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Freundin aus Finnland (Gelesen: 7.763 mal)
Themen Beschreibung: Frage
Michi86
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Freundin aus Finnland
26.11.2013 um 20:19:42
 
Hallo,

ich bin mit meiner Freundin 3 Jahre zusammen. Zusammen haben wir über 1 Jahr unter einer Anschrift in Finnland gewohnt. Ich war dort über 1 Jahr gemeldet (bin in Dt. immer noch gemeldet.).

Da ich in Finnland wohl doch keine Arbeit mehr finde, möchte ich nun zurück nach Dt. aber nun mit meiner Freundin. Wir sind nicht verheiratet. Ich habe Master-Studium in Dt abgeschlossen. Sie hat ein Bachelor in Finnland gemacht.

Soweit zu den Infos, nun die Frage:

Kann ich mit ihr nun einfach nach Deutschland ziehen?
Wir planen hier zu leben.
Leider habe ich keine Ahnung bezüglich der Fristen usw. (bis 3 Monate kein Problem, was aber dann?)

Ich denke, sie sollte zuerst den Integrationskurs besuchen und die Sprache lernen. Erst dann wird sie sich auf Arbeitssuche begeben.

Wir wollen zusammen leben und in Dt eine Familie gründen, nachdem beide eine Arbeit gefunden haben.

Wenn es hier keine Unterstützung seitens des Staates gibt, dann werde ich selbstverständlich für uns beide sorgen. Bin 100% überzeugt, dass ich ein Arbeitsplatz bekomme, deswegen ja zurück nach Dt.

Trotzdem die Frage, ob wir als "eheähnliches Verhältnis lebend" eingestuft werden können und dadurch oder gar auf anderen Wegen zumindest ein wenig finanzielle Hilfe bekommen könnten?


KURZ: Was müssen wir machen und was beachten?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 26.11.2013 um 20:22:10
 
Mitbringen darfst Du nur Deine Ehefrau.

Wenn eine andere Frau nach Deutschland ziehen will, die nicht mit Dir verheiratet ist, muss sie einen Grund für ein Visum / Aufenthaltserlaubnis haben, das beantragen und darf umziehen, falls die Behörden zustimmen.

Welchen Grund (unabhängig von Dir) hätte sie? Hat sie eine Staatsangehörigkeit? Welche? Hat sie einen Aufenthaltstitel? Welchen?
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Michi86
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 26.11.2013 um 20:24:36
 
--> Sie ist EU-Bürgerin mit finnischer Staatsangehörigkeit.

Grund wäre: ICH + Arbeitssuche als Akademikerin (?)


Wir sind 3 Jahre zusammen. Ist es nicht ein Grund genug um zusammenzuziehen?


1. Habe irgendwo gelesen, dass Studiumabsolventen sich bis zu einem Jahr im EU-Land zur Arbeitssuche aufhalten dürfen.
2. Habe gehört, dass es Grund genug ist, wenn man länger - nachweißlich - zusammengelebt hat.
3. Wenn man finanziel in der Lage ist, sich selbst im EU-Land zu behaupten, ohne Sozialhilfe zu benötigen.


Bitte um ausführlichere Antwort von jemandem! Danke schön!
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 26.11.2013 um 20:38:54
 
Wenn Sie Finnin ist, ist sie Unionsbürgerin und darf jederzeit nach Deutschland umziehen. Wenn Ihr beide nicht verheiratet seid, hat das nichts mit Dir zu tun.

1. Die Regelung für Studentinnen, von denen Du gehört hast, gilt für eine Ausländerin (außerhalb der EU), die in Deutschland studiert hat - hat mit ihr nichts zu tun.

2. habe gehört... (ne, nichts dran, gilt nur für Ehepaare)
[und in Holland gibt es diese Regelung tatsächlich]

3. Genau das ist der richtige Punkt. Wenn sie einfach umzieht und KEINE Sozialhilfe etc. braucht, eine Krankenversicherung mitbringt etc., kann sie es jederzeit machen. Sie darf hier frei Arbeit suchen, wie alle anderen Unionsbürgerinnen und Deutsche auch.

Michi86 schrieb am 26.11.2013 um 20:24:36:
Grund wäre: ICH + Arbeitssuche als Akademikerin (?)


Beides gilt in Deutschland nicht als Grund.


Zitat:
Wir sind 3 Jahre zusammen. Ist es nicht ein Grund genug um zusammenzuziehen?


Das gilt in Deutschland nicht als Grund. Aber wenn Sie als freizügigkeitsberechtigte Finnin hier lebt, kann sie sich frei aussuchen, mit wem sie in einer Wohnung zusammenleben will. Du solltest bloß keine Sozialhilfe (Hartz-IV) beantragen, dann gingen die Probleme los.
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Daddy
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Antwort #4 - 26.11.2013 um 20:43:00
 
Michi86 schrieb am 26.11.2013 um 20:24:36:
Sie ist EU-Bürgerin mit finnischer Staatsangehörigkeit.

Diese Info im Ausgangspost hätte mit ziemlicher Sicherheit eine andere Antwort hervorgerufen... also nicht notwendig das im Anschluss "fett zu betonen"...  Es soll auch in Finnland lebende Personen geben, die keine Finnen sind!

Schon mal nach dem Begriff "Freizügigkeit" hier im Board gesucht oder gegoogelt?

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Michi86
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 26.11.2013 um 20:52:48
 
reinhard schrieb am 26.11.2013 um 20:38:54:
3. Genau das ist der richtige Punkt. Wenn sie einfach umzieht und KEINE Sozialhilfe etc. braucht, eine Krankenversicherung mitbringt etc., kann sie es jederzeit machen. Sie darf hier frei Arbeit suchen, wie alle anderen Unionsbürgerinnen und Deutsche auch.


Ok, also

1. darf sie in dem Fall sich länger als 3 Monate in D aufhalten?
2. finanziell abgesichert = Absichtserklärung von mir, sie zu unterstützen genug?
3. Integrationskurs sofort beantragen möglich? (auf eigene Kosten?)
4. In Finnland muss sie sich abmelden? oder erstmal nicht?
5. Gesetzl. Krankenversicherung aus Finnland ok - bei Abmeldung - in Deutschland eine beantragen?


Aber wenn das alles so ist, dann kann sie ja weiterhin in Finnland gemeldet bleiben? War ich ja auch in F und D zur selben Zeit gemeldet; da mir die Beamten in D gesagt haben, dass ich spätestens nach 2 Jahren Abwesenheit mich abmelden muss.


Danke für die Antworten!
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 26.11.2013 um 21:23:58
 
Michi86 schrieb am 26.11.2013 um 20:52:48:
1. darf sie in dem Fall sich länger als 3 Monate in D aufhalten?


Ja. Im Gegensatz zu einer Ausländerin braucht sie keine Erlaubnis, sondern die Ausländerbehörde müsste von sich aus merken, dass sie da ist, und aktiv werden, um ihr die Freizügigkeit zu entziehen. Macht die Ausländerbehörde frühestens nach dem ersten Banküberfall.


Zitat:
2. finanziell abgesichert = Absichtserklärung von mir, sie zu unterstützen genug?


Ja, kein Problem. Sie darf auch sofort arbeiten - dazu reicht der Pass, eine weitere Erlaubnis braucht sie nicht.


Zitat:
3. Integrationskurs sofort beantragen möglich? (auf eigene Kosten?)


Ja, sofort. Sie muss nur einen "freien Platz" finden. Sie sollte den Kursträger fragen, es gibt auch Zuschussmöglichkeiten.

Zitat:
4. In Finnland muss sie sich abmelden? oder erstmal nicht?


Wird sie als Finnin schon rausfinden. Für das Leben in Deutschland komplett egal.

Zitat:
5. Gesetzl. Krankenversicherung aus Finnland ok - bei Abmeldung - in Deutschland eine beantragen?


Sollte sie mit der finnischen Krankenversicherung klären, dass sie die Karte bekommt, die hier gilt.


Zitat:
Aber wenn das alles so ist, dann kann sie ja weiterhin in Finnland gemeldet bleiben? War ich ja auch in F und D zur selben Zeit gemeldet; da mir die Beamten in D gesagt haben, dass ich spätestens nach 2 Jahren Abwesenheit mich abmelden muss.


Das ist allein von den finnischen Meldegesetzen abhängig, für deutsche Behörden ist das völlig egal.


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Michi86
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 27.11.2013 um 07:21:54
 
Ok,

vielen Dank für die Antworten!

Sobald wir hier sind, werden wir uns BEIDE bei der Meldebehörde anmelden. Integrationskurs für sie erstmal, dann Arbeitssuche.
Keine Probleme seitens den Behörden also zu erwarten. Gut! =)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 27.11.2013 um 10:58:20
 
Für EU-Bürger gibt es keinen Anspruch auf den Integrationskurs. Sie kann eine Zulassung beantragen:
http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/TeilnahmeKosten...
Insbesondere die Regelungen zu freien Plätzen kann schwer werden und dass sie besonders Integrationsbedürftig (mit eine Bachelor) ist.

Deswegen:Antrag ausfüllen, aber auch Alternativplan verfolgen. Es gibt gute Sprachschulen die auch 'bezahlbar' sind. Häufig wird der finanziell Vorteil des Integrationskurses durch die Qualität der Lehre auch wieder aufgewogen (obwohl es da auch Ausnahmen gibt, manchmal muss man dazu etwas länger suchen)
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Aras
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Antwort #9 - 27.11.2013 um 11:04:04
 
Der Integrationskurs ist ja "nur" ein Sprachkurs und anschließendem Orientierungskurs + Integrationstest. Theoretisch kann sie ja auch einen regulären Sprachkurs besuchen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Michi86
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 27.11.2013 um 15:44:08
 
Integrationskurs wäre nicht zu teuer im Vergleich zum reinen Sprachkurs. Aber da muss ich noch mal "googeln"

Sonst müssen wir an nichts mehr denken diesbezüglich, oder?
Sprache lernen und Job suchen. Mit Behörden wohl (laut dem Forum hier) keine Probleme.

Danke an alle Antworten!
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reinhard
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Antwort #11 - 27.11.2013 um 16:02:43
 
Nein, Du musst sowieso an nichts denken.

Sie aber auch nicht. Sie darf als Finnin innerhalb der Europäischen Union umziehen und arbeiten, solange sie keine Sozialhilfe will und solange sie krankenversichert ist. Mit Behörden hat sie überdies kaum zu tun. Sie meldet sich an. Das war's schon.
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Michi86
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 27.11.2013 um 16:07:00
 
reinhard schrieb am 27.11.2013 um 16:02:43:
Nein, Du musst sowieso an nichts denken.

Sie aber auch nicht. Sie darf als Finnin innerhalb der Europäischen Union umziehen und arbeiten, solange sie keine Sozialhilfe will und solange sie krankenversichert ist. Mit Behörden hat sie überdies kaum zu tun. Sie meldet sich an. Das war's schon.


Wenn sie keine Krankenversicherung aus Finnland "mitbringen" kann. Kann sie dann eine bei AOK oder wo auch immer abschließen? Wieviel zahlen wir dann dafür?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 27.11.2013 um 16:10:14
 
so einfach wird das nicht. EU-Bürger, die sich aufgrund "ausreichender Existenzmittel und KV" (§ 4 FreizügG/EU) in Deutschland aufhalten, kommen grundsätzlich nicht in die gesetzliche. Sie müsste sich deshalb privat versichern. Es ist schon fraglich, ob sie überhaupt ihre finnische KV nutzen kann - § 193 Abs. 3 VVG (http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html) spricht nur von in Deutschland zugelassenen Versicherern.
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Michi86
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Antwort #14 - 27.11.2013 um 20:44:39
 
Hmm. Hat da jemand Erfahrungen damit gemacht?
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