Michi86 schrieb am 26.11.2013 um 20:52:48:1. darf sie in dem Fall sich länger als 3 Monate in D aufhalten?
Ja. Im Gegensatz zu einer Ausländerin braucht sie keine Erlaubnis, sondern die Ausländerbehörde müsste von sich aus merken, dass sie da ist, und aktiv werden, um ihr die Freizügigkeit zu entziehen. Macht die Ausländerbehörde frühestens nach dem ersten Banküberfall.
Zitat:2. finanziell abgesichert = Absichtserklärung von mir, sie zu unterstützen genug?
Ja, kein Problem. Sie darf auch sofort arbeiten - dazu reicht der Pass, eine weitere Erlaubnis braucht sie nicht.
Zitat:3. Integrationskurs sofort beantragen möglich? (auf eigene Kosten?)
Ja, sofort. Sie muss nur einen "freien Platz" finden. Sie sollte den Kursträger fragen, es gibt auch Zuschussmöglichkeiten.
Zitat:4. In Finnland muss sie sich abmelden? oder erstmal nicht?
Wird sie als Finnin schon rausfinden. Für das Leben in Deutschland komplett egal.
Zitat:5. Gesetzl. Krankenversicherung aus Finnland ok - bei Abmeldung - in Deutschland eine beantragen?
Sollte sie mit der finnischen Krankenversicherung klären, dass sie die Karte bekommt, die hier gilt.
Zitat:Aber wenn das alles so ist, dann kann sie ja weiterhin in Finnland gemeldet bleiben? War ich ja auch in F und D zur selben Zeit gemeldet; da mir die Beamten in D gesagt haben, dass ich spätestens nach 2 Jahren Abwesenheit mich abmelden muss.
Das ist allein von den finnischen Meldegesetzen abhängig, für deutsche Behörden ist das völlig egal.