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Gewerbebetrieb Nigerianerin erforderlicher Aufenthaltstitel ? (Gelesen: 1.452 mal)
Hans1961
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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01.12.2013 um 12:06:48
 
Hallo an alle,
eine Freundin von mir, Nigerianerin die in Dubai lebt und dort seit Jahren ein Gewerbe (Friseursalon) betreibt, möchte eine zweite Filiale in Deutschland eröffnen. Dafür benötigt sie eine nicht nur vorübergehende Aufenthaltserlaubnis für D (oder Schengenländer ?).

Kann die Eröffnung eines Geschäftes mit Arbeitsplätzn eine AE begründen, oder muss es einen anderen, zB familiären, Grund geben ?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.12.2013 um 12:09:02
 
das ausländerrechtliche müsste man hier gar nicht prüfen, http://www.existenzgruender.de/expertenforum/gruendungsplanung/antwort.php?frage...
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Hans1961
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 01.12.2013 um 12:18:33
 
Ja danke, dies ließe sich aber regeln. Und es kann auch ein anderes Gewerbe sein, insbesondere Einzelhandel.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 01.12.2013 um 12:22:03
 
ließ Dir mal § 21 I AufenthG (http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__21.html) durch, das überhaupt nicht so einfach wie sich das manche vorstellen.

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Hans1961
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 01.12.2013 um 12:25:40
 
Danke, das klingt anspruchsvoll. Habe es mir auch nicht einfach vorgestellt Zwinkernd
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