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Aktuelle Heiratsurkunde der Vorehe (mit Auflösungsvermerk) (Gelesen: 3.730 mal)
Bummler
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Aktuelle Heiratsurkunde der Vorehe (mit Auflösungsvermerk)
28.11.2013 um 19:37:11
 
Hallo Forum,
ich habe 2006 in Dänemark, Sonderburg geheiratet. Wir sind beide deutsche Staatsbürger. Leider hat die Ehe nur 5 Jahre gehalten und wir sind jetzt seit Freitag 08.11.2013 offiziell (mit Rechtsmittelverzicht) vom Amtsgericht geschieden. Getrennt leben wir schon seit November 2011. Die Scheidung habe ich im Bürgerbüro nach erhalt der Scheidungspapiere sofort eintragen lassen.
Ich möchte nun wieder heiraten Smiley
Das Standesamt Bottrop, NRW möchte für die Anmeldung der Heirat unter anderem eine "aktuelle Heiratsurkunde der Vorehe (mit Auflösungsvermerk)"
Wenn ich die Dame richtig verstanden habe, geht es darum das Dänemark ja noch nichts weiß von der Scheidung (?)

Das Amt war nicht imstande oder aber nicht gewillt mit hier weitere Informationen zu geben. Lediglich eine Randbemerkung. Hätte ich in Deutschland geheiratet wäre das alles kein Problem.

An wenn muss ich mich jetzt wenden und welche Unterlagen werden benötigt.
Muss ich die Scheidung in Dänemark registrieren lassen? Bei welcher Behörde und welche Unterlagen brauche ich dazu?
Beglaubigte Ablichtung der Scheidungspapiere? Müssen die Scheidungspapiere übersetzt werden?

Ich habe keine so richtige Ahnung was ich jetzt tun muss/soll !!

Kann mir jemand helfen. Hat jemand schon mal diese benötigte Unterlage angefordert?

Liebe Grüße aus Bottrop ...
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Antwort #1 - 29.11.2013 um 08:46:13
 
Bummler schrieb am 28.11.2013 um 19:37:11:
Wenn ich die Dame richtig verstanden habe, geht es darum das Dänemark ja noch nichts weiß von der Scheidung (?) 


Woher sollen die das auch wissen? Wer hätte das mitteilen sollen?

In vielen Ländern werden Eheauflösungen in die Eheregister eingetragen und dann in die Eheurkunden mitaufgenommen. Damit ist dann klar, dass die Ehe auch tatsächlich aufgelöst wurde.
Solange die Scheidung in Dänemark nicht bekannt ist, giltst du für dänische Verhältnisse noch als verheiratet.

Meines Erachtens müsste aber eine aktuelle dänische Urkunde und ein rechtskräftiges deutsches Scheidungsurteil ausreichen, um hier in Deutschland erneut heiraten zu können.
Es sei denn, du hast vor, eine Dänin zu heiraten. Das könntest du dann nicht so einfach, da du ja in Dänemark noch als verheiratet giltst.
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Bummler
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Antwort #2 - 29.11.2013 um 10:58:56
 
Hallo,
ja das war mir jetzt schon soweit klar.
Die Frage war für mich jetzt wo bekomme ich, bzw. wie bekomme ich jetzt das Dokument. Ich gehe mal davon aus das ich das in der Kommune wo ich geheiratet habe bekomme, sprich in Sonderborg. Nun sitze ich hier in Deutschland und hoffe das mir das irgendwie über dem Postweg gelingt oder ist ein persönliches erscheinen zwingend notwendig? Ich habe heute eine Mail (post@sonderborg.dk) an die Kommune Sonderborg diesbezüglich geschrieben. Ich denke aber das ich dort mit meinem deutschsprachigem Anliegen hier wohl auf gewisse Sprachbarrieren stoßen werde.   
Ich hatte die Hoffnung das jemand vielleicht auch schon mal dieses Dokument brauchte und einen Ansprechpartner, ein Amt und idealerweise noch jemanden der deutsch versteht, kennt.
Ich möchte wenn notwendig ungern nach Dänemark fahren ohne zu wissen ob es die richtige Anlaufstelle ist und am Ende dann doch nichts erreiche. Deswegen versuche ich im Vorfeld schon mal möglichst viele Informationen zusammen zu tragen.

Daher bin ich für jeden Tipp bzw. Ansprechpartner etc. schon dankbar.

Grüße aus Bottrop
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Eduard
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Antwort #3 - 29.11.2013 um 11:49:39
 
Die Frage ist, ob es so ein Dokument in Dänemark überhaupt gibt, bzw. ob dort eine Eheauflösung im Eheregister vermerkt wird.

Jedenfalls muss man als Geschiedener bei der Anmeldung zur Eheschließung in Dänemark nichts dergleichen vorlegen, es genügt das Scheidungsurteil. Und der Familienstand wird generell durch Melderegisterauszüge nachgewiesen.




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Runenwolf
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Antwort #4 - 29.11.2013 um 12:34:46
 
Bummler schrieb am 29.11.2013 um 10:58:56:
Daher bin ich für jeden Tipp bzw. Ansprechpartner etc. schon dankbar. 



Dann probier es mit einer aktuellen Heiratsurkunde ohne Auflösungsvermerk, die wirst du ja wohl problemlos bei der Behörde in Dänemark anfordern können.
Und zusätzlich legst du das rechtskräftige Scheidungsurteil dazu, das ist dann der Nachweis, dass diese Ehe, die in Dänemark geschlossen wurde, rechtskräftig geschieden ist.
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Bummler
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Antwort #5 - 06.12.2013 um 09:45:22
 
Hallo
also eine aktuelle Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk gibt es tatsächlich nicht in Dänemark, trotzdem besteht das Standesamt in Bottrop nach erneuter telefonischer Anfrage weiterhin auf dieses Dokument.  (?)
Eine E-Mail in deutsch an die Kommune Sonderborg hat funktioniert. Die Dame dort war sehr bemüht und hat mir nun eine aktuelle Heiratsurkunde per B-Post auf die Reise geschickt.

Wie "Runenwolf" schon sagte, das muss jetzt wohl ausreichen ....

Gruß aus Bottrop
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