein Problem ist das letzte Woche von der Schule geflogen bin weil ich mich mit den Lehrer verstanden hab. Ich hab aber Mittwoch ein Termin bei der Berliner Ausländer behörde und bei meinem Vorausetzungen steht ich muss nachweisen das ich zur Schule gehe.
Ich sollte die NE bekommen.

Was mach ich jetzt.   Hat jemand eine Idde
Und kann ich trozdem die NE bekommen ?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 01.12.2013 um 14:50:49
 
Bei welcher anderen Schule willst Du Dich denn anmelden? Versuchst Du es Montag?

Wichtig ist zunächst, dass Du Deine Probleme in den Griff bekommst, die zum Schulverweis geführt haben.

Du solltest dann am Mittwoch der Ausländerbehörde einen guten Plan präsentieren, wie Du weitermachen willst, und die Bedingungen für die NE aushandeln. Es kann sein, dass die Ausländerbehörde Dir eine AE für ein Jahr gibt und Du in einem Jahr nachweisen musst, dass Dein Plan funktioniert hat. Es kann auch sein, dass es in drei Monaten geht.

Es hängt hauptsächlich von Dir ab.
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Aleksander
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.12.2013 um 14:57:57
 
Danke
Ich hab schon viele schulen gefragt die meisten sind voll oder nehmen keinen so schnell. Mein Vater meint ich soll mir nicht so viele sorgen machen er meint weil ich noch minderjährig bin und über meine Eltern versichert bin und er sagt meine Eltern sichern den unterhalt. Hat der mit seiner theori recht ? Und was kann ich der Ausländer behörde sagen ?
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reinhard
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Antwort #3 - 01.12.2013 um 15:04:41
 
Am besten ist es, der Ausländerbehörde Deinen Plan zu berichten und genau zu berichten, was Du Montag und Dienstag getan hast, um einen neuen Platz auf einer anderen Schule zu finden.

Wenn Du schreibst, dass die meisten keinen Platz haben, heißt das ja, dass es immer noch ausreichend Schulen gibt, die einen Platz für Dich haben. Am besten wäre es, wenn Du Mittwoch schon über einen Erfolg berichten kannst.
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Aleksander
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 01.12.2013 um 15:07:45
 
Ok danke ich hab noch ein alten schulnachweis der leider nicht mehr aktuell kann ich den geben bis ich eine neue Schule finde ? Und nehmen die es an ? Danke
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 01.12.2013 um 15:10:45
 
Nein, es muss ein aktueller Schulnachweis sein, aber genau der, der für Mittwoch gilt.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 01.12.2013 um 15:13:10
 
es ist ziemlich egal, was Du eigentlich machst. Für die NE gilt folgendes:

Zitat:
Einem minderjährigen Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt besitzt, ist abweichend von § 9 Abs. 2 eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er im Zeitpunkt der Vollendung seines 16. Lebensjahres seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist.
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Aleksander
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Antwort #7 - 01.12.2013 um 15:15:51
 
Ok was wenn ich viel viel Glück Hab ich die NE bekomme dann verliere ich die auch so schnell oder ?

Ps: Ich hab grad andre Beiträge gelesen da war ein koray ( darf ich den Namen sagen ? ) er hatte auch ein ähnliches schul Problem und er hat die NE bekomme  Wieso bekomm ich  die nicht ? Liegt es am Bundesland oder Herkunft ?
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Aleksander
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Antwort #8 - 01.12.2013 um 15:19:34
 
Ok Bayraqiano was heist das genau ? Kenne mich nicht mit den Gesetzen nicht aus
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 01.12.2013 um 15:22:51
 
Zitat:
Ok Bayraqiano was heist das genau ?

Das was da steht, für die NE musst Du zum Zeitpunkt Deines 16. Geburtstages seit fünf Jahren eine AE gehabt haben. Mehr nicht.

Etwas anderes wäre es, wenn Du eine humanitäre AE hättest (irgendwas mit §§ 23 bis 25). Dann könnte die ABH hier schon wegen der schulischen Probleme ablehnen.

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Aleksander
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Antwort #10 - 01.12.2013 um 15:24:40
 
Das war's ? Cool wieso steht auf andere Internet Seiten man muss einen aktuellen schulnachweis zeigen hat reinhald auch gesagt :/
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reinhard
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Antwort #11 - 01.12.2013 um 15:27:31
 
Zitat:
Das war's ? Cool wieso steht auf andere Internet Seiten man muss einen aktuellen schulnachweis zeigen hat reinhald auch gesagt :/


Nein, Du selbst hast vom Schulnachweis geschrieben.

Wenn Du für irgendwas einen Nachweis zeigst, muss er aktuell sein oder Du musst dazu sagen, dass er älter ist.

Wenn Du alle Voraussetzungen erfüllst, bekommst Du die NE.

Aber, wie gesagt: Noch hast Du ja nicht gesagt, ob Du eine Familien-AE hat oder eine humanitäre AE.
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Aleksander
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 01.12.2013 um 15:29:09
 
Ok ja ich hatte nach Paragraph 35 eine AE
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 01.12.2013 um 15:31:22
 
35 geht nicht, meinst Du 25?
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Aleksander
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Antwort #14 - 01.12.2013 um 15:37:27
 
Ich hab grad geguckt ich hatte nach
26 ABS. 4 falls ich die NE bekommen sollte wird sie auch so sein oder ?
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